Neue Vermieter Mieterhöhung

18. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
MUSA1979
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)
Neue Vermieter Mieterhöhung

Hallo,

meine Eltern haben die Woche von Ihrem neuen Vermieter eine Mieterhöhung zum 01.07.2010 erhalten. Mieterhöhungen nach §§ 558-558 e BGB ein Mietspiegel ist auch beigefügt.Laut dem Mietspiegel min. 4,30€ m²

Aktuel zahlen Sie für 60m² 214€ Miete + 45 Nebenkosten + 75 Heizkosten.
Mieterhöhung zum 01.07.2010
60m² 257€ Miete + 45 Nebenkosten + 75 Heizkosten.

Die Miete ist seit 3 Jahren gleich.

Müssen meine Eltern die Mieterhöhung akzeptieren?

Gruß
Musa


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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 218x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 3007x hilfreich)

Hallo Musa,

er darf und hat um 20% erhöht und liegt damit noch immer einen Euro unter dem von Dir genannten Mietspiegelpreis.

SG Berry

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#3
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Müssen meine Eltern die Mieterhöhung akzeptieren?


Wenn sie es nicht tun, wird es das Gericht für sie tun (und dann kämen auch noch die gesamten Rechtskosten hinzu).



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#4
 Von 
MUSA1979
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)

Warum hat der vor Vermieter seit 3 Jahren die Miete nicht erhöht?
Das Haus ist Baujahr 1948 es sind noch Holzfenster eingebaut kann ich von dem Vermieter neue Fenster verlangen.

Musa


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#5
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Warum hat der vor Vermieter seit 3 Jahren die Miete nicht erhöht?


Wen interessiert's ?
Wenn er es getan hätte, könnte der neue Vermieter jetzt keine 20 % nehmen.

quote:
es sind noch Holzfenster eingebaut


Was heißt denn "noch" ?
Was hast Du denn für Vorstellungen von Fenstern ?



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#6
 Von 
MUSA1979
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)

Das Haus ist nicht renoviert!

Irgend wann sollten ja die Fenster ausgetauscht werden wenn er die Miete erhöht!



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#7
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 205x hilfreich)

Nur so aus Jux oder weshalb ?

Eine reine Modernisierung durch Fensteraustausch würde zu einer weiteren zusätzlichen Mieterhöhung führen.

Du kannst wohl davon ausgehen, daß genau das in den nächsten Monaten passieren wird.



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#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 3007x hilfreich)

Musa,

er erhöht zulässig die Miete für den jetzigen Status, den Du (ich hoffe nach Besichtigung) gemietet hast.

Und verlangen kannst Du nur das, was vertraglich geschuldet ist oder im Gesetz steht.

Übrigens, baut er neue von den Energiewerten bessere Fenster ein, kann er die Kosten auch auf die Miete umlegen.

SG

Berry

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#9
 Von 
MUSA1979
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)

Also Zahlen! gibt es keine andere Möglichkeit!

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 367x hilfreich)

quote:
Also Zahlen! gibt es keine andere Möglichkeit!

Kostengünstigere Wohnung suchen!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 218x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48651 Beiträge, 17148x hilfreich)

Die Miete ist vom Vermieter allerdings um mehr als 20% erhöht worden, nämlich um 20,1%. Das ist unzulässig und daher müssen Deine Eltern die Mieterhöhung nicht akzeptieren. Die neuen Miete hätte höchstens 256,80€ betragen dürfen. Aufrundungen sind dabei nicht erlaubt.

Dabei gehe ich jedoch davon aus, dass Du die Miete in der Ausgangsfrage korrekt angegeben hast und nicht selbst Rundungen vorgenommen hast.

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#13
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
daher müssen Deine Eltern die Mieterhöhung nicht akzeptieren


ist ein bißchen hart bzw. mißverständlich formuliert.
Bei einer gerichtlichen Klärung würde das nur dazu führen, daß der VM 0,5 % der Rechtskosten tragen muß.



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#14
 Von 
MUSA1979
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

die Zahlen von mir waren aufgerundet die 20% werden eingehalten!
Hatte heute ein Gespräch mit dem Vermieter, der will den Gasanbieter wechsel da unser Statwerke zum Vergleich "Verivox" Gas Anbieter ca 25% teurer ist.

Müssen wir ein neuen Mietvertrag unterschreiben wenn die Heizkosten -Vorrauszahlung geändert werden soll?

Gruß
Musa


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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 205x hilfreich)

Was für einen neuen Mietvertrag ?



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#16
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 86x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
MUSA1979
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein hat nicht Vermieter verlang!
Können wir einfach weniger Heizkosten überweisen! Was spricht den gegen ein neuen Mietvertrag wenn sich außer die Zahlen nichts ändernt?

Musa

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#18
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 115x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 205x hilfreich)

Musa,

irgendwie kommt nicht rüber, was Du eigentlich meinst.



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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 86x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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