Hallo,
vielleicht hat hier jemand einen Rat für mich. Ich habe folgendes Problem:
Ich bin Vermieter einer Wohnung. Aktuell ziehen neue Mieter in die Wohnung, deren Anstreicher wollte in der Küche am Boden eine Silikonfuge erneuern und hat dabei ein Elektrokabel angekratzt/zerstört. Dieses Elektrokabel gehört nicht zur Elektroinstallation die beim Bau installiert wurde. Es hat sich rausgestellt, dass die Vorvormieter (vor ca. 1 Jahr ausgezogen) beim Einbau Ihrer Küche, die durch beide nachfolgende Mieter, auch die jetzigen übernommen wurde, dieses Kabel dort zur Versorgung einer Kochinsel verlegt hat.Die Arbeiten sind insofern nicht fachgerecht ausgeführt worde, da nur ein Verlängerungskabel abisoliert wurde und unter die Fußleiste in die Fuge die isolierten Drähte verlegt wurden. Anschließend wurde anscheinend die Silikonfuge gezogen. Dies ganze geschah ohne mein Wissen oder Zustimmung, die Zustimmung zum Einbau einer Küche war natürlich vorhanden.
Meine Fragen sind jetzt:
- Wer trägt die Kosten für die Reparatur der Elektroleitung?
- Kann ich die Vorvormieter an den Kosten beteiligen oder müssen diese aufgrund der nicht fachgerechten Installation diese komplett tragen?
Vielen Dank für eure Antworten!
Nicht fachgerechte Elektroinstallation durch Vorvormieter | Wer trägt Kosten?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zitat- Kann ich die Vorvormieter an den Kosten beteiligen oder müssen diese aufgrund der nicht fachgerechten Installation diese komplett tragen? :
Leben die Vor-vor-Vermieter noch?.
Wenn diese sich zur Zahlung einlassen, kannst ja mal versuchen denen die Rechnung zu
präsentieren, sofern diese Vorvorvermieter ihre unfachgerechte Installation zugeben.
Es handelt sich nicht um die VERmieter, sondern die Mieter, die die Küche eingebaut haben.
Ich bin ja der Vermieter. Und ja, die leben noch.
-- Editiert von Luke15Skywalker am 24.06.2021 09:56
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Ich weiss nicht ob es klug ist, sich als Vermieter in die Küchen-Übereignungen der Mieter einzumischen. Letztendlich ist es für mich ein Problem der Mieter. Oder hängst du als Vermieter in dem Übergang der Küche von den Mietern mit drin?
Zitatdass die Vorvormieter (vor ca. 1 Jahr ausgezogen) ... dieses Kabel dort zur Versorgung einer Kochinsel verlegt hat. :
Und das könnte man jetzt wie genau beweisen?
ZitatOder hängst du als Vermieter in dem Übergang der Küche von den Mietern mit drin? :
Nein, ich hänge da nicht mit drin das haben die jeweils unter sich ausgemacht. Die Frage die sich mir aber stellt, inwiefern diese Verlegung der Leitung ein baulicher Eingriff ist und der neue Mieter dies nicht der Küche zuordnen kann sondern der Wohnung.
Nochmal zur Klarstellung: Der Boden ist gefliest, ebenso die Fußleiste. Der Vorvormieter hat das Kabel zwischen Fußleiste und Boden verlegt und darüber eine Silikonfuge gezogen. Das Kabel war somit nicht erkennbar.
ZitatUnd das könnte man jetzt wie genau beweisen? :
Die Küche wurde von ihnen eingebaut, das Kabel führt eindeutig zur Stromversorgung der Spülmaschine in der Kochinsel.
ZitatDie Küche wurde von ihnen eingebaut, das Kabel führt eindeutig zur Stromversorgung der Spülmaschine in der Kochinsel. :
Also hat man keinen Beweis, sondern nur eine Vermutung ...
Zitatsondern nur eine Vermutung ... :
Richtig. Das Kabel hätten auch die jetzigen Vormieter verlegen können. Das ist nicht beweisbar, aber mehr als wahrscheinlich.
ZitatRichtig. :
Dann wird man auf den Kosten sitzen bleiben, falls es kein "Geständnis" gibt.
ZitatDann wird man auf den Kosten sitzen bleiben :
Ok. Danke für deine Ausführungen, ich gehe aber davon aus dass sie es zugeben werden.
Jedoch ist auch damit eine zentraler Punkt nicht beantwortet:
Trage ich die Kosten oder der aktuelle Mieter, der die Küche übernommen hat? Diese Elektroinstallation gehört nicht zum Haus sondern wurde wie erwähnt nur für die Kochinsel verlegt.
ZitatDiese Elektroinstallation gehört nicht zum Haus :
Das eine Ende findet sich in der Spülmaschine.
Wo genau endet das andere Ende?
ZitatWo genau endet das andere Ende? :
Das ist noch nicht eindeutig geklärt da es hinter dem Schrank verlegt ist.
Da es sich aber um ein Verlängerungskabel, welches im Bereich der Fußleiste abisoliert wurde, handelt gehe ich davon aus dass es in einer Steckdose eingesteckt ist.
Zitat:Kann ich die Vorvormieter an den Kosten beteiligen...
Der vor-vor-Mieter muss nicht mehr zahlen, weil die Ansprüche verjährt sind (§548 BGB).
ZitatDa es sich aber um ein Verlängerungskabel, welches im Bereich der Fußleiste abisoliert wurde, handelt gehe ich davon aus dass es in einer Steckdose eingesteckt ist. :
Ein Verlängerungskabel das über einen normalen Stecker betrieben ist sicherlich keine bauliche Veränderung!
Daran ändert sich auch nichts wenn das Kabel zur Verbendung unter die Fußleiste geschoben wurde. Ergo, zieh den Stecke aus der Steckdose und gut. Ich sehe meilenweit keinen Anspruch gegen den Vor-Vor-Mieter dir eine neue, fachgerecht verlegte Zuleitung (wahrscheinlich auch noch unter Putz und mit eigenem Abgang vom Verteilerkasten) zu bezahlen.
Zitatkeinen Anspruch gegen den Vor-Vor-Mieter :
Ergo: Der neue Mieter hat auch keinen Anspruch an mich dass ich ihm das neu machen? Er muss sich drum kümmern da er die Küche übernommen hat inkl. Installation und muss sich ggf. selbst an den Verkäufer wenden.
Zitatgehe ich davon aus dass es in einer Steckdose eingesteckt ist. :
Das wäre günstig, denn dann wäre man als Vermieter raus.
Wenn dem nicht s ist, wird es erst mal teuer für den Vermieter - den Mieter könnte man aber durchaus im Anschluss in Regress nehmen.
ZitatDas wäre günstig, denn dann wäre man als Vermieter raus. :
Wenn dem nicht s ist, wird es erst mal teuer für den Vermieter - den Mieter könnte man aber durchaus im Anschluss in Regress nehmen.
Könntest du das vielleicht etwas genauer ausführen? Verstehe ich das richtig, dass falls es in die Steckdose eingesteckt ist, Sache des aktuellen Mieters ist?
Und falls es aber anders angeschlossen ist, ich die Kosten übernehmen muss und wen dann in Regress nehmen kann? Die "Erbauer" der Küche auch wenn sie mehr als 1 Jahr dort nicht mehr wohnen?
Zitatden Mieter :
Weil er die Küche so übernommen hat oder wieso?
ZitatWeil er die Küche so übernommen hat :
Genau, er hat die Küche mit allen Rechten, aber auch mit allen Pflichten übernommen.
Bisher ist mir unklar, welchen Umfang der Mietvertrag mit dem jetzigen Mieter hat.
Da von einem Vorvormieter die Rede ist, frage ich mich, ob die Kücheneinrichtung tatsächlich vom Vorvormieter an den Vormieter und von diesem Vormeiter dann an den jetzigen Mieter verkauft worden ist.
Hat der jetzige Mieter diese Kücheneirichtung tatsächlich von dem Vormieter erworben, oder ist einfach in der Wohnung zurückgeblieben und der Vermieter hat sie mitvermietet.
Also, steht sie im Mietvertrag und wäre damit Mietsache?
ZitatAlso, steht sie im Mietvertrag und wäre damit Mietsache? :
Nein.
Die Küche wurde vom Vorvormieter an den Vormieter verkauft, ebenso wie vom Vormieter an den aktuellen Mieter.
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