Nicht eingehaltene Hausordnung

12. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Mazda-Freak
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht eingehaltene Hausordnung

Hi zusammen, ich hab schon wieder das nächste Problem.
Vielleicht bin ich ja zu ungeduldig aber ich bin mir nicht sicher ob andere Vermieter das dulden würden. In meinem Objekt mit 3 Wohneinheiten wird die Hausordnung nicht ganz wahrgenommen. Die Reinigung vom Treppenhaus wird gar nicht umgesetzt und wie auch in meiner Hausordnung gebeten wird den Kellerbereich im Wechsel zu putzen wird nicht nachgekommen. Ich habe eine Menge Zeit und Geld investiert dass ehemals wirklich schäbig angesehene Kellerräume als auch das Treppenhaus wieder ansehlich zu machen mit dem Nebeneffekt dass ich trotz Hausordnung selber putze. Die Hausordnung ist geut sichtbar ausgehängt, und es wurde bereits zweimal einheitlich beschlossen dass Sie die Reinigung selbst übernehmen was Sie aber nicht tun. Ich bin jetzt am überlegen ob ich nicht meine Frau als Putzkraft anstelle die jede Woche die Reinigung übernimmt und ich Ihr eben Ihre Zeit bezahle und am Jahresende mit den Nebenkosten verrechne. Wie soll ich diese problematik behandeln? bzw geht es überhaupt meine Frau zu einem Nebenjob anzustellen? und wenn ja wie gehe ich in diesem Fall vor?

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,
@fb304076-62

quote:
Die Hausordnung ist geut sichtbar ausgehängt,

ist die "Hausordnung" Bestandteil des Mietvertrages oder wurde sie vom Vermieter einseitig erstellt und ausgehängt?

Gruß
Karakorum

-----------------
"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)


Viele Neueigentümer glauben, für frischen Wind im Mietobjekt sorgen zu müssen. Tatsächlich aber übernehmen sie die bestehenden Mietverträge, die nur im Rahmen der vom Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten geändert werden können. Eine einseitige Änderung oder Neugestaltung einer Hausordnung durch den Neueigentümer ist dabei aber nicht möglich und muss von den Mietern auch nicht beachtet werden.

Zu prüfen ist also, die von Ihnen ausgehängte Hausordnung Bestandteil der Mietverträge geworden ist.

Gab es, als Sie das Haus übernommen haben, bereist eine Hausordnung mit Putzplänen?
Steht in den Mietverträgen etwas zur Hausordnung oder zum Treppenhausputzen?


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Was könnte

quote:
es wurde bereits zweimal einheitlich beschlossen

wohl bedeuten ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mazda-Freak
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe jetzt extra nochmal in den Verträgen nachgeschaut. Natürlich habt ihr recht dass ich die alten Verträge nur übernommen habe, aber selbst in den alten Mietverträgen steht der vermerk mit Verweis auf die Rückseite des Mietvertrages wo ganz genau die selbe Hausordnung aufgelistet ist wie ich sie ausgehangen habe. Am Rande bemerkt habe ich allerdings den monatlichen Putzzyklus im Keller im Wechsel selbst hinzugefügt. Der frühere Hausbesitzer ließ sich in der Regel nur zum Mieterwechsel oder einmal im Jahr im Haus selbst blicken von dem her ist das nicht putzen natürlich nie aufgefallen. Aber es ist im Mietvertrag die Hausordnung vermerkt also müssen Sie doch dem Putzen nachkommen? wenn nicht kann ich doch eine Putzkraft dafür anstellen oder?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Ob sich das gerichtsfest nachweisen lässt?

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mazda-Freak
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn sichtlich schmutz am boden liegt und nicht entfernt wird?
Ich habe also schlechte Karten und muss weiter selbst putzen?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

quote:
Was könnte

quote:es wurde bereits zweimal einheitlich beschlossen


wohl bedeuten ?

Das der Vermieter sich mit seiner Frau einig war über den Inhalt der Hausordnung ...
:devil:



quote:
wenn sichtlich schmutz am boden liegt und nicht entfernt wird?

Damit ist schon so mancher Vermieter vor die Wand gefahren.
Wenn ich Samstags bei Sonnenschein putze und Sonntags 5 Leute nach Regenschauer durch das Treppenhaus laufen, dann bleibt das halt liegen bis nächsten Samstag - oder der Vermieter putzt (kann das aber nicht den Mietern auferlegen).

Man muss halt (gerichtsfest) nachweisen, das gar nicht geputzt wird.

Viel Spass dabei ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,
@fb304076-62

quote:
in den alten Mietverträgen steht der vermerk mit Verweis auf die Rückseite des Mietvertrages


Nur wenn die Hausordnung im Mietvertragsformular abgedruckt ist und der Mieter das Formular unterhalb der Hausordnung unterschrieben hat ist sie Bestandteil des Mietvertrages.
Ob dies hier der Fall ist, ist nicht ersichtlich.

Eine ausführliche Erläuterung zu den verschiedenen Möglichkeiten des weiteren Vorgehens gibt es hier:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/reinigung.htm

Gruß
Karakorum

-----------------
"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

-- Editiert am 14.07.2011 09:10

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MTL1983
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

Hm mal so ne Frage wäre es nicht möglich denn Mietern druck zu machen in dem man sagt, wenn es mit der Sauberkeit nicht klappt wird ein Hausmeister angestellt der dann Jährlich in denn Nebenkosten abgerechnet wird?

So lassen sich die Mieter vieleicht freiwillig zum Putzen und sauberhalten des Treppenhauses motivieren :-)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Wenn immer Mieter nicht an Hausrodnung hält, darf Vermieter
nach erfolglosem Anmahnen Ersatzvornahme auf Kosten der Mieter einleiten. Es gibt kein anderer Weg.
Schließlich hat der Mieter die mietvertragliche Vereinnarung
verletzt, das Mietobjekt darf nicht dadurch verkommen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Damit ist schon so mancher Vermieter vor die Wand gefahren.

Es ist eben schwer für den Vermieter, und wenn sich die Mieter einig sind, nahezu unmöglich. Die Behauptung – wahr oder unwahr – es sei geputzt worden, nur leider sei irgendein Kerl anschließend durch Treppenhaus gelatscht und habe wieder alles dreckig gemacht, hilft halt dem Mieter. Der Vermieter kann nicht erwarten, dass der Mieter STÄNDIG jedem Dreckkrümel hinterherläuft – auch eine Putzfrau käme ja nur 1 x die Woche oder so. Und außerdem kann der Vermieter dem Mieter auch nicht die genaue Zeit vorschreiben, wann dieser zu putzen hat, so dass eine Kontrolle durch den Vermieter ebenfalls kaum möglich ist.

Solange sich kein Mieter beschwert, kann sich der Vermieter mit dem Gedanken trösten, dass eben nur die Mieter mit dem angeblich dreckigen Treppenhaus leben müssen. Beschwert sich ein Mieter, hat der Vermieter ggf. einen Zeugen (wird aber trotzdem nicht einfach).

Ich als Vermieterin würde, wenn’s noch einigermaßen geht und sich die Mieter über den Zustand nicht beschweren, keinen Streit anfangen.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
Mazda-Freak
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaub meine Idee ging nach hinten los.... Danke für die vielen Gedanken und Antworten. es ist halt so dass das Treppenhaus nie gereinigt wurde beim Vorbesitzer. In der Tat war mein Gedanke mit dem neuen Eigentümer frischen wind in die Sache zu wehen. Leider wie schon vermutet wurde die Hausordnung nicht unterschrieben was ich natürlich bei Nachmietern nicht versäumen werde. auh weih ich fürchte ich werde selber putzen müssen. Ich habe den Eindruck dass es den Mietern relativ egal ist wie das Treppenhaus aussieht, mich stört es nur umso mehr wenn die neue Haustür, die Fliesen , die neu gestrichene Treppe nicht gereinigt werden und wenn ich es nicht saubermache es keiner macht. Nun gut es ist natürlich nicht grad die feine Art aber wenn man bestimmte verunreinigungen über Monate betrachtet die durch einfaches Wischen behoben wären kommen dann schon solche Gedanken wie man auf die Sauberkeit Einfluss hätte.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

quote:
was ich natürlich bei Nachmietern nicht versäumen werde


Der neue Mieter wird nicht einsehen wollen, dass er alleine
das Treppenhaus putzen muß, und irgendwann zieht er vor, das dreckiges Haus wieder zu verlassen, weil seine Mühe das Treppenhaus sauber zu halten, vergeben ist. Das Haus ist nur noch an Mieter mit bestimmten Sauberkeitseinstellung vermietbar. Wo ist die Problemlösung ?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Bei neuen Mietern würde ich dann unter Nebenkosten "Treppenhausreinigung" eintragen.
Ich würde es mit der Ersatzvornahme ruhig probieren. Nichteinhalten der Hausordnung kann zur Kündigung führen.
Beweisnahme: jeden Tag Treppenhaus mit Zeitung fotografieren (über einen Monat) - das ist dann sicherlich Beleg genug, dass nicht geputzt wird.

Und natürlich darfst du deine Ehefrau einstellen - auf Mini-Job-Basis und ordentlich gemeldet (Bundesknappschaft).

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ihr freundlicher Mietrechtsexperte
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ihr freundlicher Mietrechtsexperte
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Ich habe den Eindruck dass es den Mietern relativ egal ist wie das Treppenhaus aussieht,

Dann lassen Sie’s auch so, oder wollen Sie sich ’nen Wolf wischen. Versuchen Sie’s zukünftig mit guten Willen und lassen Sie neuen Mieter im Mietvertrag unterschreiben, dass diese zumindest ihren Teil des Treppenhauses putzen.

Wenn Sie anfangen, selbst zu putzen, dann werden die Mieter das zukünftig stets von Ihnen erwarten und schuppdiwupp stehen die bei Ihnen auf der Matte und beschweren sich, dass SIE nicht ordentlich putzen.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

quote:
jeden Tag Treppenhaus mit Zeitung fotografieren (über einen Monat)

Interessant, was soll das denn bewirken?
Denn zur Beweissicherung taugt es je keinesfalls...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Mazda-Freak
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Dem neuen Mieter werde ich die Hausordnung für seinen Teil der Treppe und seinem Kelleranteil sicher unterschreiben lassen. ich find es halt nur schade dass ich es nicht handfest beweisen kann dass nicht geputzt wird und naja die Mieter untereinander sicher denken wenn der der andere Mieter nicht putzt brauch ichs auch nicht tun. und schon steht der Vermieter da und kehrt oder wischt wieder selbst weil man halt nicht gern sein renoviertes Werk wieder runterkommen sehen will. Wenn ich jetzt doch richtung Minijob tendieren würde ( immerhin wär dann das Putzproblem gelöst ) muss ich bei der Bundesknappschaft sicher abgaben zahlen oder? es wird sicherlich nicht sein dass meine Frau im Monat 40 Stunden putzen wird, im Prinzip wird pro Woche nur ne Stunde sein. Da zahl ich ja mehr abgaben als das was Ihr zusteht. Kann mir wer auch wenn das nicht in diesem Bereich gehört mehr darüber sagen, ich hab keinerlei Erfahrungen mit dieser Situation....

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

quote:
Dem neuen Mieter werde ich die Hausordnung für seinen Teil der Treppe und seinem Kelleranteil sicher unterschreiben lassen.

Was dein Problem natürlich überhaupt nicht löst ...



quote:
Da zahl ich ja mehr abgaben als das was Ihr zusteht.

Das verstehe ich nicht, kannst du das mal etwas detaillierter ausführen?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Mazda-Freak
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

So schaut es leider aus dass es mein Problem überhaupt nicht löst.....
Von dem her wär mir die Version jemanden anzustellen der die Reinigung übernimmt wesentlich lieber. aber ich habe absolut keine Ahnung wie das mit der Bundesknappschaft funktioniert. Ich meinte mit dem letzten Treath dass ich ihr ja dann 15€ brutto zahlen muss dass Sie 10€ rausbekommt. Sorry wenn ich mich so kompliziert ausdrücke oder gar verwirrt wirke aber so Rechtsfragen sind nicht grad meine Stärke. Wie Läuft das ab mit der Bundesknappschaft? Ich weiß das gehört eigentlich nicht in diesen Bereich von diesem sehr hilfreichen Forum.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Wie Läuft das ab mit der Bundesknappschaft?
Das wesi ich leider nicht, fag mal bei den Spezialisten vom Arbeitsrecht nach.



quote:
Ich meinte mit dem letzten Treath dass ich ihr ja dann 15€ brutto zahlen muss dass Sie 10€ rausbekommt.

Und?
Die 15 EUR bekommst du dann von den Mietern entsprechend erstattet falls umlegbar.
Die 10 EUR bekommt die Frau, 5 EUR der Versicherer.

Relevant wird das eh erst bei neuen Mietverträgen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.865 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen