Nicht einhalten des Mietvertrages

16. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Sdmuschm
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht einhalten des Mietvertrages

Guten Tag,

eigentlich wollten wir zum 1.4.2010 in eine neue Wohnung einziehen. Der dazugehörige Mietvertrag wurde sowohl von unserer Seite als auch von Seite der Verwaltung und des Vermietes zum Anfang des Jahres unterschrieben. Die Wohnung wurde vom Vermieter aufgrund starker Mängel renoviert, leider haben sie es nicht geschafft bis zum vereinbarten Einzugstermin fertig zu werden. Nach eigentlich netten Gesprächen haben wir uns mündlich auf einen neuen Einzugstermin zum 1.5.2010 geeinigt.

Durch den Monat den wir in der alten Wohung verlängert haben entstehen uns nun aber 250€ mehr Mietkosten die wir, wären wir zum 1.4 in die neue Wohnung eingezogen, hätten nicht tragen müssen. Aus meiner Sicht ist das nun ein Verschulden der Verwaltung bzw. des Vermieters. Leider wollen diese für die von uns geleisteten Mehrkosten nicht aufkommen, da es sich nicht um durch den Umzug entstandene Kosten handelt. Nun weiß ich nich ob es Sinn macht dem weiter nachzugehen oder ob keine Chance besteht das Geld wieder zu bekommen!?!?!

Um einen Rat aus rechtlicher Sicht wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichem Gruß

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26 Antworten
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#1
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

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#2
 Von 
Sdmuschm
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Tut mir leid, aber auf so unqualifizierte und unnötige Antworten kann ich auch gerne verzichten. Ich wollte lediglich einen Rat ob das vorgehen der Verwaltung rechtens ist und ob ein Anspruch auf die Kosten besteht.

Zudem war das ein Teil des netten Gesprächs. Auf die Frage ob uns entstandene Mehrkosten erstattet werden kam die Antwortm, das wäre kein Porblem. Nach einreichen der Kosten hab ich aber nun einen Brief bekommen, dass nach Abstimmung mit der Geschäftsführung keine Erstattung stattfindet da es sich nicht um Kosten handelt, die durch einen Umzug entstanden sind.

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#3
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

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#4
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#5
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
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#6
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#7
 Von 
Sdmuschm
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@ still known as Mortinghale

Verzichtest du gerne auf 250€? Wohl eher nicht.

1.) Beleidigungen kannste dir direkt sparen

2.) habe ich meine gesicherte Rechtsposition nicht aufgegeben, der Vertrag besteht immer noch

3.) ist die NEUE Wohnung 250€ günstiger, deshalb will ich ja die Mehrkosten erstattet haben die mir durch Versäumnisse des neuen Vermieters entstanden sind.

@HighwayToHeaven

Ja wir hatten fristgerecht gekündigt, da unser jetztiger Vermieter aber normalerweise einen Freimonat einplant und noch keinen Nachmieter hatte war eine Verlängerung um einen Monat kein Problem.

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#8
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

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#9
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#10
 Von 
Sdmuschm
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir zahlen immoment 600€ und würden in der neuen 350€ zahlen. Da wir ja nun nicht wie vereinbart zum 1.4 einziehen konnte sind das für den Monat den wir verlängern mussten 250€ mehr Miete die wir tragen weil der neue Vermieter leider nicht fertig wurde.

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#11
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#12
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

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#13
 Von 
Sdmuschm
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@ HighwayToHeaven

Ich glaube du verstehst das ganze nicht ganz. Ich will die Mehrkosten von dem neuen Vermieter. Der durch seine Versäumnisse dafür verantwortlich ist das ich anstatt 350€ 600€ zahlen muss. Mit meinem jetztigen Vermieter hat das garnichts zutun. Mit ihm verstehen wir uns sehr gut und sind dankbar für die mühelose Verlängerung des Mietverhältnisses.

@ still known as Mortinghale

Die Wohnung hat die gleiche Größe aber ein Zimmer weniger. Die alte ist einfach ein sehr neues Haus mit guter Ausstattung etc. Ausserdem ist die Lage etwas schlechter.

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#14
 Von 
guest-12319.04.2010 08:58:41
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 19x hilfreich)

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#15
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

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#16
 Von 
guest-12319.04.2010 08:58:41
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 19x hilfreich)

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#17
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

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#18
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 216x hilfreich)

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#19
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Klar, aber wenn man sich bereits über eine Verschiebung des Einzugs geeinigt hat ?


Genauso hat man sich wohl über die Mehrkosten geeinigt:

quote:
Auf die Frage ob uns entstandene Mehrkosten erstattet werden kam die Antwortm, das wäre kein Porblem.


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#20
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#21
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#22
 Von 
guest-12303.05.2010 10:26:29
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 3x hilfreich)

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#23
 Von 
guest-12303.05.2010 10:26:29
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 3x hilfreich)

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#24
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#25
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Sdmuschm ,

Du hättest unter Verzugsgesichtspunkten einen Schadenersatzanspruch gehabt.
Da ihr euch aber auf einen neuen Mietvertragsbeginn geeinigt habt, und die dadurch entstehenden Mehrkosten nicht wirklich nachvollziehbar (beweisbar) geregelt habt, scheint mir der Anspruch erloschen.

Wenn alles nur mündlich war, könnte der Vermieter im Nachhinein sogar auf Vertragserfüllung wie schriftlich vereinbart bestehen.

Nur wenn Du die Zusage beweisen kannst, hast Du gute Karten.

SG

Berry

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#26
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Vertragserfüllung wie schriftlich vereinbart bestehen.


Das ist wohl nicht zu befürchten.



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