Hallo an Alle,
Vorgeschichte:
folgendes ist geschehen. Ich bin Ende Oktober aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Bei der Vorabnahme wurde mir gesagt was ich alles zu machen habe (unter anderem Streichen). Da die Wohnung in einem Guten Zustand war bis auf ein paar flecken an der Wand fragte ich darauf noch mal bei der damaligen Hausverwaltung an was denn mein Mietvertrag hergeben würde und recherchierte selbst noch ein wenig. Das Ergebnis war das die alte Hausverwaltung mir per Email mitteilte das ich nicht streichen müsste. Somit wurden alle anderen Aufgaben erledigt. Auf dem Übernahme Protokoll wurde vermerkt in jedem Zimmer " befindet sich in ordentlichem Zustand " und " Abgenutzt" mit der Bemerkung Renovierung erforderlich". Die Vermietung do wie ich unterschrieben ohne vorbehalt.
zum 01.01.2014 wechselte nun die Hausverwaltung. Lies sich bis Ende April Zeit mir meine noch offene Kaution zurückzuzahlen, zumal ich diese ein paar Tage nach der 6 Monatsfrist erhalten habe und verrechnete Malerkosten in Höhe von 500 Euro.
Nach dem ich die Neue Vermietung darauf aufmerksam gemacht habe das, die alte Hausverwaltung mir etwas anderes zugesichert hat bekam ich lediglich als Antwort das es ihnen egal ist was mit der alten Hausverwaltung abgesprochen wurde. Sie bezogen sich ausschließlich auf das Übernahme Protokoll, was wie ich schon geschrieben habe, die Wörter " in ordentlichem Zustand " und " abgenutzt" beinhaltete.
Unter anderem wurde auch geschrieben das die Eigentümerschaft nicht gewillt ist die Schäden der Mieter zu tragen. ( was ich ziemlich frech finde, da es nicht darum geht was der Eigentümer will sondern was im Mietvertrag vereinbart wurde).
In wie weit kann ich davon ausgehen das, das was mir die alte Hausverwaltung zugesichert hat Rechtskräftig ist?
Die waren schließlich noch zuständig.
Es gibt ein Urteil bezüglich des Übergabe/Übernahme Protokolls was besagt.
Bindung des Vermieters an den Inhalt des Protokolls: (Schönheitsreparaturen)
Das Übergabeprotokoll hat erheblich rechtliche Wirkungen. Enthält das Protokoll der Wohnungsabnahme keine aufgeführten Wohnungsmängel und beschreibt es die Wohnung als "im ordentlichen Zustand" befindlich, so schuldet der Mieter keine Renovierungsleistungen (Schönheitsreparaturen). Dazu das Urteil des AG Münster, vom 9. Januar 1990, Az: 4 C 720/89
. Im Protokoll sind entgegen der üblichen Praxis keinerlei Mängel der Wohnung aufgeführt. Schon dies spricht gegen einen möglichen Schadensersatzanspruch der klagenden Vermieterin wegen unterlassener Schönheitsreparaturen. Darüber hinaus ist im Übergabeprotokoll die Wohnung als "im ordentlichen Zustand" bezeichnet worden. Ordentlich heißt im Volksmund soviel wie vertragsgemäß. Damit haben die Parteien bindend festgelegt, daß die Beklagte nach dem Auszug keine Schönheitsreparaturen mehr schuldet. Nach der Rechtsprechung des LG Münster kommt den Übergabeprotokollen in diesem Punkte eine rechtsgestaltende Wirkung zu, die kaum einen Gegenbeweis zuläßt. WuM 1990, 201
.
Auf eine weitere Mail von mir an die neue Vermietung wurde nicht reagiert.
Was sollte ich jetzt noch tun um nicht das Geld was fehlt gleich in den nächsten Anwalt zu stecken?
Rein vom Gefühl her denke ich das ich auf der sicheren Seite bin.
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Neuer Vermieter stellt Kosten nach Auszug
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Wenn das Mietverhältnis Ende Oktober endete und du die Kaution nebst Verrechnung erst im Mai bekommen hast, sind die 6 Monate abgelaufen, die die Verwaltung Zeit hatte, noch irgendwelche Forderungen an dich zu stellen, egal was im Protokoll steht. Damit meine ich nicht die von Mietern immer angenommene 6-monatige Frist für die Kautionsabrechnung, denn diese Frist gibt es in der Form eigentlich gar nicht, sondern es gibt eine 6-monatige Verjährungsfrist für Forderungen, die der Vermieter noch aus dem alten Mietverhältnis stellen kann (davon ausgenommen Mietschulden und Nebenkostenabrechnungen). Nach Ablauf dieser Frist kann die Verwaltung nicht mehr mit irgendwelchen Handwerkerrechnungen kommen.
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quote:
Das Ergebnis war das die alte Hausverwaltung mir per Email mitteilte das ich nicht streichen müsste.
Dann ist das bindend; davon kann sich weder die alte Hausverwaltung noch die neue einfach wieder "lossagen".
Wenn die alte HV etwas zugesichert/vereinbart hat, was der neuen nicht paßt, müssen die das untereinander klären.
quote:
Auf dem Übernahme Protokoll wurde vermerkt in jedem Zimmer " befindet sich in ordentlichem Zustand " und " Abgenutzt" mit der Bemerkung Renovierung erforderlich".
Widerspricht sich für mich etwas, außer "in ordentlichem Zustand" soll in der Kombination bedeuten "weder komplett niedergebrannt noch türgroße Löcher in der Wand". :-?
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