Hallo,
bei meinem alten Vermieter hatte ich die Miete gekürzt gehabt, weil die Heizung nicht einwandfrei lief.
Am Stück habe ich 17 Monate lang die geminderte Miete bezahlt. Der Vermieter hat mich nur einmal abgemahnt, aber auch angegeben, die neue Heizung stehe im Keller, bereit zum Einbauen. Ich soll nur die einbehaltene Miete überweisen und dann würde er die neue Heizung einbauen.
Ich habe nichts überwiesen, weil ich das Geld als Entschädigung fürs Heizen mit Elektrolüfter einbehalten habe. Die Heizung wurde auch nicht eingebaut.
Jetzt, der neue Vermieter will von dem Mangel nichts wissen und fordert die volle Miete.
Die Frage: Kann es sein, dass der Anspruch schon bei dem Ex-Vermieter verwirkt war? Der neuer hätte ja dann den Vertrag so übernehmen müssen?
Übrigends, die Kaution hat der Ex-Vermieter an den neuen in voller Höhe überwiesen.
Neuer Vermieter will gekürzte Miete nicht akzeptie
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
im Sommer auch nicht
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Das der Mieter einfach die Miete so mindert wie es ihm passt kann man hinnehmen oder eben nicht. Dann wird wohl ein Richter klären ob es gerechtfertigt ist.
Der VM wird nun wohl warten bis zwei Monatsmieten zusammen sind und dann die Räumung betreiben. Im Prozess kann man nun belegen ob es gerechtfertigt war.
Gibts denn ne Heizung oder nicht, wenn nicht muss der VM doch einsehen diese einzubauen.
k.
-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "
Wie immer gilt, dass Miete nur dann gemindert werden darf, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen, d.h. insbesondere ein dem Vermieter angezeigter Mietmangel. Dabei reicht aus, dass Sie den Mangel gegenüber Ihrem alten Vermieter angezeigt haben (und wohl inzwischen auch gegenüber dem neuen). Natürlich muss der Mangel auch tatsächlich vorliegen. Das darf aber der neue Vermieter anzweifeln. Insofern kann es Ihnen passieren, dass es wieder eine (Ab-)Mahnung und neuen Streit über das Vorliegen eines Mangels gibt. Wenn aber der alte Vermieter den Mangel bereits anerkannt hat und sogar schon eine neue Heizung besorgt hatte, dann spricht wenig für die Auffassung des neuen Vermieters, ein zur Minderung berechtigender Mangel läge nicht vor.
Das eigentliche Problem dürfte sein, dass der neue Vermieter sich die Sache bei Erwerb des Mietobjektes anders vorgestellt hat, nämlich ungeminderte Miete statt Reparaturkosten und Mietminderungen. Deswegen soll sich der neue Vermieter aber an seinen Vorgänger halten.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
3 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten