Neuer Mieter stellt Putzarbeiten in Rechnung

13. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Zündyfee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer Mieter stellt Putzarbeiten in Rechnung

Hallo,
ich habe zum 31.08.2015 meine Wohnung gekündigt. Am 13.08 kam mein damaliger Vermieter und der neue Mieter samt Eltern zur Wohnungsübergabe, da ich bereits ab dem 15.08 die Wohnung nicht mehr nutzte. Die Wohnung war zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht leer geräumt. Zusammen gingen wir durch die Wohnung. Es wurde abgemacht, dass ich keine Renovierungsarbeiten vornehmen müsse. Ich wies darauf hin, dass dort wo Sofa und Bett stehen, sicherlich nach Auszug leichte Farbabriebe an den Wänden zu sehen seien und ich insgesamt 8 Nägel in den Wänden habe. Dies stellte für niemanden ein Problem dar.
Anschließend räumte ich die Wohnung, säuberte Küchenzeile und Badezimmer, sowie Dachfenster und Teppichboden. Am 03.09.2016 erhielt ich von meinen damaligen Vermieter einen weitergeleiteten Brief des jetzigen Mieters, bzw. seiner Eltern, das sie die Wohnung in einem verdreckten Zustand vorgefunden hätten, Löcher in den Wänden, Farbabrieb an allen Wänden und Flecken auf dem Teppich die nicht mehr zu säubern seien. Ich kontaktierte meinen Vermieter und teilte ihm mit, dass die Wohnung genauso übergeben wurde, wie sie auch bei dem gemeinsamen Termin ausgesehen habe. Löcher in den Wänden wäre maßlos übertrieben, ich habe kein einziges Loch gebohrt. Dies wurde zur Kenntnis genommen. Am 11.09.2016 erhielt ich erneut einen weitergeleiteten Brief des jetzigen Mieters mit einer Kostenaufstellung für die Reinigung der Wohnung. Drei Personen hätten jeweils 4 Stunden geputzt. Also 12 Stunden a 8,50 €. Hier muss man anmerken, dass die Wohnung nur 30 Quadratmeter hat. Der Vermieter möchte nun dass ich diese Arbeiten bezahle, welche meines Erachtens nach willkürlich berechnet und nachweisbar sind, zudem habe ich die Wohnung übergeben und alle waren mit dem Zustand der Wohnung einverstanden. Ich wollte hier einfach mal horchen, ob die jetzigen Mieter oder der Vermieter eine Möglichkeit haben, dieses Geld von mir zu beanspruchen.
Vielen Dank im Voraus und nen schönen sonnigen Tag.

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Zündyfee):
Der Vermieter möchte nun dass ich diese Arbeiten bezahle

Tja, und ich möchte einen Porsche ... :)



Hat der Vermieter schon die Kaution ausgezahlt?
Kam die Rechnung im normalen Brief?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Wenn nicht anders vereinbart, ist die Wohnung besenrein zu übergeben.
Wie die Wohnung vom Vermieter an den neuen Mieter übergeben wurde, ist eine Sache zwischen denen.
Mit den Nachmietern hat man nichts zu schaffen.

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#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Gibt es ein Abnahmeprotokoll?

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#4
 Von 
Zündyfee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt keine Übergabeprotokoll oder ähnliches, der Nachmieter hat auch keine richtige Rechnung geschrieben, sondern einfach mal festgelegt, dass er für 3 Personen a 4 Stunden Arbeit 8,50 € bekommt. Diese stellte er dem Vermieter in Rechnung und dieser hat diesen Brief an mich weitergeleitet, mit der Aufforderung diesen Betrag zu bezahlen.

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#5
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Wann hast du deine Wohnung geräumt, und wann dem Vermieter die Schlüssel übergeben?
Was steht in deinem alten Mietvertrag zum Thema, hast du dich verpflichtet, die Wohnung renoviert zu übergeben?

Wann hat der neue Mieter die Wohnung übernommen?


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#6
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ich denke, auch für den Vermieter, der bei der Besichtigung ja dabei war, sollte gelten "gemietet wie gesehen". Die neuen Mieter können meines Erachtens jetzt nicht nachträglich angedackelt kommen und Forderungen an den Vermieter oder dich stellen. Sie kannten den Zustand der Wohnung und der wird sich sicher nicht verändert haben.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Zündyfee):
und dieser hat diesen Brief an mich weitergeleitet, mit der Aufforderung diesen Betrag zu bezahlen.

Ich würde den Brief ignorieren, so als wäre er nie angekommen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde den Brief ignorieren, so als wäre er nie angekommen ...


Na, ob das funktioniert?

Der Mieter hat doch dem Vermieter schon bestätigt, dass der Brief angekommen ist.

Zitat (von Zündyfee):
Ich kontaktierte meinen Vermieter und teilte ihm mit, dass die Wohnung genauso übergeben wurde, wie sie auch bei dem gemeinsamen Termin ausgesehen habe.


Da war die Wohnung noch nicht geputzt.... Und besenrein bedeutet nicht, das sämtliche Unterhaltsreinigungen der letzten Monate nicht zu machen sind.

Zitat (von Zündyfee):
Ich wies darauf hin, dass dort wo Sofa und Bett stehen, sicherlich nach Auszug leichte Farbabriebe an den Wänden zu sehen seien und ich insgesamt 8 Nägel in den Wänden habe. Dies stellte für niemanden ein Problem dar.


Und wer sollte diese "Gebrauchsspuren" beseitigen?

Wie muss man sich die Übergabe genau vorstellen?

Der Vermieter, Nachmieter + 2 Personen waren da, man hat sich die Wohnung angeschaut und über den Zustand diskutiert. Und kam von dem Vermieter so etwas wie "Keine Mängel" oder was.

Wollte/sollte der TE noch etwas in der Wohnung machen? Zwischen dem 13. und dem 15. ist noch etwas Zeit? Hatte der Neu-Mieter schon einen Schlüssel?

Ist der Vermieter jemals in den Besitz des Schlüssels gekommen?

Meiner Ansicht nach, hätte der Vermieter den Exmieter noch einmal zur Reinigung auffordern müssen. Genau wie die NeuMieter den Vermieter. So werden die wahrscheinlich auf ihren Forderungen sitzen bleiben.

Außer der Ex-Mieter hat so etwas gesagt wie: "Damit hat sich das hier erledigt. Mehr mache ich nicht."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Na, ob das funktioniert?

Der Mieter hat doch dem Vermieter schon bestätigt, dass der Brief angekommen ist.

Das war doch nur der erste Brief?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das war doch nur der erste Brief?


Richtig, das könnte die Fristsetzung gewesen sein.

Na, den 2. Brief könnten die ja noch mal schicken. Warten wir das mal ab.

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#11
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Meiner Ansicht nach, hätte der Vermieter den Exmieter noch einmal zur Reinigung auffordern müssen. Genau wie die NeuMieter den Vermieter. So werden die wahrscheinlich auf ihren Forderungen sitzen bleiben.


Exakt. Durch die Selbstvornahme ist der Anspruch erloschen; außer man könnte beweisen, daß man dem Vormieter eine angemessene Frist gesetzt hat oder ausnahmsweise eine Frist unzumutbar war (weil man erst am Tag des Einzugs die Wohnung erstmals zu Gesicht bekommen hat und das Umzugsunternehmen nicht wartet, bis der Vormieter die Reinigung vorgenommen hat). Danach sieht es hier aber nicht aus.

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#12
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
außer man könnte beweisen,


oder der Mieter hat vor Zeugen gesagt, dass er nichts mehr macht. (Erfüllungsverweigerung).

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#13
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Fangen wir mal so an: Der Vermieter muss beweisen, dass der Ex-Mieter die Wohnung nicht vertragsgemäß zurückgegeben hat. Er muss ferner beweisen, dass er ihn zur Nacherfüllung aufgefordert oder dass der Ex-Mieter dies endgültig verweigert hat. Zu guter Letzt muss er die Schadenshöhe exakt nachweisen.

Und nun mal realistisch: 12 Stunden Putzen bei 30m^2? Da hat der Vermieter aber ein bischen was zu erklären, warum das so lange gedauert hat. Der neue Mieter ist da übrigens kein wirklich guter Zeuge, denn dieser will ja das Geld haben. Bei der Schadenshöhe komme ich also schonmal arg ins grübeln.

Beim Rest muss sich der Teilnehmer erstmal äußern, was da alles so an Kommunikation stattgefunden hat.

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#14
 Von 
Zündyfee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die vielen Antworten. Bei dem gemeinsamen Termin wurde geklärt, dass ich weder streichen noch sonst etwas machen muss. Die kleinen Löcher die durch die Nägel entstanden sind wollte der neue Mieter selbstständig zu machen. Mein damaliger Vermieter war damit einverstanden, dass ich die Wohnung leer mache und nicht mehr renoviere, wie bereits gesagt, sauber habe ich gemacht. Zudem finde ich es einfach sehr frech, zu behaupten man bräuchte für eine 30 Quadratmeter Wohnung zu dritt 4 Stunden. Die "Rechnung" haben die Eltern des jetzigen Mieters einfach selbst aufgesetzt. Für mich sieht das alles nach Geldmacherei aus. Ich habe in keinerlei Weise Kenntnis darüber erhalten, dass die Wohnung dreckig sein soll, somit auch keine Chance zum Nachbessern gehabt.
Die eigentliche Übergabe war an den gemeinsame Termin, danach gab ich meine Schlüssel dem Nachbarn, dieser gab diese dann den neuen Mietern, da der Vermieter sehr weit weg wohnt.

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#15
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Zündyfee):
ch habe in keinerlei Weise Kenntnis darüber erhalten, dass die Wohnung dreckig sein soll, somit auch keine Chance zum Nachbessern gehabt.

Dann teil das dem ehemaligen Vermieter mit und sage ihm, dass du keine keine Zahlungen leisten wirst, weil dir keine Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben wurde. Zudem sollte man vielleicht klarstellen, dass deiner Meinung nach die Wohnung vertragsgemäß (d.h. sauber) übergeben wurde.

Wenn eine Kaution geleistet wurde, kann das aber natürlich nochmal ein Thema werden ...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
12 Stunden Putzen bei 30m^2


Ich glaube schon, dass das möglich ist. Bei manchen Wohnungen braucht man schon für das Klo 4 Stunden.

Zitat (von Zündyfee):
Die "Rechnung" haben die Eltern des jetzigen Mieters einfach selbst aufgesetzt.


Da müsste allerdings detailiert drinstehen, was, wie lange gebraucht hat. Wie Fleck auf dem Boden (ca. 10 x 23 cm) geschrubt 45 Minuten.

Ganz ehrlich, 8,50 Euro ist ein Witz. 17 Euro sind viel realistischer.

Zitat (von Zündyfee):
Ich habe in keinerlei Weise Kenntnis darüber erhalten, dass die Wohnung dreckig sein soll, somit auch keine Chance zum Nachbessern gehabt.


Und wäre das möglich gewesen?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Die Anfangsfrage ist doch, was die rechtliche Basis zwischen Neumieter und Altmieter ist. Da finde ich einfach keine.

wirdwerden

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#18
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die Anfangsfrage ist doch, was die rechtliche Basis zwischen Neumieter und Altmieter ist. Da finde ich einfach keine.


Auf welcher rechtlichen Grundlage verlangt der Neumieter vom Vermieter die Reinigung der Wohnung? Der hätte ja auch erst einmal aufgefordert werden müssen. Die Neumieter haben das einfach falsch gemacht.

Es fehlt einfach ein Übergabeprotokoll, sowohl beim Ein- als auch beim Auszug.

Vielleicht hat auch der Nachbar die Wohnung noch bei AirBnB vermietet und die Gäste haben die Bude verdreckt.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Na ja, das muss aber die Altmieterin nicht interessieren. Sie hat jedenfalls keine Rechtsbeziehung zum Neumieter.

wirdwerden

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