Neuer Eigentümer- Laminat muß liegenbleiben??

6. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Gerry2
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer Eigentümer- Laminat muß liegenbleiben??

Mein Kollege weiß nicht mehr weiter.Es ist so daß das Haus in dem er eine von 3 Mietwohnungen inkl. eigenem Garten bewohnt Verkauft wurde.
Nun hatte er vor ca.4 Jahren in der Maisonettenwohnung das Dachdeschoß mit Laminat verlegt und auch sonst alles Modernisiert hat wo er ca.1000€.
Auch hat er ein Gartenhäuschen gebaut und neue Pflanzen bzw. kleine Bäumchen gepflanzt.Er hat aber leider keine Rechnungen mehr,nur eventuell Zeugen die bestätigen können das er z.B. das Laminat selber verlegt hat.
Der neue Eigentümer und der Makler meinen das er nichts rausholen darf,da angeblich nach irgendeinem Bürgerlichen Gesetz ,das Haus wie gesehen gekauft wurde.
Was kann er da machen. Die alte Eigentümerin hält sich aus allem raus,obwohl sie wußte das er alles neu verlegt bzw.aus der oberen Etage und auch aus dem Garten ein Schmuckstück gemacht hat.
Was kann man da machen.???

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-- Editiert Gerry2 am 06.12.2011 09:44

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der neue Eigentümer und der Makler meinen das er nichts rausholen darf,da angeblich nach irgendeinem Bürgerlichen Gesetz ,das Haus wie gesehen gekauft wurde. <hr size=1 noshade>


Die Verkäufer haben sich aber mit dieser Aussage selbst ein Ei in's Nest gelegt und haben dies mit dem Erwerber auszufechten.

Der Erwerber hat Sie und Ihren Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten nach § 566 BGB - Kauf bricht nicht Miete - zu übernehmen. Da geht nichts dran vorbei!

Was den Bodenbelag und andere Umbauten betrifft, so könnte der alte Eigentümer darauf bestehen alles so zu belassen, aber er müsste dem Mieter eine entsprechende Abfindung zahlen. Tut er das nicht, dann kann der Mieter alles mitnehmen, was er selbst umgebaut/eingebaut hat. Es ist sein Eigentum und das kann der alte Vermieter nicht einfach verkaufen.
Der Mieter ist allerdings auch verpflichtet den alten Zustand wieder herzustellen. Rückbaupflicht!

Es sei denn, Mieter und Vermieter hätten eine Vereinbarung, was mit den Umbauten nach Mietende zu geschehen hat.

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#2
 Von 
Gerry2
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo m !!

Danke für die schnelle Antwort.
Werde ihm dies sofort heute Abend telef. mitteilen
Also,soviel ich weiß wußte die vorherige Eigentümerin von den Renovierungsarbeiten und Bodenverlegung,und ich dachte da er keine Rechnungen hat ist er ja irgendwie im Nachteil da er nichts schriftliches aufgestellt hat.Im Mietvertrag steht meine ich wie er mir mitteilte auch nichts wie der Dachboden gewesen ist.Und verlassen soll er die Wohnung Besenrein.
Naja werde ihn nachher ja Anrufen,glaube er wird sich ein wenig beruhigen,wenn ich ihm das sage.

Schönen Dank
Gerry

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#3
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Was kann man da machen.???

Die Pflanzen sind mittlerweile fest mit dem Garten verbunden und dürfen nicht mehr entfernt werden.
Der Laminat darf mitgenommen werden, wenn Beweise für den Selbsteinbau und Selbstzahlen vorliegen.


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#4
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

:) Schau'n wir mal:

Selbst gepflanzte Sträucher und Bäume darf der Mieter auch wieder entfernen (gilt auch bei Auszug). Der Mieter ist allerdings immer dazu verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen (LG Lübeck WM 93,669).



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#5
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Urteil ist längst überholt.

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#6
 Von 
Gerry2
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Also,habe meinem Koll. alles mitgeteilt.Er wird aber doch noch aus Sicherheitsgründen zum Mieterverein gehen.
Werde natürlich berichten was dort gesagt wurde wenn er mich anruft.
Schönen Dank erstmal euch beiden

Gruß Gerry

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#7
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

quote:
>Neuer Eigentümer- Laminat muß liegenbleiben??
Urteil ist längst überholt.

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von drill.instruktor am 07.12.2011 14:46
Status: Philosoph (602 Beiträge)


Und durch wen oder was? :augenroll:

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#8
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

BGH VIII ZR 387/04
Ist aber auch nur Eines von Mehreren.
Die Anderen bitte selbst suchen.

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#9
 Von 
Gerry2
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo !!

Sorry ein wenig verspätet.
Kumpel hat mich Vorgestern erst angerufen,da sein Telefon noch nicht freigeschaltet ist.Nun hat er mich von seinen Eltern angerufen etwas Verspätet durch Umzugsstress und Arbeit.

Kurz und Schmerzlos

Mieterverein meint er könne seinen Laminat mitnehmen.Der neue Eigentümer hat über dies nicht zu entscheiden.

Danke euch nochmals und noch einen schönen Weihnachtstag.Allen Forenmitgliedern und allen die die 123recht erst ermöglichen (Mitarbeiter etc.)und euren Familien "GUTEN RUTSCH"

Gruß Gerry

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#10
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>BGH VIII ZR 387/04
Ist aber auch nur Eines von Mehreren.
Die Anderen bitte selbst suchen. <hr size=1 noshade>
Für dieses Urteil gibt es aber in unserem Beitrag keinen Ansatzpunkt.


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#11
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Warum nicht ?
Dann nimmt man das Nächste, - gibt ja genug davon.
Gefällt dir das besser ?
Mieter die in Eigenregie Bäume, Büsche oder Sträucher pflanzen, dürfen diese beim Auszug nicht wieder mitnehmen. OLG Düsseldorf 22 U 161/97

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