Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich beruflich in eine andere Stadt gezogen bin, habe ich meine alte Wohnung gekündigt (Bestätigung habe ich auch bekommen mit dem Datum), beim alten Eigentümer/Vermieter. Es kam später zum Eigentümerwechsel und somit auch neuer Vermieter. Jetzt habe ich einmal einen Brief zur Bitte um einen Rückgabetermin und ein Vorschlag über einen Termin gemacht. Falls der Termin nicht passt, habe ich Telefonnummer, eMail und Postadresse gegeben (die nutzen die Deutsche Post als Versender und habe auch eine Postweiterleitung gemacht). Da aufm erste Brief komischerweise keine Antwort kam, habe ich erneut ein Brief geschickt (als Einwurfeinschreiben) mit der selben Bitte und ein Terminvorschlag gemacht. Der kam wohl an, da die Post den Einwurf quittiert hat. Im Moment auch keine Antwort. Habe ebenfalls per eMail die Anfrage geschickt. Aber im Moment scheint es so, als würden sie nicht drauf reagieren.
Was kann man machen? Die Zahlung einstellen würde sicher nützen, da sie ja per Deutsche Post alle Mieter über die neue Kontodaten geschickt haben.
Gruß
Benjamin Janicki
Neuer Eigentümer antwortet nicht
21. Dezember 2018
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Frage vom 21. Dezember 2018 | 16:19
Von
Status: Beginner (128 Beiträge, 17x hilfreich)
Neuer Eigentümer antwortet nicht
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#1
Antwort vom 21. Dezember 2018 | 16:27
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
Zu wann hast Du denn gekündigt?
#2
Antwort vom 21. Dezember 2018 | 16:43
Von
Status: Student (2107 Beiträge, 626x hilfreich)
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass mit "Rückgabetermin" die Übergabe der Wohnung gemeint ist. Wann ist denn das bestätigte Kündigungsdatum ?
Wenn der erst in 2019 ist, dann hast Du kein Recht auf vorzeitige Rückgabe. Sollte dieser früher sein, kann man ggf. darüber nachdenken die Wohnung zu fotografieren und dann den Schlüssel per Einschreiben mit Rückschein zu senden.
Vorher sollte man aber mehrfach per Einschreiben einen Terminvorschlag machen, ab besten auch für den Tag an dem das Mietverhältnis endet.
Und jetzt?
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