Neuer vermieter! Was Tun??

4. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Visiongirl
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)
Neuer vermieter! Was Tun??

hallo meine lieben ich habe folgendes problem am samstag kommt ein sehr wahrscheinlicher käufer unserer derzeitigen wohnung um sie sich anzusehen nun habe ich ein paar fragen die ich die ganze nacht über beschäftigt haben und uns nicht zur ruhe kommen lassen. wir wohnen seit November 2000 hier. es ist eine eigentumswohnung.


1) wir haben haustiere (Katzen) die im alten mie´tvertrag drin stehen aber wir haben ja auch noch kleinetiere wie vögel kann uns dann der neue (falls er es wird) die tierhaltung verbieten.

2) wie schnell müssten wir aus der wohnung raus wie funktioniert sowas. bin nur einmal umgezogen und das war von zuhause hierher. wir versuchen schon seit längerm was zu finden wobei wir selbst nur mit einem Kind Unser sohn ist 13 monate alt und den tieren auf ablehnung stossen.

3) wie schnell kann er mieterhöhung machen und nebenkostenerhöhung

4) was kann er uns überhaupt alles vorschreiben


fragen über fragen

achja meine tiere würde ich nicht abgeben das ist klar ich hab sie mir geholt also hab ich auch die verantwortung dafür


bitte helft mir bin nur noch am heulen

-- Editiert von Visiongirl am 04.05.2005 09:03:12

-- Editiert von Visiongirl am 04.05.2005 09:04:39

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Visiongirl
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)

was ich vergessen habe es sind reine wohnungskatzen und wir wohnen in einem hochhais bei uns auf dem selben stockwerk lebt auch noch ein hund

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48650 Beiträge, 17148x hilfreich)

zu 1) Ein Eigentümerwechsel ändert nichts an den getroffenen vereinbarungen. Der neue Eigentümer ist an die Vereinbarungen, die Ihr mit dem alten Eigentümer getroffen habt, gebunden.

zu 2) Kauf bricht nicht Miete. Der Mietvertrag gilt unverändert weiter. Es kann jedoch sein, dass der neue Eigentümer Eigenbedarf anmelden möchte. Die Kündigungsfrist würde dann 3 Monate betragen, ab 5 Jahren Mietdauer 6 Monate.

zu 3) Im gleichen Umfang, wie der alte Eigentümer es auch hätte machen können, d.h. 1 Jahr nach der letzten Mieterhöhung und maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

zu 4) Nicht mehr und nicht weniger als das, was der alte Eigentümer auch hätte vorschreiben können.

Wenn der neue Eigentümer tatsächlich selbst einziehen will und beabsichtigt, eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen, dann solltet Ihr andeuten, dass Ihr gegen Zahlung einer Ablösesumme bereit seid, freiwillig auszuziehen. Gerade im Zusammenhang mit einem Verkauf sind entweder Alt- oder Neueigentümer oftmals bereit, eine solche Ablöse zu zahlen, obwohl sie rechtlich nicht dazu verpflichtet sind.

Ich möchte aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass kein Anspruch auf so eine Ablösezahlung besteht.

Die Gelegenheit wäre dennoch günstig, da Ihr ja selbst plant, in eine andere Wohnung umzuziehen.

Es kann jedoch auch sein, dass der neue Eigentümer nur ein Anlageobjekt sucht und gar nicht daran interessiert ist, selbst einzuziehen. Dann bleibt alles beim Alten.

Außerdem steht noch lange nicht fest, dass der Interssent die Wohnung überhaupt käuft.

P.S.: Sollte keine schriftliche Vereinbarung über die Zulässigkeit der Haustierhaltung bestehen, dann solltet Ihr das jetzt noch schnell mit dem Alteigentümer nachholen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Visiongirl
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)

also die katzen stehn im mietvertrag drin

neue wohnung is net einfach da wir nur eingehalt haben und bis etz noch nix gefunden haben wo kind und tiere erwünscht sind

unsere vermieterin ist im übrigen schon seit mehr als 3 jahren tod und die wohnung unterliegt im moment nur einem verwalter

0x Hilfreiche Antwort

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