Neuer und alter Name auf Klingelschild/ Briefkasten

10. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
Noit
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer und alter Name auf Klingelschild/ Briefkasten

Hallo zusammen,
Habe eine Frage zum Klingel und Briefkasten Beschriften:
Ich habe den Namen geändert, Klingelschild und Briefkasten haben bereits den neuen Namen. Allerdings kommen immer noch ab und zu, wenn auch selten, Sendungen für mich mit dem alten Namen drauf, habe mitbekommen, dass ein Brief zurück an den Absender ging, "Empfänger unbekannt". Ich habe dann kleine Aufkleber mit dem alten Namen neben dem Klingelschild und aufm Briefkasten angebracht. Diese Aufkleber werden aber regelmäßig von jemanden abgerissen, manchmal gleich am nächsten Tag. Es ist eine WEG, mein Vermieter hat nichts dagegen, es geht ja nicht um eine andere Person. Darf ich eigentlich als Mieter die Aufkleber anbringen?
Angesprochen oder angeschrieben hat mich keiner, es gab keine Aufforderung die Aufkleber zu entfernen. Vielen Dank falls jemand Antwort weiß.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Wenn der Vermieter nichts gegen die Aufkleber hat, verstehe ich Dein Problem nicht so ganz. Denn der Vermieter muss ja keinen Wachdienst daneben stellen, damit da niemand was abreißt.

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Das wird wohl auch immer auch auf die WEG ankommen. Wegen es äußeren Erscheinungsbildes möchte man oftmals eine einheitliche Beschriftung der Briefkästen und da macht sich selbsterstelltes Etikett mitunter schlecht.

Wer hat denn die vorhandenen Schilder für Klingel und Briefkasten angebracht? Das wäre dann wohl auch die richtige Stelle um die Schilder mit dem "alten Namen" zu erweitern.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wenn der Vermieter nichts gegen die Aufkleber hat, verstehe ich Dein Problem nicht so ganz.

Das
Zitat (von Noit):
Diese Aufkleber werden aber regelmäßig von jemanden abgerissen, manchmal gleich am nächsten Tag.



Solange man nicht weis wer das ist, fehlt einem auch der Hebel zum ansetzen.



Zitat (von Alter Sack):
Wer hat denn die vorhandenen Schilder für Klingel und Briefkasten angebracht? Das wäre dann wohl auch die richtige Stelle um die Schilder mit dem "alten Namen" zu erweitern.

Das dürfte die richtige Strategie sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Noit
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wenn der Vermieter nichts gegen die Aufkleber hat, verstehe ich Dein Problem nicht so ganz. Denn der Vermieter muss ja keinen Wachdienst daneben stellen, damit da niemand was abreißt.


Ich habe ehrlich gesagt die Antwort nicht verstanden.

Ich wollte einfach erst einmal wissen, ob ich generell Aufkleber anbringen darf.

Ich habe im Netz gesucht und gefunden, dass es kein Gesetz gibt, das besagt, ich dürfte es nicht. Aber das ist gegoogelt, ich dachte vielleicht kennt sich hier jemand aus oder hatte ähnliche Situation erlebt.

Das Problem ist, dass das Namenschild inzwischen täglich abgerissen wird und dadurch möglicherweise nicht alle Sendungen bei mir ankommen.
Wachdienst muss der Vermieter nicht stellen, aber an die HV kann ich mich nicht wenden, das kann der Vermieter.

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#5
 Von 
Noit
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Wer hat denn die vorhandenen Schilder für Klingel und Briefkasten angebracht? Das wäre dann wohl auch die richtige Stelle um die Schilder mit dem "alten Namen" zu erweitern.


Ich kann mich nicht direkt an die HV wenden, das wurde mir schon Mal klar kommuniziert. Der Vermieter müsste es tun, tut er aber nicht.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Noit):
Ich habe im Netz gesucht und gefunden, dass es kein Gesetz gibt, das besagt, ich dürfte es nicht.

Richtig, nun gibt es aber viele andere Regelungen neben den Gesetzen, die genau das verbieten könnten.



Zitat (von Noit):
Ich kann mich nicht direkt an die HV wenden,

Wenn man sie kennt, kann man das durchaus. Kann aber sein, das nur der Vermieter weisungsbefugt ist und Mieter ignoriert werden.



Zitat (von Noit):
Das Problem ist, dass das Namenschild inzwischen täglich abgerissen wird

Dann würde ich mal versuchen herauszubekommen, wer das ist.



Zitat (von Noit):
und dadurch möglicherweise nicht alle Sendungen bei mir ankommen.

Eine Alternative wäre wohl, einen Nachsendeauftrag bei der Post zu stellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)


Zitat (von Noit):
Es ist eine WEG, mein Vermieter hat nichts dagegen, es geht ja nicht um eine andere Person. Darf ich eigentlich als Mieter die Aufkleber anbringen?

Es ist Dein Recht Deine Post zugestellt zu bekommen. Nachdem der VM gegen das Aufkleben keinen Einwand hat, darfst Du aufkleben. Dürfte ja eine vorübergehende Angelegenheit sein.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Wenn es ein Haus mit Eigentumswohnungn ist, dürfte wohl die Hausverwaltung dahinter stecken.
Ob der Vermieter da gewisse Verpflchtungen hat sollte man klären. Evtl. ist da ein einheitliches Klingelschild vorgeschrieben.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Nachdem der VM gegen das Aufkleben keinen Einwand hat, darfst Du aufkleben.

Was überhaupt nicht das Problem ist ...



Zitat (von Spezi-2):
Wenn es ein Haus mit Eigentumswohnungn ist, dürfte wohl die Hausverwaltung dahinter stecken.

Da fährt also jeden Tag einer von der HV hin und ...
Hmmmm ...


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Die Hausverwaltung kann auch von einem Bewohner informiert werden.
Kann es evtl. einen Beschluss der Eigentümerversammlung über die Namenschilder geben ?

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#11
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Die Hausverwaltung kann auch von einem Bewohner informiert werden.
Kann es evtl. einen Beschluss der Eigentümerversammlung über die Namenschilder geben ?


Wegen einem vorübergehend angebrachten Namensschild sollte der Weg zum BGH vermieden werden, denke ich.

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Meine persönliche Meinung.

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