Hallo zusammen,
Habe eine Frage zum Klingel und Briefkasten Beschriften:
Ich habe den Namen geändert, Klingelschild und Briefkasten haben bereits den neuen Namen. Allerdings kommen immer noch ab und zu, wenn auch selten, Sendungen für mich mit dem alten Namen drauf, habe mitbekommen, dass ein Brief zurück an den Absender ging, "Empfänger unbekannt". Ich habe dann kleine Aufkleber mit dem alten Namen neben dem Klingelschild und aufm Briefkasten angebracht. Diese Aufkleber werden aber regelmäßig von jemanden abgerissen, manchmal gleich am nächsten Tag. Es ist eine WEG, mein Vermieter hat nichts dagegen, es geht ja nicht um eine andere Person. Darf ich eigentlich als Mieter die Aufkleber anbringen?
Angesprochen oder angeschrieben hat mich keiner, es gab keine Aufforderung die Aufkleber zu entfernen. Vielen Dank falls jemand Antwort weiß.
Neuer und alter Name auf Klingelschild/ Briefkasten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wenn der Vermieter nichts gegen die Aufkleber hat, verstehe ich Dein Problem nicht so ganz. Denn der Vermieter muss ja keinen Wachdienst daneben stellen, damit da niemand was abreißt.
wirdwerden
Das wird wohl auch immer auch auf die WEG ankommen. Wegen es äußeren Erscheinungsbildes möchte man oftmals eine einheitliche Beschriftung der Briefkästen und da macht sich selbsterstelltes Etikett mitunter schlecht.
Wer hat denn die vorhandenen Schilder für Klingel und Briefkasten angebracht? Das wäre dann wohl auch die richtige Stelle um die Schilder mit dem "alten Namen" zu erweitern.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatWenn der Vermieter nichts gegen die Aufkleber hat, verstehe ich Dein Problem nicht so ganz. :
Das
ZitatDiese Aufkleber werden aber regelmäßig von jemanden abgerissen, manchmal gleich am nächsten Tag. :
Solange man nicht weis wer das ist, fehlt einem auch der Hebel zum ansetzen.
ZitatWer hat denn die vorhandenen Schilder für Klingel und Briefkasten angebracht? Das wäre dann wohl auch die richtige Stelle um die Schilder mit dem "alten Namen" zu erweitern. :
Das dürfte die richtige Strategie sein.
ZitatWenn der Vermieter nichts gegen die Aufkleber hat, verstehe ich Dein Problem nicht so ganz. Denn der Vermieter muss ja keinen Wachdienst daneben stellen, damit da niemand was abreißt. :
Ich habe ehrlich gesagt die Antwort nicht verstanden.
Ich wollte einfach erst einmal wissen, ob ich generell Aufkleber anbringen darf.
Ich habe im Netz gesucht und gefunden, dass es kein Gesetz gibt, das besagt, ich dürfte es nicht. Aber das ist gegoogelt, ich dachte vielleicht kennt sich hier jemand aus oder hatte ähnliche Situation erlebt.
Das Problem ist, dass das Namenschild inzwischen täglich abgerissen wird und dadurch möglicherweise nicht alle Sendungen bei mir ankommen.
Wachdienst muss der Vermieter nicht stellen, aber an die HV kann ich mich nicht wenden, das kann der Vermieter.
ZitatWer hat denn die vorhandenen Schilder für Klingel und Briefkasten angebracht? Das wäre dann wohl auch die richtige Stelle um die Schilder mit dem "alten Namen" zu erweitern. :
Ich kann mich nicht direkt an die HV wenden, das wurde mir schon Mal klar kommuniziert. Der Vermieter müsste es tun, tut er aber nicht.
ZitatIch habe im Netz gesucht und gefunden, dass es kein Gesetz gibt, das besagt, ich dürfte es nicht. :
Richtig, nun gibt es aber viele andere Regelungen neben den Gesetzen, die genau das verbieten könnten.
ZitatIch kann mich nicht direkt an die HV wenden, :
Wenn man sie kennt, kann man das durchaus. Kann aber sein, das nur der Vermieter weisungsbefugt ist und Mieter ignoriert werden.
ZitatDas Problem ist, dass das Namenschild inzwischen täglich abgerissen wird :
Dann würde ich mal versuchen herauszubekommen, wer das ist.
Zitatund dadurch möglicherweise nicht alle Sendungen bei mir ankommen. :
Eine Alternative wäre wohl, einen Nachsendeauftrag bei der Post zu stellen.
ZitatEs ist eine WEG, mein Vermieter hat nichts dagegen, es geht ja nicht um eine andere Person. Darf ich eigentlich als Mieter die Aufkleber anbringen? :
Es ist Dein Recht Deine Post zugestellt zu bekommen. Nachdem der VM gegen das Aufkleben keinen Einwand hat, darfst Du aufkleben. Dürfte ja eine vorübergehende Angelegenheit sein.
Wenn es ein Haus mit Eigentumswohnungn ist, dürfte wohl die Hausverwaltung dahinter stecken.
Ob der Vermieter da gewisse Verpflchtungen hat sollte man klären. Evtl. ist da ein einheitliches Klingelschild vorgeschrieben.
ZitatNachdem der VM gegen das Aufkleben keinen Einwand hat, darfst Du aufkleben. :
Was überhaupt nicht das Problem ist ...
ZitatWenn es ein Haus mit Eigentumswohnungn ist, dürfte wohl die Hausverwaltung dahinter stecken. :
Da fährt also jeden Tag einer von der HV hin und ...
Hmmmm ...
Die Hausverwaltung kann auch von einem Bewohner informiert werden.
Kann es evtl. einen Beschluss der Eigentümerversammlung über die Namenschilder geben ?
ZitatDie Hausverwaltung kann auch von einem Bewohner informiert werden. :
Kann es evtl. einen Beschluss der Eigentümerversammlung über die Namenschilder geben ?
Wegen einem vorübergehend angebrachten Namensschild sollte der Weg zum BGH vermieden werden, denke ich.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
19 Antworten
-
11 Antworten