Neuer Vermieter, Alter Vermieter

29. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
AndieGerechtigkeit
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Neuer Vermieter, Alter Vermieter

Hallo zusammen,

ich hab ein Problem und zwar. Zur Vorgeschichte in unserer WG ist es so geregelt das es einen Haupt- und zwei Untermieter gibt. Nun war ich noch vor kurzem Untermieter. Als mein Kollege (Hauptmieter) ausgezogen ist, hab ich das mit der Hauptmiete uebernommen.

Vor laengerem habe ich meinen Vermieter gebeten das ich einen Mietvertag bekomme. Er meinte er habe gerade keine Zeit, aber Ja ich wuerde einen bekommen. Nun ist das mit den den Mietzahlungen normal weitergelaufen. Und der Vermieter verschollen.

Vor kurzem habe ich einen Brief erhalten, tada neuer Vermieter. Der will jetzt einen neuen Mietvertrag aufsetzten, da schlechte Ehrfahrungen mit Untermiete, usw. gemacht hat. Natuerlich hoehere Miete und schlechtere Konditionen. Ich habe aber noch den alten Mietvertrag von meinem Kollegen.

1. Sind die fortlaufenden Mietzahlung als Zustandekommen des Mietvertrags zu sehen?

2. Oder die Zustimmung vom alten Vermieter fuer einen Mietvertrag?

3. Da der Vermieter in der Naehe wohnt kann er wohl nicht Eigenbedarf anmelden. Kann er mich sonst irdendwie kuendigen?

4. Da sich die Miete innerhalb von sieben Jahren nicht geaendert und der Vermieter uns zugesichert hat das diese so bleibt. Kann der neue Vermieter diese erhoehen?

Vielen Dank fuer eure Hilfe.

Andie


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3595 Beiträge, 1459x hilfreich)

Also wenn ich das richtig sehe, ist der Kollege noch immer der Hauptmieter und du bist der Untermieter. Das bedeutet, dein Kollege müßte das Mietverhältnis kündigen und du einen neuen Mietvertrag abschließen. Oder er bleibt der Hauptmieter, was bedeutet, dass, wenn du mal nicht zahlst, oder es andere Probleme mit dem Mietverhältnis gibt, er dann zur Zahlung herangezogen werden kann. Abgesehen davon ist es laut BGB eigentlich nicht statthaft die komplette Wohnung unterzuvermieten. D.h. ich denke, du wirst eigentlich nicht drumrum kommen, einen neuen Vertrag abzuschließen. Und natürlich können dann sämtliche Konditionen neu verhandelt werden.

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#2
 Von 
AndieGerechtigkeit
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke fuer die schnelle Antwort.

D.h. die Kuendigung von meinem Kollegen muendlich ist nicht gueltig. Das Haette alles schriftlich niedergelegt werden muessen?

Und wenn ja kann man das dann noch rueckwirkend machen?

Danke.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3595 Beiträge, 1459x hilfreich)

Eine Wohnungskündigung muß zwingend schriftlich erfolgen. Und rückwirkende Kündigungen gibts auch nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AndieGerechtigkeit
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie wuerde der Fall liegen wenn mein Kollege mit dem Vermieter einen muendliche Aufhebungsvertrag eingegangen waere.

Waere ich dann bei Zustimmung des Vermieters der Hauptmieter?

Danke nochmal

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#5
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1168 Beiträge, 313x hilfreich)

quote:
Eine Wohnungskündigung muß zwingend schriftlich erfolgen. Und rückwirkende Kündigungen gibts auch nicht.


Aber ein Aufhebungsvertrag....
Und das scheint ja so geschehen zu sein, der ehemalige VM hat die Kündigung akzeptiert.

Da der jetzige Mieter schon längere Zeit die Miete selber direkt an den VM bezahlt, liegt augenscheinlich ein mündlicher Mietvertrag vor.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114525 Beiträge, 39012x hilfreich)

Also entweder haben wir eine einvernehmliche, mündliche Vertragsänderung des schriftlichen Mietvertrages oder einen Aufhebungsvertrag mit mündlichem Neuvertrag.


Das Ergebnis wäre in beiden Fällen das gleiche, der neue Eigentümer tritt in die alten Verträge ein.



quote:
1. Sind die fortlaufenden Mietzahlung als Zustandekommen des Mietvertrags zu sehen?

Ja



quote:
2. Oder die Zustimmung vom alten Vermieter fuer einen Mietvertrag?

Ja



quote:
3. Da der Vermieter in der Naehe wohnt kann er wohl nicht Eigenbedarf anmelden. Kann er mich sonst irdendwie kuendigen?

Natürlich kann er alle gesetzlichen Gründe der Kündigung nutzen, auch den Eigenbedarf.



quote:
4. Da sich die Miete innerhalb von sieben Jahren nicht geaendert und der Vermieter uns zugesichert hat das diese so bleibt. Kann der neue Vermieter diese erhoehen?

Wenn Du diese lebensferne Abmachung irgendwie beweisen kannst, ja.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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