Altmieter hat gekündigt zum 31.10.
So vermietet der VM ab 01.11. an Neumieter.
Zum 31.10. hat der Altmieter die Wohnung jedoch weder geräumt noch renoviert, obwohl er die Wohnung schon seit 1/2 Jahr nicht mehr bewohnt, und Strom abgemeldet hat.
Was macht der VM nun mit dem Neumieter ?
Neuvermietung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wo haust er denn jetzt ?
Hat er denn gar nix mitgenommen ?
Was sagt dein Anwalt ?
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quote:
Was sagt dein Anwalt ?
... dann braucht man hier keine Frage mehr zu stellen.
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Hast du dich da um zwei Monate verrechnet ?
Der 31.10. und der 01.11. sind schon lange vorbei
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quote:
Was macht der VM nun mit dem Neumieter ?
Was macht (wo wohnt) eigentlich der verhinderte Neumieter seit dem 01.11. ?
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Der Altmieter blockt. Die Wohnung diente ihm eigentlich nur noch als Lager.
Der Neumieter wartet noch.
Da der Altmieter die Räumlichkeiten nicht an den Vermieter übergeben hat, besteht der Mietvertrag weiter.
Der Vermieter hat doppelt vermietet und ist nun dem Nachmieter Schadensersatzpflichtig.
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quote:
Der Neumieter wartet noch.
Wo denn ?
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Der neue Mieter kann den VM verklagen auf Schadenersatz für Umzug, Lagerung der Möbel, alternative Unterbringung, da der VM die Wohnung nicht stellen kann.
Die Kosten kann sich der VM beim alten Mieter zurückholen.
Wenn der neue Mieter weiterhin auf den MV und die Wohnung besteht sollte der VM den alten Mieter auch auf Räumung verklagen.
Der Mietvertrag mit dem alten Mieter wurde gekündigt und besteht natürlich nicht weiter, nur weil der Mieter nicht auszieht. Anstatt Miete sollte der Vermieter jetzt eine Nutzungsentschädigung verlangen, die natürlich über der Mieter liegt!
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"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"
quote:
die natürlich über der Mieter liegt!
Wieviel denn ?
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1. Der Mietvertrag besteht nicht weiter, nur weil nicht geräumt worden ist. Er ist offensichtlich wirksam beendet. Folglich hat der Vermieter auch nicht doppelt vermietet.
2. Ich würde dem Ex-Mieter eine kurze Frist setzen, die Hütte zu räumen, und darauf hinweisen, dass anschliessend auf seine Kosten das Teil geräumt und die Sachen entsorgt werden.
3. Den Es-Mieter auch auf weitergehende Schadensersatzansprüche hinweisen.
4. Äußerst vorsorglich die Hütte selbst nochmal wegen ausstehender Mieten fristlos kündigen.
wirdwerden
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quote:
Folglich hat der Vermieter auch nicht doppelt vermietet.
So würdest Du das also dem Neu-M also erklären.
Suuuuuper.
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Den Es-Mieter auch auf weitergehende Schadensersatzansprüche hinweisen.
Und Du glaubst, das kratzt den ?
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Das wird den nicht kratzen. Nur, dann kann man räumen und Fakten schaffen. Darum ging es mir.
wirdwerden
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