Nicht fachgerechte Elektroinstallation durch Vorvormieter | Wer trägt Kosten?

24. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
Luke15Skywalker
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht fachgerechte Elektroinstallation durch Vorvormieter | Wer trägt Kosten?

Hallo,
vielleicht hat hier jemand einen Rat für mich. Ich habe folgendes Problem:
Ich bin Vermieter einer Wohnung. Aktuell ziehen neue Mieter in die Wohnung, deren Anstreicher wollte in der Küche am Boden eine Silikonfuge erneuern und hat dabei ein Elektrokabel angekratzt/zerstört. Dieses Elektrokabel gehört nicht zur Elektroinstallation die beim Bau installiert wurde. Es hat sich rausgestellt, dass die Vorvormieter (vor ca. 1 Jahr ausgezogen) beim Einbau Ihrer Küche, die durch beide nachfolgende Mieter, auch die jetzigen übernommen wurde, dieses Kabel dort zur Versorgung einer Kochinsel verlegt hat.Die Arbeiten sind insofern nicht fachgerecht ausgeführt worde, da nur ein Verlängerungskabel abisoliert wurde und unter die Fußleiste in die Fuge die isolierten Drähte verlegt wurden. Anschließend wurde anscheinend die Silikonfuge gezogen. Dies ganze geschah ohne mein Wissen oder Zustimmung, die Zustimmung zum Einbau einer Küche war natürlich vorhanden.
Meine Fragen sind jetzt:
- Wer trägt die Kosten für die Reparatur der Elektroleitung?
- Kann ich die Vorvormieter an den Kosten beteiligen oder müssen diese aufgrund der nicht fachgerechten Installation diese komplett tragen?

Vielen Dank für eure Antworten!

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Luke15Skywalker):
- Kann ich die Vorvormieter an den Kosten beteiligen oder müssen diese aufgrund der nicht fachgerechten Installation diese komplett tragen?


Leben die Vor-vor-Vermieter noch?. :grins:
Wenn diese sich zur Zahlung einlassen, kannst ja mal versuchen denen die Rechnung zu
präsentieren, sofern diese Vorvorvermieter ihre unfachgerechte Installation zugeben.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#2
 Von 
Luke15Skywalker
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich nicht um die VERmieter, sondern die Mieter, die die Küche eingebaut haben.
Ich bin ja der Vermieter. Und ja, die leben noch.

-- Editiert von Luke15Skywalker am 24.06.2021 09:56

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Ich weiss nicht ob es klug ist, sich als Vermieter in die Küchen-Übereignungen der Mieter einzumischen. Letztendlich ist es für mich ein Problem der Mieter. Oder hängst du als Vermieter in dem Übergang der Küche von den Mietern mit drin?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120057 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Luke15Skywalker):
dass die Vorvormieter (vor ca. 1 Jahr ausgezogen) ... dieses Kabel dort zur Versorgung einer Kochinsel verlegt hat.

Und das könnte man jetzt wie genau beweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Luke15Skywalker
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Oder hängst du als Vermieter in dem Übergang der Küche von den Mietern mit drin?

Nein, ich hänge da nicht mit drin das haben die jeweils unter sich ausgemacht. Die Frage die sich mir aber stellt, inwiefern diese Verlegung der Leitung ein baulicher Eingriff ist und der neue Mieter dies nicht der Küche zuordnen kann sondern der Wohnung.
Nochmal zur Klarstellung: Der Boden ist gefliest, ebenso die Fußleiste. Der Vorvormieter hat das Kabel zwischen Fußleiste und Boden verlegt und darüber eine Silikonfuge gezogen. Das Kabel war somit nicht erkennbar.

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#6
 Von 
Luke15Skywalker
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und das könnte man jetzt wie genau beweisen?

Die Küche wurde von ihnen eingebaut, das Kabel führt eindeutig zur Stromversorgung der Spülmaschine in der Kochinsel.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120057 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Luke15Skywalker):
Die Küche wurde von ihnen eingebaut, das Kabel führt eindeutig zur Stromversorgung der Spülmaschine in der Kochinsel.

Also hat man keinen Beweis, sondern nur eine Vermutung ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Luke15Skywalker
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
sondern nur eine Vermutung ...

Richtig. Das Kabel hätten auch die jetzigen Vormieter verlegen können. Das ist nicht beweisbar, aber mehr als wahrscheinlich.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120057 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Luke15Skywalker):
Richtig.

Dann wird man auf den Kosten sitzen bleiben, falls es kein "Geständnis" gibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Luke15Skywalker
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann wird man auf den Kosten sitzen bleiben

Ok. Danke für deine Ausführungen, ich gehe aber davon aus dass sie es zugeben werden.
Jedoch ist auch damit eine zentraler Punkt nicht beantwortet:
Trage ich die Kosten oder der aktuelle Mieter, der die Küche übernommen hat? Diese Elektroinstallation gehört nicht zum Haus sondern wurde wie erwähnt nur für die Kochinsel verlegt.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120057 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Luke15Skywalker):
Diese Elektroinstallation gehört nicht zum Haus

Das eine Ende findet sich in der Spülmaschine.
Wo genau endet das andere Ende?


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Luke15Skywalker
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wo genau endet das andere Ende?

Das ist noch nicht eindeutig geklärt da es hinter dem Schrank verlegt ist.
Da es sich aber um ein Verlängerungskabel, welches im Bereich der Fußleiste abisoliert wurde, handelt gehe ich davon aus dass es in einer Steckdose eingesteckt ist.

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#13
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Kann ich die Vorvormieter an den Kosten beteiligen...

Der vor-vor-Mieter muss nicht mehr zahlen, weil die Ansprüche verjährt sind (§548 BGB).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#14
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Luke15Skywalker):
Da es sich aber um ein Verlängerungskabel, welches im Bereich der Fußleiste abisoliert wurde, handelt gehe ich davon aus dass es in einer Steckdose eingesteckt ist.


Ein Verlängerungskabel das über einen normalen Stecker betrieben ist sicherlich keine bauliche Veränderung!

Daran ändert sich auch nichts wenn das Kabel zur Verbendung unter die Fußleiste geschoben wurde. Ergo, zieh den Stecke aus der Steckdose und gut. Ich sehe meilenweit keinen Anspruch gegen den Vor-Vor-Mieter dir eine neue, fachgerecht verlegte Zuleitung (wahrscheinlich auch noch unter Putz und mit eigenem Abgang vom Verteilerkasten) zu bezahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Luke15Skywalker
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
keinen Anspruch gegen den Vor-Vor-Mieter

Ergo: Der neue Mieter hat auch keinen Anspruch an mich dass ich ihm das neu machen? Er muss sich drum kümmern da er die Küche übernommen hat inkl. Installation und muss sich ggf. selbst an den Verkäufer wenden.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120057 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Luke15Skywalker):
gehe ich davon aus dass es in einer Steckdose eingesteckt ist.

Das wäre günstig, denn dann wäre man als Vermieter raus.

Wenn dem nicht s ist, wird es erst mal teuer für den Vermieter - den Mieter könnte man aber durchaus im Anschluss in Regress nehmen.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#17
 Von 
Luke15Skywalker
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das wäre günstig, denn dann wäre man als Vermieter raus.

Wenn dem nicht s ist, wird es erst mal teuer für den Vermieter - den Mieter könnte man aber durchaus im Anschluss in Regress nehmen.


Könntest du das vielleicht etwas genauer ausführen? Verstehe ich das richtig, dass falls es in die Steckdose eingesteckt ist, Sache des aktuellen Mieters ist?
Und falls es aber anders angeschlossen ist, ich die Kosten übernehmen muss und wen dann in Regress nehmen kann? Die "Erbauer" der Küche auch wenn sie mehr als 1 Jahr dort nicht mehr wohnen?

0x Hilfreiche Antwort


#19
 Von 
Luke15Skywalker
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
den Mieter

Weil er die Küche so übernommen hat oder wieso?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120057 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Luke15Skywalker):
Weil er die Küche so übernommen hat

Genau, er hat die Küche mit allen Rechten, aber auch mit allen Pflichten übernommen.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#21
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Bisher ist mir unklar, welchen Umfang der Mietvertrag mit dem jetzigen Mieter hat.
Da von einem Vorvormieter die Rede ist, frage ich mich, ob die Kücheneinrichtung tatsächlich vom Vorvormieter an den Vormieter und von diesem Vormeiter dann an den jetzigen Mieter verkauft worden ist.
Hat der jetzige Mieter diese Kücheneirichtung tatsächlich von dem Vormieter erworben, oder ist einfach in der Wohnung zurückgeblieben und der Vermieter hat sie mitvermietet.
Also, steht sie im Mietvertrag und wäre damit Mietsache?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#22
 Von 
Luke15Skywalker
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Also, steht sie im Mietvertrag und wäre damit Mietsache?

Nein.

Die Küche wurde vom Vorvormieter an den Vormieter verkauft, ebenso wie vom Vormieter an den aktuellen Mieter.

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