Neuvertrag bei Auszug des Partners?

26. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Angel.2407
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)
Neuvertrag bei Auszug des Partners?

Hallo,
folgende Situation:
Mein Expartner ist vor kurzem aus- und mein neuer Partner eingezogen. Kaution habe vollständig ich gezahlt.
Der Vermieter weigert sich aber nun, meinen neuen Partner in den Mietvertrag mit aufzunehmen. Er will einen Neuvertrag abschliessen, mit Befristung auf ein Jahr. Er habe Angst vor einem ständigen Mieterwechsel wie er sagt.
Darf er das?
Wie soll ich reagieren?
Ich habe viel Geld in die Wohnung gesteckt und möchte den befristeten Mietvertrag nicht annehmen.
Danke schon jetzt für Ratschläge!

-- Editiert von Angel.2407 am 26.02.2019 12:49

-- Editiert von Angel.2407 am 26.02.2019 12:50

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75 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
Er will einen Neuvertrag abschliessen, mit Befristung auf ein Jahr.


Will er wirklich eine Befristung oder will er einen Kündigungsausschluss?

Zitat:
Darf er das?


Ja

Zitat:
Ich habe viel Geld in die Wohnung gesteckt und möchte den befristeten Mietvertrag nicht annehmen.


Da ich annehmen, dass es nicht um eine Befristung, sondern um einen Kündigungsausschluss geht, kommt Dir das doch entgegen.

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#2
 Von 
Angel.2407
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, er möchte einen befristeten Mietvertrag abschließen. Ab 01.03.2019 bis 01.03.2020

-- Editiert von Angel.2407 am 26.02.2019 12:57

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Angel.2407):
Nein, er möchte einen befristeten Mietvertrag abschließen. Ab 01.03.2019 bis 01.03.2020


Eher nicht, da er einen Befristung begründen müsste, "ständiger Wechsel" ist keine Begründung, ich denke er wird einen wechselseitigen Kündigungsausschluss vereinbaren wollen. Fragen Sie besser nochmal nach.

Er muss Ihrem neuen Partner keinen Vetrag geben, er muss Ihren alten Partner auch nicht alleine aus dem Vertrag entlassen (wenn er denn im Vertrag stand). Der VM kann den Standpunkt haben, dass ihm Ihr Privatgedöns wurscht ist und der MV so bleibt wie er bisher war. Das hat zur Folge, dass Ihr alter Partner, egal wo er jetzt lebt, immer noch für das Mietverhältnis mitverantwortlich ist.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
Nein, er möchte einen befristeten Mietvertrag abschließen. Ab 01.03.2019 bis 01.03.2020


Und warum will er das machen, wenn er gleichzeitig Angst vor einem ständigen Mieterwechsel hat? Da ist doch der nächste Mieterwechsel schon vorprogrammiert.

Zitat (von AltesHaus):
ich denke er wird einen wechselseitigen Kündigungsausschluss vereinbaren wollen. Fragen Sie besser nochmal nach.


Sehe ich auch so. Es gibt auch durchaus Menschen, die werfen beides durcheinander oder kennen den Unterschied gar nicht.

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Lassen Sie Ihren neuen Partner doch einfach aus dem Mietvertrag draußen. Der Vorteil ist, daß Sie die Wohnung ggf auch ohne seine Mithilfe kündigen können... Wenn er sich nämlich abmacht und erst mal nicht auffindbar ist, dann haben Sie ein Problem, weil ein gemeinsamer Mietvertrag auch nur von BEIDEN gekündigt werden kann. Und dann hätten Sie die Wohnung schlimmstenfalls auch gleich mit verloren, denn der Vermieter muss sich nicht darauf einlassen, einen der Mieter dann zu behalten. Er könnte mit dem dann erforderlichen Neuabschluss auch gleich mal die Miete erhöhen.

Welchen Grund gibt es denn, ihn mit in den Mietvertrag zu nehmen?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#6
 Von 
Angel.2407
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Es gibt keinen Grund, den neuen Partner mit in den Mietvertrag zu nehmen.
Kann ich denn den Mietvertrag einfach so wie er ist, belassen?
Oder bin ich verpflichtet einen neuen Vertrag abzuschließen?
Was ist, wenn der Vermieter sich dann weigert die Mietergeberbestätigung für den neuen Partner auszufüllen?
Eine Untervermietung hat er mir ausdrücklich verboten.

Ich denke mit dem befristeten Vertrag will er mich loswerden, er ist wirklich sehr altmodisch und dass mein Ex aus- und mein neuer Partner gleich eingezogen ist hat ihn sehr verärgert. Er fragt auch ständig, wenn Freunde zu Besuch sind, wer dass denn sei und wie lange sie bleiben....

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Fangen wir doch mal am Anfang an.

WER steht im aktuellen Mietvertrag?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Sie können und sollten den Mietvertrag so lassen, wie er ist. Sie sind nicht verpflichtet, einen neuen abzuschließen. Wenn er die Wohnungsgeberbestätigung nicht ausfüllt, was durchaus sein kann, weil SIE ja faktisch die Vermieterin sind, dann machen Sie das.

Zitat (von Angel.2407):
Eine Untervermietung hat er mir ausdrücklich verboten.
Er kann Ihnen den Zuzug Ihres Lebenspartners nur in absoluten Ausnahmefällen verweigern.

Ich zitiere der Einfachheit halber mal:
Zitat:

Erster Schritt beim Zusammenziehen: Erlaubnis des Vermieters einholen
Der Mieter der betref­fenden Wohnung muss sich vor dem Zusam­men­ziehen die Erlaubnis des Vermieters holen. Das hat vor vielen Jahren der Bundes­ge­richtshof entschieden – das höchste deutsche Gericht in solchen Fragen (Entscheidung vom 5. November 2003, AZ: VIII ZR 371/02 ). Mieter, die eine solche Erlaubnis nicht vorab einholen, können später Probleme bekommen – bis hin zur Kündigung der Wohnung.

Das ist zumindest dann der Fall, wenn keine enge familiäre Verbindung besteht. Holt man etwa seine Kinder, die Eltern oder den Ehepartner in eine Mietwohnung, kann wohl von der Erlaubnis des Vermieters abgesehen werden. Besser ist es aber auch hier, vorsorglich erst einmal nachzu­fragen.

Verbot durch Vermieter nur in Ausnahmefällen möglich
Nun aber die gute Nachricht: Gänzlich verbieten oder verhindern kann der Vermieter den Zuzug des Partners nicht. Hierzu braucht es nur ein „berechtigtes Interesse" des Mieters, wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) heißt. Dieses Interesse besteht im Fall des Zuzugs des Partners immer.

Konkret müssen Mieter den Lebensgefährten mit seinem Namen, der derzei­tigen Anschrift und Tätigkeit im Schreiben aufführen und den Wunsch nach Aufnahme in die Wohnung begründen (in diesem Fall etwa den Wunsch nach einer gemein­samen Lebens­ge­staltung). Außerdem sollten Mieter vermerken, dass dieser Wunsch erst nach dem Abschluss des Mietver­trags einge­treten ist
.

https://anwaltauskunft.de/magazin/wohnen/mieten/partner-in-die-wohnung-aufnehmen-genehmigung-vom-vermieter-pflicht

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Kann ich denn den Mietvertrag einfach so wie er ist, belassen?
Man sollte bei Alledem aber auch eines bedenken, der EX hätte jetzt JEDERZEIT das Recht in deine Wohnung zu gehen. Momentan ist es nicht deine Wohnung, sondern die Wohnung von Dir UND deinem EX...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Angel.2407):
Der Vermieter weigert sich aber nun, meinen neuen Partner in den Mietvertrag mit aufzunehmen.

Dazu ist er auch nicht verpflichtet.

Ist der Ex denn überhaupt schon rechtskräftig aus dem Mitevertrag raus? Also haben alle (die Mieterin, der Ex, der Vermieter) dem nachweislich zugestimmt?

Er müsste nur dem Einzug des neuen Lebenspartners zustimmen, sofern er entsprechend gefragt wurde und keine wichtigen Gründe für die Ablenung existieren.
Wurde er diesbezüglich schon um Zustimmung gebenten?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Angel.2407
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Momentan stehen mein Exfreund und ich im Mietvertrag. Ein Schriftstück mit der Zustimmung meines Ex, aus dem Mietvertrag auszutreten, liegt vor.
Da ich annahm das der neue Partner auch in den Mietvertrag aufgenommen werden muss, habe ich meinen Vermieter über den Auszug des Exfreundes und den Einzug des neuen Freundes wenige Wochen später in Kenntnis gesetzt. Seitdem weigert er sich, meinen Exfreund aus dem Vertrag raus- und meinen neuen Partner reinzunehmen. Langes hin und her, warum ich mich getrennt hätte, ob der neue wirklich mein neuer Partner wäre oder nur ein WG Bewohner etc etc. dann heute der Vorschlag mit dem befristeten Vertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Naja, bei einem fliegenden Wechsel ist schon irgendwie verständlich, daß er sich Gedanken macht... Aber das ändert nichts.

Das Ärgerliche ist, daß der Vermieter sich nicht auf eine "Entlassung" des Ex einlassen muss. Er kann verlangen, daß Sie beide ordnungsgemäß kündigen und muß dann keinen weiteren Vertrag mit Ihnen mehr abschließen :( . Deshalb sag ich ja, nicht irgendwelche Mitbewohner oder Lebensabschnittsgefährten in den MV aufnehmen!

Wenn sich der Vermieter auf die Entlassung einlässt, freuen Sie sich und verfahren Sie wie oben empfohlen: Vermieter offiziell per Briefpost bitten, den LAG aufnehmen zu dürfen; den Lebensgefährten mit seinem Namen, der derzei­tigen Anschrift und Tätigkeit im Schreiben aufführen und den Wunsch nach Aufnahme in die Wohnung begründen (in diesem Fall etwa den Wunsch nach einer gemein­samen Lebens­ge­staltung). Außerdem vermerken, dass dieser Wunsch erst nach dem Abschluss des Mietver­trags einge­treten ist.

Auf keinen Fall den befristeten Vertrag unterschreiben! Da kommen Sie nicht mehr raus dann.

Erlaubt er es nicht, dann klagen. Anders geht es nicht. Die Klage werden Sie aller Wahrscheinlichkeit nach gewinnen.



-- Editiert von fb367463-2 am 26.02.2019 15:30

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Angel.2407):
Momentan stehen mein Exfreund und ich im Mietvertrag. Ein Schriftstück mit der Zustimmung meines Ex, aus dem Mietvertrag auszutreten, liegt vor.


So Ausgangspunkt ist also Sie und der EX sind Vertragspartner des VM.

Von VMseite sieh es so aus. Er ist nicht verpflichtet den EX aus dem MV zu lassen, er kann sich schlicht weigern.

Er sagt aber, OK ich lass den alten raus und wir machen einen neuen MV mit den neuen Mann ABER dieser soll (vermute ich mal) MINDESTENS ein Jahr laufen ...

Das können SIe und der neue machen oder es lassen. Dann bleibt der EX im MV gefangen (denke ich mal)

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Angel.2407):
Was ist, wenn der Vermieter sich dann weigert die Mietergeberbestätigung für den neuen Partner auszufüllen?

Was soll diese "Mietergeberbestätigung" sein? Und wer braucht die wofür?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Angel.2407
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Angel.2407):
Was ist, wenn der Vermieter sich dann weigert die Mietergeberbestätigung für den neuen Partner auszufüllen?

Was soll diese "Mietergeberbestätigung" sein? Und wer braucht die wofür?


Braucht man in Bayern, um sich in einer Stadt an/umzumelden.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Angel.2407):
Braucht man in Bayern, um sich in einer Stadt an/umzumelden.


Das heißt Wohnungsgeberbestätigung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von Angel.2407):
Braucht man in Bayern, um sich in einer Stadt an/umzumelden.
Das ist die Wohnungsgeberbestätigung.
Du bist Mieterin, du kannst bestätigen, dass Herr X einzieht.
Angabe Vermieter mit Namen dürfte reichen.
Ob die Bayern es enger sehen und das Papier NUR vom Vermieter akzeptieren, weiß ich nicht.

Bei uns geht es so.
Mietvertrag wird meist nicht verlangt bei Zuzug zum Mieter.

http://www.uni-wuerzburg.de/fileadmin/32020000/Auslandsamt/Studium_in_Wuerzburg/Info_fuer_alle/Wohnungsgeberbestaetigung.pdf

-- Editiert von Anami am 26.02.2019 18:23

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Angel.2407
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Also kann ich dem Vermieter folgendes auf seinen Vorschlag, einen befristeten Vertrag abzuschließen,
antworten:

Lieber Herr X,

Ein befristeter Vertrag kommt für mich leider nicht in frage, ich habe in den letzten Monaten viel Zeit und Geld in die Renovierung der Wohnung investiert - ich hoffe Sie verstehen das.
Gern können wir den Vertrag zu den jetzigen Konditionen erneut schließen, mit mir und meinen neuen Partner als Hauptmieter.
Sie haben die SCHUFA Auskunft sowie die Kopien seines Personalsausweises und die Kopien seiner letzen drei Gehaltsnachweise bereits erhalten.
Falls Sie dies nicht wünschen, belassen wir den bestehenden Vertrag so, wie er ist.

Mit freundlichen Grüßen
J


Was sagt ihr?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Sie kennen den VM, wir nicht.

Hier sind einige VM, ich zB würde auf solch ein Schreiben nicht eingehen und das Mietverhältnis so bestehen lassen wie es ist, da Sie nicht bereit sind Zugeständnisse zu machen.

Zitat (von Angel.2407):
Falls Sie dies nicht wünschen, belassen wir den bestehenden Vertrag so, wie er ist.


Und der EX ist damit einverstanden, dass er weiterhin mit in die Pflicht genommen werden kann?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Angel.2407
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Was würden Sie mir dann raten?

Mit dem Ex könnte ich ja ein Schreiben aufsetzen, auf dem ich bestätige dass ich allein für etwaige Kosten aufkomme.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich würde mal einen anderen Aspekt ins Spiel bringen.

Der Vermieter will einen befristeten Vertrag über 1 Jahr abschließen wegen ständigen Mieterwechsel. Wie wir nun wissen, wäre das kein wirksamer Grund für eine Befristung. Warum sollte Angel nun nicht den befristeten Mietvertrag mit unwirksamer Klausel unterschreiben ?

Sie hätte dann einen unbefristeten und der Ex wäre außen vor. Dieser könnte ja auch noch auf Kündigung klagen und dann wäre es ganz aus.....

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Angel.2407
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

...weil ich dann in einem Jahr erneut Ärger habe. Der Vermieter denkt, er hätte einen wirksamen Vertrag abgeschlossen, ich muss ihn vom Gegenteil überzeugen etc.

Ich würde es gern jetzt einvernehmlich und ordentlich klären.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Angel.2407):
ich muss ihn vom Gegenteil überzeugen etc.


Nein, Du musst erst mal gar nichts tun, der Vermieter müsste klagen und ein kompetenter Rechtsanwalt würde ihm das ausreden.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Angel.2407
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Verstehe.

Trotzdem widerstrebt es mir, diesen Vertrag zu unterschreiben. So sollte es nicht sein.
Beziehungen enden, neue beginnen.
Wir sind zwei liquide, gut verdienende Mieter, die Wohnung wird wertgeschätzt, jeden Monat geht die Miete pünktlich ein - ich weiß nicht wie ich ihn noch zufriedenstellen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Warum sollte Angel nun nicht den befristeten Mietvertrag mit unwirksamer Klausel unterschreiben ?


Ich gehe nicht von einem befristeten MV aus, sondern von einem einjährigen wechselseitigem Kündigungsausschluss.

Zitat (von Angel.2407):
Ich würde es gern jetzt einvernehmlich und ordentlich klären.


Das ist der richtige Weg. Klären Sie zunächst einmal ob er tatsächlich einen "befristeten" MV abschließen möchte, oder einen Vertrag mit einem wechselseitigem einjährigen Kündigungsausschluss.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Angel.2407
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Er möchte einen befristeten Mietvertrag, mit Ende 01.03.2020 - habe schon vorhin noch einmal ausdrücklich nachgefragt.

-- Editiert von Angel.2407 am 26.02.2019 20:27

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Angel.2407):
Er möchte einen befristeten Mietvertrag, mit Ende 03.02.2020 - habe schon vorhin noch einmal ausdrücklich nachgefragt.


Das ist das was Sie verstanden haben, aber ob er das wirklich meint? Hat er Ihnen das gesagt, oder hat er Ihnen das geschrieben? Wenn er etwas geschrieben hat, was hat er denn genau geschrieben? Ein befristeter MV ist immer an bestimmte Voraussetzungen geknüpft (575 BGB), beinhaltet er dies nicht, ist die zeitliche Befristung unwirksam.




-- Editiert von AltesHaus am 26.02.2019 20:31

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Angel.2407
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 1x hilfreich)

Er hat geschrieben dass er mir einen Mietvertrag, Beginn 01.03.2019 - Ende 01.03.2020 anbieten möchte, um, ich zitiere: "zu sehen wie es mit Ihnen und Ihrem neuen Freund so läuft"

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Angel.2407):
ich zitiere: "zu sehen wie es mit Ihnen und Ihrem neuen Freund so läuft"


Das ist anmaßend und inakzeptabel ...

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Auf der anderen Seite muss er Ihren EX nicht aus dem MV entlassen. Die Option, dass Sie die Wohnung alleine als Hauptmieter anmieten ist nicht umsetzbar?

-- Editiert von AltesHaus am 26.02.2019 21:00

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