Neuer Ölkessel - Reparatur/ Nachbesserung - wer trägt Kosten?

3. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.06.2017 06:10:57
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 4x hilfreich)
Neuer Ölkessel - Reparatur/ Nachbesserung - wer trägt Kosten?

Hallo zusammen,

folgende Situation:
Im Dezember 2014 wird ein neuer Ölkessel von Firma A eingebaut, da der alte schon 30 Jahre auf dem Buckel hat und die Rohre durchgerostet sind, der Keller voller Wasser ist. Wer hat diese Kosten zu tragen? Vermieter oder Mieter?
Im Januar 2015 stellt der Schornsteinfeger fest, dass beim Einbau Mist gemacht wurde und die Werte zu schlecht sind. Eigentlich müsste der Vermieter sich doch dann an Firma A wenden und Nachbesserung verlangen, oder?
Stattdessen wendet Vermieter sich an Firma B, die rauskommt und den Ölkessel so repariert und einstellt, dass der Schornsteinfeger bei der Nachkontrolle sein Ok gibt. Diese Kosten (Firma B und 2. Besuch Schornsteinfeger) möchte Vermieter nun vom Mieter erstattet haben. Wie sieht da die Rechtslage aus?
Der Mieter hat sich geweigert, dies zu bezahlen. Nun geht alles übers Amtsgericht und plötzlich verlangt der Vermieter, dass der Mieter auch die Kosten für den neuen Ölkessel von Firma A übernimmt - der Austausch sei ja Schuld des Mieters, da dieser keine Wartungen durchführen ließ. Im Mietvertrag steht allerdings nichts davon, dass der Mieter Wartungen in Auftrag geben muss, sondern nur, dass er die Kosten zu übernehmen hat. Da sich auch regelmäßig eine Firma den Ölkessel angesehen hat, ist der Mieter davon ausgegangen, dass Wartungen gemacht wurden.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von ClaudiaClaudia):
Nun geht alles übers Amtsgericht

Darf man das so interpretieren, dass der Vermieter einen Mahnbescheid beantragt hat? Oder wurde bereits Klage erhoben? Ich frage deshalb, weil ich zumindest bei letzterem den Gang zum Anwalt für Mietrecht empfehlen würde. Vor Gericht sollte man meiner Meinung nach nie ohne anwaltliche Beratung auftreten. Das geht wohl in aller Regel schief.

Zu den Fragen an sich: Reparaturen sind Sache des Vermieters. Der Mieter müsste nur dann die Kosten erstatten, wenn er den Schaden zu verschulden hat. Eine Klausel, die einen Mieter zur Beauftragung von Wartungsarbeiten verpflichtet, wäre meines Wissens nach eh unwirksam. Von daher wird man auf der Basis kein Verschulden des Mieters konstruieren können. Ob es andere Gründe gibt, kann ich natürlich nicht beurteilen. Aber solche Gründe müsste der Vermieter schon beweisen, um hier irgendwas gewinnen zu können.

Die Reparatur von Firma B ist im übrigen immernoch eine Reparatur und keine Wartung. Für die gilt also das gleiche wie für den eigentlichen Austausch. Einzig wenn Firma B zusätzlich noch eine Wartung durchgeführt hat, dann wären diese Zusatzkosten vom Mieter zu tragen. Aber das müsste sich ja aus der Rechnung der Firma B ergeben.

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#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von ClaudiaClaudia):
Im Dezember 2014 wird ein neuer Ölkessel von Firma A eingebaut, da der alte schon 30 Jahre auf dem Buckel hat


Eine alte Heizung gehört nach 30 Jahren ausgetauscht. Als energetische Moderisierung kann der Vermieter die Kosten (11% pro Jahr) auf den Mieter umlegen.

Zitat (von ClaudiaClaudia):
Stattdessen wendet Vermieter sich an Firma B, die rauskommt und den Ölkessel so repariert und einstellt, dass der Schornsteinfeger bei der Nachkontrolle sein Ok gibt. Diese Kosten (Firma B und 2. Besuch Schornsteinfeger) möchte Vermieter nun vom Mieter erstattet haben. Wie sieht da die Rechtslage aus?


War das eine Reparatur oder eine Einstellung? Eine Reparatur geht immer zu Lasten des Vermieters und eine Einstellung zu Lasten des Mieters.

Zitat (von ClaudiaClaudia):
Da sich auch regelmäßig eine Firma den Ölkessel angesehen hat, ist der Mieter davon ausgegangen, dass Wartungen gemacht wurden.


Und wurden da Kosten für die Wartung berechnet? Da kommt regelmäßig eine Firma, doch die Wartung wird nicht durchgeführt? Wer hat denn die Firma geschickt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von Ver):
War das eine Reparatur oder eine Einstellung? Eine Reparatur geht immer zu Lasten des Vermieters und eine Einstellung zu Lasten des Mieters.

Warum soll eine Einstellung zu Lasten des Mieters gehen? Wenn im Dezember das Ding ausgetauscht wurde und bereits im folgenden Januar ein Fehler festgestellt wird, dann ist die "Einstellung" immernoch Teil der Reparatur. Letztere wurde ja offenbar nicht korrekt durchgeführt.

Zitat (von Ver):
Eine alte Heizung gehört nach 30 Jahren ausgetauscht. Als energetische Moderisierung kann der Vermieter die Kosten (11% pro Jahr) auf den Mieter umlegen.

Jein. Eine Modernisierungsmieterhöhung ist nicht dazu da, notwendige Reperaturmaßnahmen umzudeklarieren und dann dem Mieter übertragen zu können. Von den Modernisierungskosten wären mindestens mal die eigentlich notwendigen Instandsetzungeskosten abzuziehen. Das alte Teil war ja offenbar komplett hinüber. Hier http://www.mietrecht.org/modernisierung/abgrenzung-modernisierung-instandsetzung/ wird das unter Punkt 3 dargestellt. Wenn nur der eh defekte Kessel ausgetauscht wurde, dann dürfte nach Abzug der eigentlich notwendigen Instandsetzungskosten nicht mehr viel zum Umlegen auf den Mieter übrig sein.



-- Editiert von cauchy am 03.10.2016 11:02

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