Nichtraucher Wohnung

11. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
go498533-45
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 0x hilfreich)
Nichtraucher Wohnung

Angenommen in Anzeige steht nur an Nichtraucher und man raucht in der Wohnung ist das ein kuendigungsgrund?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Nein.

Selbst wenn der Mieter von dir vor Vertragsunterschrift schriftlich verlangt Auskunft zu erteilen, ob du Raucher oder Nichtraucher bist, kannst du das verneinen.

Spricht der Vermieter dich später darauf an, lüg einfach nochmal und sag: dass du mit dem Rauchen leider wieder angefangen hast.
Dann hat er noch nicht mal das Recht eingeschnappt zu sein.

Ein netter Artikel:

https://www.sueddeutsche.de/geld/wohnungssuche-welche-luegen-sind-bei-der-selbstauskunft-erlaubt-1.1728276

Der Vermieter kann viel fragen...


-- Editiert von der_böse_Vermieter am 11.10.2018 20:33

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120199 Beiträge, 39848x hilfreich)

Kommt auf die Menge an die man raucht und natürlich auch darauf was man raucht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kommt auf die Menge an die man raucht und natürlich auch darauf was man raucht.


Unsinn!

Du darfst deine Nachbarn allerdings nicht belästigen, ist da jemand empfindlich, bist du zur Rücksichtnahme verpflichtet, z.B. gut lüften, vielleicht nur in bestimmten Räumen rauchen, die weit genug von der Wohnungstür entfernt sind oder auch bestimmte Zeiten einhalten, also z.B. nicht Nachts auf dem Balkon rauchen, wenn der Rauch dann durch das offene Schlafzimmerfenster des Nachbarns reinzieht.

Das gilt allerdings auch dann, wenn dem Vermieter eigentlich egal ist, dass du in der Mietwohnung rauchst



-- Editiert von der_böse_Vermieter am 11.10.2018 20:41

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kommt auf die Menge an die man raucht und natürlich auch darauf was man raucht.


:smoke: :devil:

Jo, aber solange es lediglich Tabak ohne Zusatzstoffe ist, sollte es kein Kündigungsgrund sein, solche Vereinbarungen greifen (leider) zu sehr in die persönliche Lebensgestaltung eines Menschen ein.

Allerdings wird hier der Ärger vorprogrammiert sein.

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#5
 Von 
go498533-45
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte heute ne wohnungsbesichtigung und die vm sagte das wichtigste sind Nichtraucher. Ich bin keiner.
Und hab ne wihnungsraumung kürzlich hinter mir.
Deswegen muss ich da abgesichert sein.

-- Editiert von go498533-45 am 11.10.2018 20:59

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Dann suchen Sie sich was passendes.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120199 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von go498533-45):
die vm sagte das wichtigste sind Nichtraucher.

Tja, Pech für die Vermieterin. Wenn man es nicht übertreibt, dann kann sie nichts machen.

Es sei denn es ist z.B. ein Haus in dem nur Mieter und Vermieter wohnen oder man wohnt mobliert zur Untermiete.



Zitat (von der_böse_Vermieter):
Unsinn!

Amüsant das man dann direkt darunter ein paar Gründe liefert weshalb "Unsinn!" schlicht Unfug ist...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Auch wenn der VM dem MIeter das Rauchen nicht verbieten kann, ist hier ein stressiges Mietverhältnis vorprogrammiert, auf das ich persönlich lieber verzichten und mir eine andere Wohnung suchen würde.

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#9
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Ein Grund, warum man seine Mieter persönlich kennen lernen möchte ist ja die Feststellung, ob man sie "riechen" kann.
Keine Sorge: Wenn die Vermieterin schon sagt, das wichtigste seien Nichtraucher, dann will sie dir vermutlich nur nicht direkt eine Absage geben. Man riecht das schon ganz gut....

Eigentlich kenne ich das allerdings eher, dass die Vermieter eine Zigarette nach der Besichtigung anbieten. Nimmt man die dankend an, hat man verloren.

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#10
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

An HvS.
Für das :Unsinn"möchte ich mich bei dir entschuldigen.
Aber die Menge allein bleibt irrelevant. Es muß die Nachbarn tatsächlich stören. Der Mieter kann auch alleine im Mietshaus wohnen oder theoretisch könnten alle Nachbarn auch starke Raucher sein oder es ist ihnen einfach egal.

Der VM kann nicht mal kündigen wenn die Wohnung stark vergilbt, nimmt sie wegen des Rauchens aber Schaden, den man nicht einfach wegrenovieren kann, kann er Schadensersatz verlangen. Aber einen zwingenden Kündigungsgrund sehe ich da immer noch nicht

Und auch z.B. der Konsum von Marihuana ist für sich kein Kündigungsgrund.
Auch hier muss es stören. Manche konsumieren wegen Krankheiten vollkommen legal und Konsum ist generell erlaubt. Besitz und Handel wäre wohl eher was für fie Polizei.

Es sei denn die Konsumenten, Käufer stören den Hausfrieden, da hätten wir dann einen Kündigunsgrund.

Und es geht hier im Thread darum ob der Vm das Rauchen verbieten kann und ob es ein Kündigungsgrund ist, falls er es dennoch tut.

-- Editiert von der_böse_Vermieter am 13.10.2018 13:23

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#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Keine Sorge: Wenn die Vermieterin schon sagt, das wichtigste seien Nichtraucher, dann will sie dir vermutlich nur nicht direkt eine Absage geben. Man riecht das schon ganz gut....
Sehe ich auch so. Ich glaube nicht, dass der Vermieterin entgangen ist, dass Sie Raucher sind... ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich bin Nichtraucherin, von Rauchern umgeben, leider. Aber trotzdem, ich rieche sofort, wenn jemand nicht nur ein mäßiger Raucher ist. Auch wenn das alles mit Eau de Toilette übersprüht wurde, es dringt durch. Also braucht man doch in Anzeigen gar nicht reinzuschreiben, dass Nichtraucher bevorzugt werden. Der Anbieter erspart sich nur eben den Besichtigungsstress und reduziert die Bewerber auf die, die er auch möglicherweise nehmen möchte.

Und, mal darüber nachgedacht, wenn der Mieter zwar als Nichtaucher einzieht, dann aber zum Raucher wird? Ja wohl kaum ein Kündigungsgrund.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120199 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von der_böse_Vermieter):
Für das :Unsinn"möchte ich mich bei dir entschuldigen.

Danke.
Aber keine Sorge, hier gehts öfter mal "Herzaft" zu - da bin ich tolerant.



Zitat (von der_böse_Vermieter):
Aber die Menge allein bleibt irrelevant. Es muß die Nachbarn tatsächlich stören.

Stimmt, ich meinte auch eine störungsrelevante Menge. Das war zu unscharf formuliert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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