Neuer Fußboden

22. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Bleak
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)
Neuer Fußboden

Hallo,

ich habe seit diesem Monat eine neue Wohnung. Leider ist der Fußboden unter aller Sau. Die Fugen zwischen dem Pakett sind teilweise bis garnicht vorhanden. Er ist völlig verdreckt (nicht mehr sauber zu bekommen), abgenutzt und sieht aus, als wäre er schon 20 Jahre alt. Die Fugen sind teileweise bis zu 1 cm breit, so das ich den Dreck beim sauber machen von Fuge zu Fuge schiebe. Sehr hygienisch ist das nicht gerade. Desweiteren richt der Boden ein bisschen komisch. Schon fast muffelig.

Hab ich Anspruch auf Nachbesserung, bzw. einen neuen Boden?


Lg
Markus

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bleak
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Hier noch ein paar Bilder. Leider ist das ganze nicht so gut erkennbar.

Fotos vom Fußboden

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:
Hab ich Anspruch auf Nachbesserung, bzw. einen neuen Boden?


Der war doch schon beim Einzug/bzw. Abschluss des Mietvertrages in dem Zustand, oder? Also ist das doch im Übergabeprotokoll vermerkt, richtig? Was wurde denn dazu vereinbart?

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#3
 Von 
Bleak
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja der war in dem Zustand. Im Protokoll steht, dass Gebrauchsspuren vorhanden sind. Aber das sind ja eigentlich keine Gebrauchsspuren mehr!

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:
Aber das sind ja eigentlich keine Gebrauchsspuren mehr!


Dann hättest du das mit diesen Mängeln ins Protokoll aufnehmen müssen. Wenn sich der Vermieter stur stellt, hast du ein Problem.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bleak
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)


Gibt es nicht irgendein Gesetz, welches irgendwie vorschreibt, ab wann ein Fußboden als unbewohnbar gilt?

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#6
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

bis auf die fehlenden Parkettstückchen ist der Boden doch in Ordnung.
Bei diesem wunderbaren alten Fischgrät-Parkett gehören die Spalten einfach dazu.

quote:
...abgenutzt und sieht aus, als wäre er schon 20 Jahre alt.


Dieser Boden hält locker 150 Jahre!
Wegen der Verunreinigungen und Macken könnte man ihn jedoch einmal abschleifen und neu versiegeln.

Einen neuen Boden wirst du nicht bekommen.






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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wegen der Verunreinigungen und Macken könnte man ihn jedoch einmal abschleifen und neu versiegeln.
<hr size=1 noshade>

Könnte man natürlich ... und sollte man auch - aber das wäre grundsätzlich Vermietersache und kostet so um die 30€ je m². Aber selbst die beste Lackschicht kann solche Fugen/Löcher/Fehlstellen nicht so versiegeln, dass da keine Feuchtigkeit an den Fugen eindringen kann. Spalten gehren keineswegs einfach dazu, sondern sind die potentielle Ursache für größere Folgeschäden. Da müssen also auch Fehlstellen ausgebessert/aufgefüllt werden.
Auf den Fotos könnte man manches schon als Vergrauung durch Feuchteeinwirkung mangels intakter Versiegelungsschicht erkennen. Fotos 1+2 sehen nach Nebenraum/Abstellraum aus, wo weniger passgenau gearbeitet wurde.

quote:<hr size=1 noshade>Aber das sind ja eigentlich keine Gebrauchsspuren mehr! <hr size=1 noshade>

Das meine ich auch und bei bei derart mangelhafter Versiegelung und derartigen Fehlstellen sind Schäden/Wasserflecken bei normalem Wohngebrauch einfach nicht vermeidbar. Aber hier:
Im umgekehrten Fall hat der Mieter einer Wohnung gegenüber dem Vermieter keinen Anspruch auf Herstellung eines abgezogenen oder versiegelten Parkettbodens, wenn der Parkettfußboden sich bereits bei Mietbeginn in einem unansehnlichen Zustand befand. Quelle: Grundeigentum 1989, 409-411 LG Berlin, Urteil vom 5. Januar 1989, Az: 61 S 489/87 .
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/p1/parkett.htm

Eigentlich sollte eine intakte Versiegelungsschicht schon im eigenen Interesse des Vermieters liegen, denn ohne Versiegelung verkürzt sich die Lebensdauer des Parketts.
Und sagt der Vermieter dazu?
Wurde eine Pflegeanweisung gegeben?

Wenn gar keine Einigung zu erzielen ist, dann sollte der Mieter zumindest den schlechten Zustand/den Mangel unverzüglich und nachweislich dem Vermieter anzeigen (zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters bei Mietende) und den Vermieter zur Abhilfe/Mängelbeseitigung/Herstellung einer normal gebrauchsfähigen, intakten Versiegelung auffordern. Dann kann der Mieter immer noch überlegen, ob der rechtsanwaltlichen Rat holt bzw. auf dem Rechtsweg sein Glück versuchen will.


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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Das Wichtigste ist jetzt, den Zustand des Parketts jetzt zu dokumentieren und diesen Zustandsbericht nachweisbar (entweder mit Zeugen oder gegen Unterschrift des Vermieters) dem Vermieter übergeben.
So kann man sich gegen spätere Ansprüche des Vermieters wegen der Schäden absichern.

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