Guten Morgen.
Ich habe ein kleines Haus gekauft, welches vermietet ist. Das dies vermietet ist und Eigenbedarf kein Selbstläufer ist, war mir vorab klar. Die Mieter sind sehr ordentlich, zahlen regelmäßig ihre Mieter, haben feste Jobs und sind weder alt, noch krank, haben Kinder usw...
Das Haus wurde schon bezahlt, und ich bin ab Kaufpreiszahlung in allen Rechten und Pflichten aus dem bestehenden Mietvertrag, laut Kaufvertrag.
Nun möchte ich "meine" Mieter über den Kauf informieren (eine Info von dem ehemaligen Eigentümer haben sie schon erhalten) und mich vorstellen, sowie meine Kontaktdaten und natürlich die Bankverbdinung für die Mietzahlungen mitteilen.
Da ich das Haus aber zur Eigennutzung gekauft habe, möchte ich die Mieter noch einmal darauf hinweisen, dass eine Eigenbedarfskündigung noch folgen wird. Diese Kündigung kann ich erst erstellen, wenn die Umschreibung im Grundbuch völlig abgeschlossen ist. Da das Finanzamt mit der Grunderwerbssteuer recht langsam ist, wird es wohl noch einige Zeit dauern.
Was ich mit der Information erreichen möchte:
1. Ich möchte die Mieter rechtzeititg informieren, damit sie genug Zeit haben sich eine neue Wohnung zu suchen (Kündigungsfrist ist 3 Monate, nach 3 jährigen Mietvertrag).
2. Ich möchte die Mieter, ehrlichgesagt, so schnell wie möglich loswerden um selbst dort einzuziehen
Meine Fragen:
1.Ist es rechtlich überhaupt erlaubt, dass ich die Mieter über eine kommende Eigenbedarfskündigung informiere?
2. Ist es mir erlaubt, dass ich als Vermieter schon vorab mit dieser Information Wohnungsangebote zu schicke? Es gibt zur Zeit sehr viele passende Wohnungen (ähnliche qm, mit Garten, preislich ähnlich). Oder wäre das Nötigung?
3. Habt ihr Tipps wie ich die Mieter möglichst schnell rausbekomme, ohne jetzt mit der Bazooka auf sie loszugehen (zB "wenn ihr bis Datum XX auszieht, dann zahle ich euch 5.000 Euro")? Ich möchte mit diesem Schreiben keinesfalls mir Feinde schaffen.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Neuer Hausbesitzer und Vorabinfo über Eigenbedarf
3. April 2023
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Frage vom 3. April 2023 | 09:03
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer Hausbesitzer und Vorabinfo über Eigenbedarf
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#1
Antwort vom 3. April 2023 | 09:16
Von
Status: Praktikant (944 Beiträge, 258x hilfreich)
Ja.Zitat1.Ist es rechtlich überhaupt erlaubt, dass ich die Mieter über eine kommende Eigenbedarfskündigung informiere? :
Ja.Zitat2. Ist es mir erlaubt, dass ich als Vermieter schon vorab mit dieser Information Wohnungsangebote zu schicke? :
Nein.ZitatOder wäre das Nötigung? :
Wird schwierig.Zitat3. Habt ihr Tipps wie ich die Mieter möglichst schnell rausbekomme :
Wird sehr schwierig, wenn nicht gar unmöglich.ZitatIch möchte mit diesem Schreiben keinesfalls mir Feinde schaffen. :
#2
Antwort vom 3. April 2023 | 09:22
Von
Status: Unparteiischer (9679 Beiträge, 4409x hilfreich)
Alles was nicht verboten ist, ist erlaubt. Ich sehe nichts, was diese Information verbietet. Solange im Kaufvertrag nichts wirklich besonderes dazu vereinbart wurde, ist das also erlaubt.Zitat1.Ist es rechtlich überhaupt erlaubt, dass ich die Mieter über eine kommende Eigenbedarfskündigung informiere? :
Das wäre zwar erlaubt aber meiner Meinung nach übergrifftig. Daher würde ich es nicht empfehlen. Die Mieter werden erstmal verdauen müssen, was sie da hören. Das dauert. Du solltest deine eigentlich recht sinnvolle Absicht, die Mieter frühzeitig zu informieren, nicht kaputt machen, indem du sie gegen dich aufbringst.Zitat2. Ist es mir erlaubt, dass ich als Vermieter schon vorab mit dieser Information Wohnungsangebote zu schicke? Es gibt zur Zeit sehr viele passende Wohnungen (ähnliche qm, mit Garten, preislich ähnlich). Oder wäre das Nötigung? :
Das ist eigentlich keine rechtliche Frage. Aber natürlich machst du dir Feinde. Du schmeisst sie aus ihrem Heim, da gibt es nichts zu beschönigen. Rein persönlich würde ich raten, in diesem Schreiben selber nicht zuviel zur Kündigung zu schreiben. Die offizielle Kündigung kommt eh noch. Sinnvoll wäre es aber vielleicht, einen Gesprächstermin anzubieten und bei diesem den Mietern zuzuhören. Optimalerweise bekommst du ein Gefühl dafür, wieviel Wiederstand die Mieter leisten werden und ob du überhaupt eine Chance hast, etwas Sinnvolles anzubieten. Ein Geldangebot kann genauso negativ aufgenommen werden wie Verweise auf andere Mietobjekte.ZitatIch möchte mit diesem Schreiben keinesfalls mir Feinde schaffen. :
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#3
Antwort vom 3. April 2023 | 09:31
Von
Status: Senior-Partner (6283 Beiträge, 2290x hilfreich)
Als erstes müßte man mal wissen, was für einen Mietvertrag der Mieter hat. Unbfristet oder für wie lange.
Dann gibt es in verschiedenen Bundesländern (so z.B. in Brlin) gewisse besondere Mieterschutzregeln.
Also wo befindet sich die Wohnung ?
#4
Antwort vom 3. April 2023 | 09:47
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antworten!
Zitat:Das wäre zwar erlaubt aber meiner Meinung nach übergrifftig. Daher würde ich es nicht empfehlen. Die Mieter werden erstmal verdauen müssen, was sie da hören. Das dauert. Du solltest deine eigentlich recht sinnvolle Absicht, die Mieter frühzeitig zu informieren, nicht kaputt machen, indem du sie gegen dich aufbringst.
Das klingt sinnvoll, dann werde ich das besser sein lassen mit den Angeboten. Es kam mir nur in den Sinn, da es zur Zeit zwei wirklich richtig schönen Mietwohnungen geben, die dem Haus fast identisch kämen.
Zitat:Das ist eigentlich keine rechtliche Frage. Aber natürlich machst du dir Feinde. Du schmeisst sie aus ihrem Heim, da gibt es nichts zu beschönigen. Rein persönlich würde ich raten, in diesem Schreiben selber nicht zuviel zur Kündigung zu schreiben. Die offizielle Kündigung kommt eh noch. Sinnvoll wäre es aber vielleicht, einen Gesprächstermin anzubieten und bei diesem den Mietern zuzuhören.
Ich würde schreiben, dass ich das Haus gekauft habe, um es selbst zu bewohnen und das ein entsprechendes Schreiben mit einer ausführlichen Begründung des Warum der Kündigung folgt.
Dazu, wenn die Mieter diesbezüglich Gesprächsbedarf haben, dann können Sie sich gern bei mir melden, oder ich fahre hin oder rufe an...
Zitat:Als erstes müßte man mal wissen, was für einen Mietvertrag der Mieter hat. Unbfristet oder für wie lange.
Dann gibt es in verschiedenen Bundesländern (so z.B. in Brlin) gewisse besondere Mieterschutzregeln.
Also wo befindet sich die Wohnung ?
Die Wohnung befindet sich in Niedersachsen.
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