Neues Schönheitsreparatururteil des BGH

29. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
kraroma
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 15x hilfreich)
Neues Schönheitsreparatururteil des BGH

Hallo
bin Vermieter eines 2-Fam. Hauses (Einliegerwohnung).

In meinem Mietvertrag steht unter §14 Schönheitsreparaturen in Pkt. 1 Folgendes:
Da in der Miete die Kosten für die Instandhaltung der Wohnung nicht enthalten sind, übernimmt der Mieter die Schönheitsreparaturen.
Der Mieter verpflichtet sich, die Schönheitsreparaturen fachmännisch durchführen zu lassen, sobals und soweit dies objektiv notwendig ist, spätestens aber, wenn für die Küche, Bad, Dusche und WC (Naßräume) 3 Jahre (=36 Monate)
und für alle sonstigen Räume (Trockenräume) 5 Jahre (=60 Monate) seit Vertragsbeginn, in diesem Fall 1998, bzw. seit der letzten vollständigen und fachmännischen Herrichtung der Mieträume verstrichen sind.
Die Wohnung wurde 1998 neu tapeziert und gestrichen und das Bad neu gekachelt.
Ist diese Formulierung nach dem BGH-Urteil jetzt unwirsam, da dort starre Fristen versteckt sind?
Wenn ja, kann oder muss ich einen neuen Mietvertrag abschliessen?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Es sind starre Fristen, Du kannst einen neuen Mietvertrag mit dem Mieter machen, allerdings wenn der Mieter nicht zustimmt, dann kannst DU nichts machen.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen