Neue Wohnung - Mangelnde Ausstattung

10. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)
Neue Wohnung - Mangelnde Ausstattung

Hallo, ich möchte mal kurz euren Rat einholen.

Wir beziehen eine neue Wohnung bei einer Genossenschaft. Das kein Herd und keine Spühle drinnen sein muss, habe ich leider schon erfahren.

Nun war in der Küche auch kein Boden drinnen. Da kommen wir zum ersten "Problem".

Dort wurde ein PVC Boden verlegt, wie wir gehofft hatten in Holzoptik. Jedoch ist da jetzt ein für unseren Geschmack ziemlich Hässlicher Boden drinnen:
http://www.pic-upload.de/view-22512042/2014-03-09_08.37.38.jpg.html
Im oben gezeigten Bild sieht man etwas vom verlegten Boden in der Küche.

Die Frage ist eig. selbst einfach zu beantworten aber dennoch: Hat man da kein Mitspracherecht, wenn man schon vorhat da eine weile zu Wohnen?

Das zum ersten "Problem".

Das Zweite ist folgendes:
Bei der Besichtigung, wurden folgende Mängel Festgehalten:
- Duschgranitur "oll" aber gebrauchsfähig
- Fließe im Flur Kaputt
- Türklingen Abgenutzt
- Boden gebrauchsfähig

Nun bekommen wir den Schlüssel schon 3 Wochen vorher, zum Glück, um zu renovieren. Leider aber wird das immer mehr und vieles wussten wir gar nicht.

Wir haben jetzt folgende Probleme und fragen uns, welche davon eig. Vermietersache (gerade, wo doch eig. eine Genossenschaft da angenehmer sein soll) sind:
- Fliesen im Flur teilweise mit Versatz von 0,5 - 0,9 mm gefleißt, also nach Oben hin abstehend.
- Noch eine Fließe im Flur defekt, da ist die Ecke abgebrochen
- Duschgarnitur geht nicht, da kommt kein heißes Wasser, sondern nur maximal lauwarmes Wasser
- Der überall verlegte Boden ist teilweise mit Löchern und Kratzern übersät
- Der Boden hat Farbreste drauf, die nicht mehr weg gehen, trotz Putzen
- Die Heizungen und die Rohe wurde seit. mid. 2 Jahren nicht gereinigt (Hier steht im Dauernutzungsvertrag das dies alle 2 Jahre fachgerecht zu erledigen ist)
- Laktiert wurden weder die Rohre noch die Heizung, dadurch natürlich alles ausgegelbt und "Oll" mit Lack der abgeplatzt ist.
- 1 Raum mussten wir Tapezieren die anderen sind wirklich schlecht Tapeziert. Da ist teilweise die Tapete nicht richtig dranen und Löcher in der Tapete die mit Farbe drüber gemalt wurden
- Fester haben kleine Kratzer, also richtig das Glas.
- in jedem Raum sind Fußleisten, die überhaupt nicht zum Boden passen. Diese sind Holzfarben und der Boden ist naja, nicht Holzfarben. In dem Raum, in dem wir Tapeziert haben habe ich die Leisten ab gemacht und dabei hat man den ganzen Putz mit abgerissen. Mache ich das in jedem Raum, müsste ich mit Pech alle unteren 15 cm neu verputzen.
- Unter der Tapete sind teilweise noch die Dübel drinnen gelassen worden

Geld bekommen wir keines dafür und man ist uns bisher auch nicht richtig entgegen gekommen. Da ich auch nicht weiß, was meine Sache ist und was eig. Vermieter bzw. Vormieter Sache möchte ich erstmal euch fragen.

Ich Poste mal ein paar Bilder die das ganze Bildlich unterstützen.

Dübel in der Wand unter der Tapete:
http://www.pic-upload.de/view-22512040/2014-03-09_08.37.16.jpg.html

http://www.pic-upload.de/view-22512041/2014-03-09_08.37.22.jpg.html

Abgeplatzter Lack:
http://www.pic-upload.de/view-22512060/2014-03-09_08.41.50.jpg.html
http://www.pic-upload.de/view-22512042/2014-03-09_08.37.38.jpg.html
http://www.pic-upload.de/view-22512042/2014-03-09_08.37.38.jpg.html

Übergangsleisten bei dem Boden fehlen:
http://www.pic-upload.de/view-22512046/2014-03-09_08.38.57.jpg.html

Boden mit Schwarzen, kaum zu entfernenden Flecken:
http://www.pic-upload.de/view-22512047/2014-03-09_08.39.07.jpg.html

Kaputter Boden:
http://www.pic-upload.de/view-22512049/2014-03-09_08.39.26.jpg.html
http://www.pic-upload.de/view-22512138/2014-03-09_08.58.06.jpg.html
http://www.pic-upload.de/view-22512137/2014-03-09_08.58.10.jpg.html

Überstrichene Steckdosen:
http://www.pic-upload.de/view-22512050/2014-03-09_08.39.40.jpg.html
http://www.pic-upload.de/view-22512051/2014-03-09_08.39.46.jpg.html

Dellen/Wölbungen unter der Tapete:
http://www.pic-upload.de/view-22512053/2014-03-09_08.40.28.jpg.html
http://www.pic-upload.de/view-22512054/2014-03-09_08.40.52.jpg.html
http://www.pic-upload.de/view-22512385/2014-03-09_08.47.35.jpg.html
http://www.pic-upload.de/view-22512387/2014-03-09_08.47.47.jpg.html
- An einigen stellen ist eben keine Raufaser, sondern da ist es glatt und scheinbar fehlt darunter die Tapete...

Abgerissener Putz nach Entfernung der Fußleisten:
http://www.pic-upload.de/view-22512055/2014-03-09_08.41.16.jpg.html
http://www.pic-upload.de/view-22512058/2014-03-09_08.41.25.jpg.html


Fußleiste Kaputt, hier sieht man auch welche Leisten gesetzt sind zu welchem Boden:
http://www.pic-upload.de/view-22512134/2014-03-09_08.44.01.jpg.html


Was wir vorhaben:
Wir wollen die 3 Wohnräume mit Laminat ausstatten und haben auch das Laminat schon gekauft.

Schön wäre, wenn der Boden von der Vermietung verlegt werden würde, dann wäre der kaputte Boden auch kein Problem. Frage ist in wie fern wir darauf bestehen können oder im Zweifel der Vermieter einfach was anderes billiges verlegen kann/ darf.


Ich danke euch ganz ganz herzlich für jede Antwort. Ihr helft uns dabei ganz erheblich!



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"Ich möchte keine Rechtsberatung und werde auch keinen der Antwortenden Beiträge als einen solchen ve"

-- Editiert D2RR3 am 10.03.2014 18:20

-- Editiert D2RR3 am 10.03.2014 18:36

-- Editiert D2RR3 am 10.03.2014 18:39

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Ich befürchte, dass du den Sinn dieses Forums nicht ganz verstanden hast. Wenn dir die Wohnung nicht gefällt, dann suche dir eine neue. Dann aber Erstbezug und stelle sofort an deinen Vermieter deine Forderungen.

20 Bilder, du hast dir wirklich viel Mühe gegeben. Aber glaubst du wirklich, dass du aufgrund der Bilderflut Antworten bekommst? Miete die Wohnung so an, wie sie ist, oder lass es. Du wirst deinem zukünftigen Vermieter übrigens einen großen Gefallen tun, wenn du nicht einziehst.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Hallo Liane46,

danke für deinen Beitrag. Erkläre mir doch bitte den Sinn des Forums? Ich bin nämlich davon ausgegangen, dass man in diesem anderen Usern hilft. In dem Fall brauche ich also Hilfe um zu wissen, welche Angelegenheiten von dem Vermieter zu machen sind und welche ich machen muss. Nach Gesetzlichen Bestimmungen sowie aus Erfahrung von anderen Usern.

Die Wohnung ist schön, als solche. Woher hast Du die Information, dass mir die Wohnung nicht gefällt? Ich werde entsprechende Textpassage dann abändern.

Die Bilder habe ich selbstverständlich rein gemacht um besser zu Visualisieren, was ich mit "Kaputter Boden" meine.

Tut mir leid, wenn ich deiner Meinung nach die Sinnhaftigkeit des Forums missverstanden habe, aber ich finde das die Frage: "Muss ein Boden voll mit Löchern und Kratzern vom Vermieter getauscht werden" eig. genauso sinnvoll wie viele tausend andere Fragen in dem und anderen Foren auf 123recht.de

LG

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"Ich möchte keine Rechtsberatung und werde auch keinen der Antwortenden Beiträge als einen solchen ve"

-- Editiert D2RR3 am 10.03.2014 19:00

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Alle Mängel im Übergabeprotokoll festhalten, damit du beim Auszug nicht für diese Mängel haftest.
Ansonsten würde ich sagen, du kannst die Wohnung mit diesen Mängeln anmieten, du kannst es aber auch sein lassen.
Dein Vermieter muss keinen dieser Mängel vorab beseitigen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Danke Scappler für die Antwort.

Das wollte ich wissen, ob es eben bei irgend einem dieser Mängel Pflichten seitens des Vermieters gibt diese ab zu stellen.

LG

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"Ich möchte keine Rechtsberatung und werde auch keinen der Antwortenden Beiträge als einen solchen ve"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Dein Vermieter muss keinen dieser Mängel vorab beseitigen. <hr size=1 noshade>


Zumindest einen sollte er unverzüglich beheben.

quote:<hr size=1 noshade>Duschgarnitur geht nicht, da kommt kein heißes Wasser, sondern nur maximal lauwarmes Wasser <hr size=1 noshade>


Nach einem Urteil des AG Schöneberg (102 C 55/94 ) muss spätestens nach 10 Sekunden bzw. höchstens nach 5 Liter Wasserverbrauch eine Temperatur von 45 Grad zur Verfügung stehen. Wer beispielsweise 5 Minuten warten muss, bis das Wasser 40 Grad warm wird, kann die Miete um 10 % kürzen. Wird das Wasser nur 36,5 Grad warm, könnte damit allenfalls geputzt werden, diese Temperaturen sind aber zum Baden und Duschen, so das Gericht, ungeeignet.

Und in eine Wohnung direkt mit einer Mietminderung einziehen? Besser nicht....

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Danke für den Beitrag.

Ich habe ja prinzipiell nicht das Problem das alles zu machen bzw. die Mängel ab zu stellen.

Hatte natürlich nur auch gehofft, dass der ein oder andere Mangel seitens der Vermietung gemacht werden muss. Ich werde das alles ins Protokoll eintragen lassen und dann ist gut.

Danke für die Hilfe.

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"Ich möchte keine Rechtsberatung und werde auch keinen der Antwortenden Beiträge als einen solchen ve"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9280x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Das wollte ich wissen, ob es eben bei irgend einem dieser Mängel Pflichten seitens des Vermieters gibt diese ab zu stellen. <hr size=1 noshade>


Bis auf das fehlende Warmwasser gibt es hier in der Tat keinen Rechtsanspruch für den Mieter.

Der Zustand, der beim Vertragsabschluss vorhanden ist, wird durch die Unterschrift akzeptiert. Sprich: Mängel, die schon bei Vertragsschluss vorhanden sind, lösen keine Mieterrechte aus. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich eine Mieter die Wohnung vorher anschaut. Wenn sie ihm nicht gefällt soll er halt nicht mieten und wenn er sie doch mietet, dann akzeptiert er eben alle "Schwächen" der Wohnung - so sieht es die Rechtsordnung vor.

Ist bei einem Autokauf nicht anders: Wenn ich eine Rostlaube kaufe, kann ich später auch nicht beim Verkäufer reklamieren, weil er keinen Neuwagen geliefert hat.

Ob auf dem Verhandlungsweg etwas erreicht werden kann, hängt (a) von deinem Verhandlungsgeschick und (b) vom allgemeinen Wohnungsmarkt ab. Es soll ja Regionen in Deutschland geben, wo Vermieter den goldenen Teppich für gute Mieter ausrollen und dementsprechend großzügig sind. Es soll aber auch Regionen geben, wo es für jede Wohnung eine Warteliste von Interessenten gibt, die selbst das letzte Loch mit Kusshand nehmen würden. Da sind dann die Vermieter meist nicht so großzügig.




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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sudelede
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)

Um Gottes Willen !Ich frage mich wie man für diese Höhle einen Vertrag unterschreiben kann ? Die Genossenschaft endet nicht zufällig mit 92 ?
Dort hat mein Bengel eine ähnliche "Wohnung" angemietet und hat nur Ärger.Die Lüftung fürs Bad wurde jetzt ( nach 1 1/2 Jahren in Ordnung gebracht (nach Mietminderung) und die Röhren etc. sehen aus wie bei dir.Ich hätte ja,wenn ich schon nen Vertrag mache,verlangt das ich dafür 2 Mieten nicht bezahlen muss!!

mfG
Sudelede

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Bezüglich der Laminatverlegung mußt du vorher um Erlaubnis fragen.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Ich kann mich da leider den anderen nur anschließen. Wenn Du besseres erwartest, musst Du wohl etwas mehr anlegen und Erstbezug wählen. Ich hatte aber auch immer ein Herz für den Altbaucharme, da muss man halt erst mal etwas Zeit und Geld investieren und das mit dem Vermieter absprechen.

Ganz wichtig bei Laminat: vom Fachmann verlegen lassen und auf einen guten Trittschallschutz achten, sonst kommen ganz schnell Beschwerden von den anderen Mietern und Du musst es wieder entfernen. Weiteres Problem bei Laminat: der Boden wird wesentlich höher und i.d.R. müssen alle Türen gekürzt werden, dass darfst Du aber wirklich nur mit Genehmigung des Vermieters machen.

Ein gutes Gespräch wirkt oft Wunder: wenn man dem Vermieter klar macht, dass man dort länger wohnen möchte und es sich schön machen möchte, freut der sich vielleicht auch. Allerdings muss man auch Alternativen für einen früheren Auszug in Betracht ziehen. Was man mit dem Vermieter abspricht, am besten schriftlich festhalten.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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