Neue Schließanlage

23. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Elfchen66
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Neue Schließanlage

Einer unter Demenz leidenden Mieterin ist ein Schlüssel abhanden gekommen. Da unklar ist, wohin dieser Schlüssel gekommen ist und sich die anderen Mieter nicht mehr sicher fühlen, ließ ich eine neue Schließanlage (4-Familienhaus) einbauen. Die Mieterin ist im übrigen mittlerweile in einem Seniorenheim und die ganze Sache läuft über ihren Sohn, der nun die Vormundschaft für die Dame hat. Der Sohn meldete den Schaden der Versicherung. Diese zahlte nun einen Betrag von 500 € und begründete dies mit Zeitwertabzug, da ich leider nicht mehr nachweisen kann, wann die alte Schließanlage eingebaut worden war und ich auch keine Rechnung mehr davon hatte. Die Schließanlage kostete aber nun 866 €. Ich schrieb dem Sohn, dass er den restlichen Betrag von 366 € überweisen solle. Nun bekam ich ein weiteres Schreiben von seiner Versicherung, das der Sohn dieser mein Schreiben vorgelegt habe und ich bedenken müsse, das ich nur Anspruch auf den Zeitwertersatz der beschädigten Schließanlage hätte. Nun meine Frage: Muss der Sohn nicht den restlichen Schaden dann selbst begleichen, wenn die Versicherung nicht mehr zahlt oder bleibe ich nun auf den 366 € sitzen? Wie soll ich denn nun weiter vor gehen?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hm,
Dien Ansprechpartner ist der Sohn der Mieterin, gegen den müsstest Du, wenn er nicht freiwillig zahlt, einen Mahnbescheid beantragen. Dann wird ein Gericht entscheiden, ob der Zeitwertabzug so rechtens ist. Wobei der Sohn nichts zu verlieren hat, denn wenn Du gewinnst, würde die Privathaftpflicht die Kosten übernehmen.

Gruß
Michael


-- Editiert am 23.06.2009 20:20

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#3
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Sorry, aber was hat denn die Versicherung damit zutun ???????????

Anspruchsgegner ist die Mieterin, bzw. deren Sohn, und es besteht Anspruch auf Schadenersatz, nämlich den Ersatz der Kosten für die neue Schliessanlage.

In welcher Höhe irgendeine Versicherung dem Verursacher ( Mieter ) seinen Schaden ersetzt oder nicht hat für Dich als Geschädigte doch keinerlei Belang.

Also dem Sohn die Rechnung in Kopie schicken, 14 Tage Zahlungsfrist geben und danach ab zum Anwalt damit

-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#4
 Von 
Elfchen66
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi Thorsten D.,

hatte dem Sohn schon die Rechnungskopie der Schlüsselfirma geschickt und das Schreiben der Versicherung, das die den Betrag nur in Höhe von 500 € tragen und er nun die restlichen 366 € überweisen soll. Da ich die Kaution noch habe, könnte ich ja davon auch die 366 € einbehalten, wenn der Sohn nicht zahlt. Ich weis auch nicht, warum er mein Schreiben an Ihn an die Versicherung gibt. Die Schließanlage war ja ansonsten vollkommen in Ordnung und im Mietvertrag steht extra, dass bei Verlust eines Schlüssels bei Bedarf die Schließanlage ausgewechselt werden kann, auf Kosten des Mieters. Und wer weiß, wem die Demenzkranke Frau den Schlüssel gegeben hatte. Ein Briefkastenschlüssel war nämlich auch noch weg...

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Die Privathaftpflichtversicherung trägt berechtigte (!) Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer. D.h. wenn Du mehr von ihm forderst und eben wenn ein Gericht dies so für Dich entscheidet, müsste die Privathaftpflicht auch mehr bezahlen. Aber diese Versichercung wehrt auch unberechtigte Forderungen ab.

D.h. derzeit ist Dein Anspruch auf 100% Ersatz Deine Vorstellung von Recht. Es könnte sein, dass ein Gericht durchaus die Sache genauso sieht, da man denke ich von einer Schliessanlage doch eine sehr lange Lebensdauer erwarten kann.
Es kann aber auch so sein, dass ein Richter diesen Abzug so anerkennt.

Gruß
Michael

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#6
 Von 
guest-12326.08.2009 09:27:24
Status:
Schüler
(417 Beiträge, 58x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest123-2236
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Elfchen66
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich müßte also im Prinzip die Versicherung verklagen, auf vollständigen Schadensersatz? Ich kann ja selbst nicht verstehen, wie die auf Zeitwertabzug kommen. Schließlich war die Schließanlage noch völlig in Ordnung, nur halt nicht mehr sicher. Das wird dann lustig! Die Versicherung der Mietpartei ist die Allianz und meine Vermieter-Rechtsschutz ebenfalls die Allianz :-). Ich verklage dann also die Allianz mit der Allianz...

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#9
 Von 
Elfchen66
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Ach ja, die Versicherung verlangt zur Prüfung der Höhe meines Anspruchs die Vorlage von Belegen über Alter und Wert der Schließanlage. Habe aber leider die Rechnung nicht mehr darüber... Aber ist doch eigentlich egal, denn das Haus ist nicht mehr sicher gewesen, egal wie alt die Schließanlage kostete und 866 € für ein Vierfamilienhaus ist wohl auch nicht überteuert!

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#10
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

Allianz gegen Allianz ist doch wohl kein Problem

oder s i e h s t D u a l s K o n s u m e n t d e r V e r s i c h e r u n g

e i n s o l c h e s ? ? ?


Lass Dich überraschen! Und wenn Du nicht zufrieden bist - mit dem Ergebnis - dann klagst eben wieder gegen die "eigene" Versicherung!!!

Und je nach Ausgang, kann man sich im Internet ggf. billiger weiterversichern.....


Gruss vom Strand

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2236
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 530x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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