Neuer Vermieter Auskunft von alten Vermieter

15. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
melalia
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer Vermieter Auskunft von alten Vermieter

Hallo,

aufgrund verschiedener Probleme in meiner jetztigen Wohnung (WG) habe ich mich entschlossen auszuziehen. Mein Problem ist aber nun folgendes:

Der neue Vermieter möchte sich beim alten Vermieter, einer Hausverwaltung, über mein Zahlungsverhalten erkundigen. Momentan ist vom Vormonat Juli jedoch die Hälfte der Miete noch offen, wobei ich allein nicht daran Schuld bin.
Mit dem neuen Vermieter habe ich jedoch schon einen Vorvertrag abgeschlossen und eine Kautionsanzahlung in Höhe von 450,- geleistet. Die Wohnung ist sehr begehrt und der neue Vermieter wollte sich absichern, dass ich sie auch wirklich nehme. Nächste Woche soll nun der endgültige Vertrag unterschrieben werden.
Meine Frage nun:

Darf der neue Vermieter bei der Hausverwaltung eine solche Auskunft einholen?
Wird die Hausverwaltung ihm Auskunft geben? Ist sie befugt dazu?
Ist unser Vorvertrag ungültig sofern er sich aufgrund negativer Auskunft umentscheidet?

Vielen Dank für eure Hilfe im vorraus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Kommt darauf an, was im Vorvertrag steht !

Wieso soll sich der VM nicht erkundigen dürfen ?

Es gibt ja auch mal Mieter, die wg. nichtgezahlter Miete sich eine neue Wohnung suchen, die sie nicht bezahlen werden.

Und wenn Du jetzt Deine Miete nicht zahlen kannst, dann kannst Du dem VM siche darlegen, wie Du in Zukunft bei ihm die Miete bezahlen wirst, oder ??

Gruß

Michael

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#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

wieso zahlst du jetzt schon Kaution?
Wieso Vorvertrag? Werden jetzt schon für Wohnungen Vorverträge abgeschlossen? Habe ich da etwas verpasst?

Die Kaution ist fällig bei einem unterschriebenen Mietvertrag. Die Kaution darf in 3 gleichen monatlichen Beträgen bezahlt werden.

Wenn du die Wohnung nicht bekommst, meinst du, dass du die Kaution zurück erhälst??

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