Hallo,
wir, meine schwangere Freundin und ich, werden jetzt in ein gerade fertiggestelltes Einfamilienhaus einziehen.
Unser Vermieter möchte jetzt, dass wir die Fußleisten selber bezahlen sollen.
Unsere Frage lautet, ob das nicht Gegenstand einer Grundausstattung ist? Die Fußleisten nimmt man, in der Regel, nach einen Auszug nicht wieder mit, oder?!
Neueinzug ins Miethaus-Fußleisten?!
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Was steht denn im Mietvertrag ? Haus wird mit Bodenbelägen übergeben ? Dann würden für mir die Sockelleisten auch dazu gehören. Streng genommen hat der Vermieter das Recht, die Mietsache in den Zustand wieder zu erhalten wie übergeben wurde. Er könnte also verlangen, dass die Sockel wieder weggemacht werden. Wenn dann Tapeten damit beschädigt werden, droht neuer Ärger. Aber versuchts doch mit einem Kompromiss: Er bezahlt die und ihr macht sie ran. Sonst beginnt ihr gleich mit dem Kleinkrieg, ich weiss auch nicht...
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"Chylla"
Hallo Chylla,
im Mietvertrag ist der Fußboden nicht extra mit aufgeführt. Mündlich gab es die Absprache zum Thema Fußboden, dass wir den Belag besorgen und er uns ---€(es waren dann ca. 30%) dazugibt. Er hat auch den Fußboden (Korkparkett)verlegt. Die Fußleisten kamen erst danach zur Sprache.
Aber die nimmt man ja kaum mit nach einen Auszug!?
Der Fußbodenbelag bleibt selbstverständlich, so wie der Nachmieter es möchte/will!
MfG
DrNicK
-- Editiert von DrNicK am 14.05.2006 16:34:39
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