Hallo,
meine Eltern haben die Woche von Ihrem neuen Vermieter eine Mieterhöhung zum 01.07.2010 erhalten. Mieterhöhungen nach §§ 558-558 e BGB
ein Mietspiegel ist auch beigefügt.Laut dem Mietspiegel min. 4,30€ m²
Aktuel zahlen Sie für 60m² 214€ Miete + 45 Nebenkosten + 75 Heizkosten.
Mieterhöhung zum 01.07.2010
60m² 257€ Miete + 45 Nebenkosten + 75 Heizkosten.
Die Miete ist seit 3 Jahren gleich.
Müssen meine Eltern die Mieterhöhung akzeptieren?
Gruß
Musa
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Neue Vermieter Mieterhöhung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Hallo Musa,
er darf und hat um 20% erhöht und liegt damit noch immer einen Euro unter dem von Dir genannten Mietspiegelpreis.
SG Berry
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Müssen meine Eltern die Mieterhöhung akzeptieren?
Wenn sie es nicht tun, wird es das Gericht für sie tun (und dann kämen auch noch die gesamten Rechtskosten hinzu).
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Warum hat der vor Vermieter seit 3 Jahren die Miete nicht erhöht?
Das Haus ist Baujahr 1948 es sind noch Holzfenster eingebaut kann ich von dem Vermieter neue Fenster verlangen.
Musa
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quote:
Warum hat der vor Vermieter seit 3 Jahren die Miete nicht erhöht?
Wen interessiert's ?
Wenn er es getan hätte, könnte der neue Vermieter jetzt keine 20 % nehmen.
quote:
es sind noch Holzfenster eingebaut
Was heißt denn "noch" ?
Was hast Du denn für Vorstellungen von Fenstern ?
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Das Haus ist nicht renoviert!
Irgend wann sollten ja die Fenster ausgetauscht werden wenn er die Miete erhöht!
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Nur so aus Jux oder weshalb ?
Eine reine Modernisierung durch Fensteraustausch würde zu einer weiteren zusätzlichen Mieterhöhung führen.
Du kannst wohl davon ausgehen, daß genau das in den nächsten Monaten passieren wird.
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Musa,
er erhöht zulässig die Miete für den jetzigen Status, den Du (ich hoffe nach Besichtigung) gemietet hast.
Und verlangen kannst Du nur das, was vertraglich geschuldet ist oder im Gesetz steht.
Übrigens, baut er neue von den Energiewerten bessere Fenster ein, kann er die Kosten auch auf die Miete umlegen.
SG
Berry
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Also Zahlen! gibt es keine andere Möglichkeit!
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quote:
Also Zahlen! gibt es keine andere Möglichkeit!
Kostengünstigere Wohnung suchen!
--- editiert vom Admin
Die Miete ist vom Vermieter allerdings um mehr als 20% erhöht worden, nämlich um 20,1%. Das ist unzulässig und daher müssen Deine Eltern die Mieterhöhung nicht akzeptieren. Die neuen Miete hätte höchstens 256,80€ betragen dürfen. Aufrundungen sind dabei nicht erlaubt.
Dabei gehe ich jedoch davon aus, dass Du die Miete in der Ausgangsfrage korrekt angegeben hast und nicht selbst Rundungen vorgenommen hast.
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quote:
daher müssen Deine Eltern die Mieterhöhung nicht akzeptieren
ist ein bißchen hart bzw. mißverständlich formuliert.
Bei einer gerichtlichen Klärung würde das nur dazu führen, daß der VM 0,5 % der Rechtskosten tragen muß.
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Hallo,
die Zahlen von mir waren aufgerundet die 20% werden eingehalten!
Hatte heute ein Gespräch mit dem Vermieter, der will den Gasanbieter wechsel da unser Statwerke zum Vergleich "Verivox" Gas Anbieter ca 25% teurer ist.
Müssen wir ein neuen Mietvertrag unterschreiben wenn die Heizkosten -Vorrauszahlung geändert werden soll?
Gruß
Musa
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Was für einen neuen Mietvertrag ?
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--- editiert vom Admin
Nein hat nicht Vermieter verlang!
Können wir einfach weniger Heizkosten überweisen! Was spricht den gegen ein neuen Mietvertrag wenn sich außer die Zahlen nichts ändernt?
Musa
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--- editiert vom Admin
Musa,
irgendwie kommt nicht rüber, was Du eigentlich meinst.
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--- editiert vom Admin
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