Neuer Mietvertrag - Vormieter nimmt Küche mit - Vertragsrücktritt

27. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Gwinni
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer Mietvertrag - Vormieter nimmt Küche mit - Vertragsrücktritt

Hallo :(

ich habe meinen miesen Erfahrungen wieder mal eine hinzugefügt, diesmal aber wahrscheinlich mit sehr blöden Folgen.
Fall:
- ich habe einen Mietvertrag unterschrieben und mit dem Vormieter 300 Euro Ablöse für s. Küche vereinbart. Mündlich, vor Zeugen, Mietbeginn 1.11.
- am Mo. ruft mich der Vermieter an - ja, mein Vormieter sei ausgezogen und habe die Küche mitgenommen!
- Da ich keine neue Küche kaufen kann und diese für mich Vorbedingung zur Miete dieser Wohnung war, habe ich zunächst mit dem Vormieter gesprochen. Dieser ist allerdings jetzt raus und lässt nicht mit sich reden.
- Nun habe ich mit dem Vermieter gesprochen, ob
a) er nicht eine Küche einbauen könnte? Er: Nein.
b) ich dann nicht vom Vertrag zurücktreten und wir uns eben so einigen könnten? Er: Nein, warum soll er auf dem Schaden sitzen bleiben, ich solle doch ordentlich kündigen (heißt f. mich: 3 Monats-Warmmieten zu zahlen und sonst nur Schaden)

Auf alle Argumente, dass das für mich Vorbedingung war, die W. überhaupt zu mieten, hat er stur reagiert und gemeint, er gibt den Fall an den Grundbesitzerverein.

Was soll ich denn jetzt nur machen??? Hier handelt es sich um einen Betrag über 2000 Euro, den ich zahlen muß. Und ich kann und will definitiv keine Küche reinkaufen!

Hat jemand einen Tip?

Danke und Grüße, eine verzweifelte
Gwinni

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

In solchen Fällen bestehen zwei verschiedene Vereinbarungen: einerseits der Mietvertrag mit dem Vermieter, andererseits der Kaufvertrag über die Kücheneinrichtung mit dem Vormieter.

Der Mietvertrag ist höchstwahrscheinlich nicht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt abgeschlossen worden, daß auch der Kaufvertrag über die Küche erfüllt wird. Also kann der Vermieter auf dessen Einhaltung bestehen. Vorbedingungen, die man innerlich 'für sich' macht, brauchen die andere Vertragspartei nicht zu interessieren.

Die Sache mit der Küche ist allein eine Angelegenheit zwischen Vormieter und neuem Mieter. Hier muß man sich als 'geprellter' Nachfolgemieter an den Vormieter halten.

-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

-- Editiert von wald-hase am 27.09.2006 20:34:36

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#2
 Von 
Gwinni
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Ja, das leuchtet mir ein. So ein Mist. Kann mir jemand sagen, wie das mit den Kündigungsfristen ist?

Nochmal genauer zur Situation:

Der unbefristete Mietvertrag wurde am 01.09.06 von mir unterschrieben. Einzug/Mietbeginn wäre der 01.11.06.
Wenn ich nun mit dreimonatiger Kündigungsfrist vor Mietbeginn kündige - bis/ab wann kann ich das machen? Zum 03.10.06 schon?
Beginnt die Kündigungsfrist schon zu laufen, wenn ich schon im Oktober kündige oder erst ab 1.11.? Beginnt also die Kündigungsfrist bereits vor dem Mietbeginn? Wann müsste ich spätestens kündigen?

Wenn es der 03.10 wäre - das ist Feiertag - wie macht man es dann?

Danke und Grüße
Gwinni

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Wenn Du jetzt kündigst, dann ist das zum 31.12. möglich. Du must also dann noch 2 Monatsmieten zahlen.

Wenn Du beweisen kannst (Zeugen?), dass der Vormieter Dir die Küche für 300€ verkauft hat, dann ist das ein gültiger Vertrag, auf den Du bestehen kannst.

Du kannst den Vormieter also zwingen, notfalls gerichtlich, dass er die Küche wieder einbaut oder auf seine Kosten eine vergleichbare Küche einbaut.

Du solltest Deinem Vormieter also entsprechend Feuer untem Hintern machen.

Setze ihm eine Frist, bis wann er die Küche wieder einzubauen hat und drohe gleichzeitig mit Anwalt und Gericht sowie Schadenersatzforderungen, falls er das nicht macht.

Falls Du ein niedriges Einkommen hast, steht Dir für diesen Fall wahrscheinlich Prozesskostenhilfe zu. Über einen Beratungsschein kannst Du dann auch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

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#4
 Von 
Gwinni
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke -

Was heißt, wenn ich "jetzt" kündige? Ich schicke die Kündigung zum 3. des Monats Oktober und kündige zum 31.12.?

Und ich muß dann nicht 3 Monatsmieten zahlen? hm... weil der Vertrag erst ab 1.11. laufen würde?

Ja, ich kann das beweisen - der Vermieter hat sich vorhin sogar angeboten, als Zeuge aufzutreten, ausserdem war noch ein Kollege von mir dabei, der mit mir zs. die Verhandlungen geführt hat.

Die Küche wieder einzubauen könnte ich sicherlich fordern - nur will ich nun gar nicht mehr einziehen - der VM meinte auch, das "Vertragsverhältnis sei jetzt gestört". Kann ich ja auch verstehen. Ich möchte auch das gerichtliche Nachspiel meiden - war so froh, endlich eine W. gefunden zu haben :(
Die Kosten sind doch einfach zu hoch und ich habe keine Rechtsschutzversicherung, bin allerdings im Mieterverein.

Könnte ich statt Kücheneinbau vom Vormieter verlangen, dass er z.B. meine 2 Monatsmieten bei Kündigung als Schadensersatz zahlt? Das wäre natürlich eine Verrenkung, aber... so leicht sollte der Herr doch eigentlich nicht davon kommen, oder?

:( - danke für Eure Meinungen
Gwinni

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Und ich muß dann nicht 3 Monatsmieten zahlen? hm... weil der Vertrag erst ab 1.11. laufen würde?
Ja, so ist es. Die Kündigung muss dann spätestens am 05.10.2006 dem Vermieter vorliegen. Das ist der 3. Werktag im Oktober.

Könnte ich statt Kücheneinbau vom Vormieter verlangen, dass er z.B. meine 2 Monatsmieten bei Kündigung als Schadensersatz zahlt?
Da bin ich mir nicht sicher. Dazu solltest Du im Zweifel einen Anwalt befragen.

der VM meinte auch, das Vertragsverhältnis sei jetzt gestört.
Bis zum 05.10. hast Du ja noch ein paar Tage Zeit zu pokern. Vielleicht lässt sich der Vermieter ja auch auf einen Mietaufhebungsvertrag ein, bei dem noch weniger als 2 Monatsmieten an Kosten für Dich herauskommen, wenn Du so tust, als ob Du nun doch einziehen willst und Deinen Vormieter verklagen willst.

Teile ihm mit:
'Ich kann nicht 2 Monatsmieten einfach zum Fenster hinaus werfen. Daher muss ich einziehen und den Vormieter verklagen, wenn Sie mich nicht zu günstigen Bedingungen aus dem Mietvertrag entlassen.'

Vielleicht wirkt das ja.

Ich würde außerdem zum Mieterverein gehen und dort einmal nach der genauen Rechtslage fragen, obwohl es sich eigentlich um einen Kaufvertrag handelt. Außerdem kannst Du Dir beim Amtsgericht im Rahmen der PKH einen Beratungsschein geben lassen und damit einen Anwalt aufsuchen.

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#6
 Von 
Gwinni
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Super, danke für die Tips.

Ich war heute beim Mieterverein - der Anwalt dort hat mir abgeraten, den Vormieter zu verklagen, "weil dabei eh nix rauskommt"... naja... ich denke, ich werde versuchen, einen relativ netten Brief zu schreiben und halt zu kündigen - aber gleichzeitig den Vermieter nochmal bitten, ob man den Vertrag nicht aufheben kann und ihm vll 1 MM anbieten als Schadensersatz.
Er hatte halt bei unserem Gespräch schon gesagt, dass er die "Sache gleich an den Haus- und Grundbesitzerverein" geben würde, weil er keine Lust hätte, sich mit mir rumzustreiten. Aufhebung käme für ihn nicht in Frage, weil er nicht auf dem "Schaden" sitzenbleiben will.
NB: für DIE Wohnung in m. Stadt findet er in 2 Tagen einen Neumieter - und investiert hat er auch noch nix, wo liegt dann sein "Schaden"? Außer der Nervenbelastung... ^^

Das Ganze ist ein bitteres Lehrgeld für mich, aber aus Schaden wird man - hoffe ich - wohl irgendwann mal schlauer. :(

Noch eine Frage: soll ich die Kündigung per Einwurf-Einschreiben schicken (so hat mir der Mieterverein geraten) oder lieber selbst einwerfen? Ist der Poststempel wichtig? Wenn ich selbst einwerfe, kann ich ja nicht beweisen, dass ich die Kündigung fristgerecht abgeliefert habe, oder?

Danke und Grüße
Gwinni

-- Editiert von Gwinni am 28.09.2006 22:00:58

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#7
 Von 
sunny249
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 123x hilfreich)

Jetzt nur mal eine Frage am Rande:
Du KANNST also - wenn auch mit Mühe - 2 Monatsmieten zahlen. Und würdest das auch machen, wenn Du damit aus dem vertrag wärst. Gleichzeitig aber bist Du froh, endlich eine Wohnung gefunden zu haben, die wohl preislich für Dich angemessen war, ja? Ich gehe mal davon aus, dass zwei Monatsmieten doch mind. 600 Euro auf die Hand wären - dafür gibt es mit Sicherheit eine gebrauchte Küche zu kaufen, zumindest aber einen Herd, Spüle und Kühlschrank. Küchenmöbel findest Du jederzeit in den Anzeigeblättchen, ebenfalls für wenig oder gar kein Geld. Warum also jetzt auf Deine wunderbare Wohnung verzichten und zwei Monatsmieten in den Sand setzen, die Du doch anders einsetzen -UND Deine Wohnung behalten könntest. Einen freundlichen Entschuldigungsbrief an den Vermieter, damit sich das Vertragsverhältnis wieder bessert, ist genauso schnell geschrieben, wie ein Bittbrief, Dir eine Monatsmiete zu erlassen - worauf er sowieso höchstwahrscheinlich nicht eingehen wird......

Im übrigen - da der Mietvertrag erst ab 1.11. beginnt - hättest Du auch bis dahin noch genug Zeit, Dich in aller Ruhe nach Küchen, etc. umzusehen! Auch wir haben mit 4 Personen mal wochenlang nur mit einem Herd und Kühlschrank, ohne jegliche Kücheneinrichtung, gelebt, weil wir auf die unsere länger warten mussten, als geplant war.

Gruß

-- Editiert von sunny249 am 28.09.2006 22:47:05

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#8
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sunny249
Status:
Schüler
(260 Beiträge, 123x hilfreich)

@freddy: naja, die 300 Euro hätte sie ja gezahlt, damit sie die Küche bekommt - da wären die 2 Monatsmieten bei Kündigung ja nicht fällig geworden :)
@Gwinny: Ist das eigentlich Deine erste eigene Wohnung, in die Du einziehen möchtest? Nach dem Lesen Deiner anderen Threads stellt sich mir nämlich schon die Frage - und das soll kein Angriff sein!! - MÖCHTEST Du überhaupt wirklich ausziehen?

-- Editiert von sunny249 am 29.09.2006 09:04:33

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#11
 Von 
Gwinni
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

@sunny: ja, ich KÖNNTE 2 MM zahlen - natürlich gibt es dafür locker eine Küche (siehe Punkt a) unten und stell dir vor, wieviel in diesem Spektrum 2 MM sind!)
Ich WILL das aber bei der Wohnung nicht und es war anders vereinbart. Eben WEIL die Wohnung preislich eigentlich für mich zu teuer ist, wollte ich nicht auch noch eine Küche dazukaufen müssen.

Ich hatte bei dieser Wohnung aus Verzweiflung zugesagt - sooo wunderbar ist sie nämlich nicht, und wie du schon ganz richtig erkannt hast, suche ich schon eine ganze Weile.

Warum? Will ich wirklich ausziehen? Ja - ABER: Ich ziehe nach München. D.h. (wer ist nicht weiß)

a) 2Zi-Wohnungen Preislage zw. 750 Euro (billig) und 1000 Euro warm (mittlerer Regelfall) - wenn sie nicht die letzten Löcher sein sollen.

b) Der Mietmarkt an sich ist unter aller S** - man wird abgezockt ohne Ende, und wer sich weigert - wie ich - für einen alten Gefrierschrank von der Vor-vor-Mieterin und 2 Balkonstühle (+Badetrennwand+kl. Küchenregal) 2200 Euro Ablöse zu zahlen, sucht halt schon mal gut und gern ein Jahr. V.a., wenn er nebenher einen über-40-wöchenstündlichen Job hat, bei dem er Besichtigungstermine erst am WE wahrnehmen kann.

c) ja, es ist meine erste eigene Wohnung und leider hab ich auch familiäre Probleme, so dass das Ausziehen eben so einfach nicht ist wie das vll bei vielen anderen ist.

Noch Fragen? ;)

P.S.: der Vermieter hat mich heute angerufen - er bietet mir eine Auflösung des Vertrags an, wenn ich ihm 500 Euro "Schadensersatz" zahle - für Anzeigenkosten etc... mal sehen, ob er das auch ernst meint. Man lernt nie aus...

Immer noch meine Frage:
soll ich die Kündigung per Einwurf-Einschreiben schicken (so hat mir der Mieterverein geraten) oder lieber selbst einwerfen? Ist der Poststempel wichtig? Wenn ich selbst einwerfe, kann ich ja nicht beweisen, dass ich die Kündigung fristgerecht abgeliefert habe, oder?

-- Editiert von Gwinni am 29.09.2006 15:42:39

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