Nicht regulierbare Fußbodenheizung läuft im Sommer

29. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
heraa
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)
Nicht regulierbare Fußbodenheizung läuft im Sommer

Ich wohne mit meiner Tochter (3) in einer 70,2 qm Wohnung. Wir haben überall Heizkörper (Zentralheizung) und eine Fußbodenheizung. Die Fußbodenheizung ist für mich nicht regulierbar. Problem ist, dass diese Fußbodenheizung seit Wochen läuft und das bei Temperaturen bis zu 30° tagsüber. Sie springt an, weil es nachts runterkühlt. Die Heizung ist so hoch eingestellt, dass ich im Bad (ohne Fenster) Temperaturen von 26- 27° habe. Auch in den anderen Räumen ist es viel zu warm. Die Temperatur ist nur über das Öffnen von Fenstern möglich. Meine Tochter bekommt am ganzen Körper Hitzepickel. Versuche der anderen Mieter, die Fußbodenheizung abschalten zu lassen, wurden vom Vermieter abgelehnt. Ist das rechtlich einwandfrei oder kann ich etwas dagegen tun?

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2035
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 76x hilfreich)

--- editiert vom Admin

10x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
heraa
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

Also ich wohne in Deutschland (Frankfurt/Main) und wir hatten hier im Sommer über sehr hohe Temperaturen. Alleine gestern waren es bis 28° und nun haben wir Spätsommer.

Die Fußbodenheizung funktioniert tatsächlich über einen Außenfühler aber der ist viel zu hoch eingestellt und wird nicht neu justiert.

Ich wohne in einem kleinen Häuserblock mit drei Häusern die über die gleiche Leitung versorgt werden. Pro Haus wohnen 8 Parteien. 22 Parteien möchten die Heizung gerne ausgestellt haben, 2 Parteien drohen dem Vermieter mit Klage, wenn er es ausstellt also hat der Vermieter (eine Gesellschaft) gesagt, es bleibt alles beim Alten. Das kann aber nun wohl nicht sein, nur weil zwei Hansels das nicht möchten während alle anderen sich beklagen. Eine Mieterversammlung mit Vermieter hat nichts gebracht. Die Auflage des Vermieters, 75 % Unterschriften zu besorgen hat nichts gebracht. Trotz Unterschriften läuft das Ding immer noch und zwar den ganzen Tag.

Ist es denn zulässig, dass ich weder Verbrauch einsehen noch dieses blöde Ding regulieren kann?

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Heutzutage kann man auch die Fußbodenheizung in der Regel für jeden Raum einstellen bzw. gibt es in jedem Raum einen Regler. Wenn nicht, dann müssen es doch Ventile, oder wenigstens ein Ventil, in der Wohnung geben, um die Fußbodenheizung ein- oder auszuschalten... Sicher, dass Du so was nicht in Deiner Wohnung hast...? Eine Klappe in der Wand oder im Boden, die man öffnen kann...? Dort sitzt eigentlich auch der Zähler, wenn ich mich nicht irre.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
heraa
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich habe leider keinen Regler weder hinter irgendeiner Klappe/Wand noch in jedem Raum. Heutzutage mag das stimmen aber das Haus wurde 1964 erbaut und damals lief sowas scheinbar anders. Die Frage ist doch, darf der Vermieter gegen meine Willen die Heizung ständig laufen lassen. Muss er sie nicht ausschalten bzw. runterregulieren oder muss er mir eine Möglichkeit verschaffen, selbst zu entscheiden ob das Ding läuft oder nicht? Es kann doch nicht sein, dass ich das ganze Jahr über Heizkosten aufgebrummt bekomme, auf die ich gar keinen Einfluss habe zumal uns das wirklich viel zu warm ist. Es ist zudem auch sehr teuer und sparen kann ich auch nicht, weil ich ja keinen Einfluss drauf habe. Die anderen Heizkörper nutze ich ja nicht und die wären regulierbar. Wenn das weiter so geht, kann ich mein Geld gleich zum Fenster rauswerfen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo heraa,

ich würde den Eigentümer noch einmal schriftlich auffordern (mit Frist 1 Woche), die Raumtemperatur auf ein ordentliches Niveau zu senken und mit Mietminderung drohen. Imho sind 10-30% möglich (z.B. hier 20%: AG Hamburg, AZ 46 C108/04).
Und natürlich die Nebenkostenabrechnung im nächsten Jahr nicht anerkennen.

MfG Stefan

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