Hallo.
Meine Etern wohnen nun schon seit etwa 8 Jahren in ihrer Wohnung, Zahlen Nebenkosten 40 euro pro person, bis vor ein paar Jahren also 200 und seit etwa 4 3Jahren noch 120 euro.
Was ich sowieso schon sehr hoch finde, da die teuren Nachtspeicher über den Strom abgerechnet werden.
Das problem ist: in dieser Zeit hat der Vermieter nicht einmal eine Nebenkostenabrechnung geschrieben und nach meinen groben rechnungen würde sie um die sicherlich um die 5000 wiederbekommen...
Meine frage: wie lange können mieter die Abrechnungen rückwirkend einfordern und was ist zu tun wenn diese sich querstellen- immerhin geht es ja ums Zahlen.
LG, Sarah
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Nie eine Nebenkostenabrechnung gesehen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



--- editiert vom Admin
reine nk ohne heizkosten ca 150 euro/monat macht auf die ca 96 monate 14.400 da sie aber 19.200 gezahlt haben entsteht eine differenz von 4.800 und steigend
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Sind die Nebenkosten pro Person eine Pauschale?
Wenn ja, gibt es keine Abrechung.
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"Heike aus Bochum"
Zunächst einmal kommt es darauf an, was überhaupt im Mietvertrag über die Betriebskostenzahlungen vereinbart ist. Handelt es sich um Pauschalen
, muss darüber gar nicht abgerechnet werden, dann sind die Betriebskosten pauschal abgegolten und keine Seite kann etwas nach- oder zurückfordern.
Handelt es sich um Vorauszahlungen
, hat der Vermieter bis spätestens 1 Jahr nach Beendigung des Abrechnungszeitraums abzurechnen. Versäumt er diese Frist, kann er keine Nachforderungen mehr stellen; der Mieter verliert aber nicht den Anspruch auf Abrechnung. Rechnet der Vermieter nicht fristgemäß ab, kann der Mieter die laufenden Vorauszahlungen so lange zurückbehalten, bis die Abrechnung der vergangenen Zeiträume erfolgt ist. Dann muss er sie aber nachzahlen.
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Da müsste ich meine eltern mal anrufen, dass sie in den mietvertrag sehen.
und wenn es sich um eine vorrauszahlung handelt?
hätten sie dann chancen die abrechnung für die vergangenden jahre einzuforern oder evtl den ganzen betrag enn der vermieter keine abrechnung vorlegen kann
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Den ganzen Betrag bekommen sie nicht zurück, denn es sind ja wohl unstreitig alle möglichen Betriebskosten entstanden. Der Vermieter wird sich im Streitfall oder schon bei Zurückhaltung der laufenden Betriebskostenzahlung wohl ernsthaft bemühen, Abrechnungen noch vorzulegen. Setzt aber überhaupt erstmal voraus, dass es sich nicht um Pauschalen handelte, über die nicht abzurechnen ist.
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-- Editiert am 11.01.2010 19:38
Also es handelt sich um eine Vorauszahlung.
Ob die sich bemühen werden, ist sehr fraglich, schliesslich werden sie auf jeden fall zurückzahlen müssen.
Wir wohnen hier im Märkischen Kreis in einem kleinen Kaff, da ist das wohnen noch günstig also denke ich schon dass das mit meinen berechnungen hinhauen könnte.
Da ist aber noch was anderes- kann dies nun nur der Mieter einklagen oder könnte ich dies Theoretisch auch tun?
Mein Dad ist da nämlich ein wenig faul unde meine Mutter wartet immer ab bis er sich kümmert- Steinzeitmenschen halt
Ansonsten schonmal vielen Dank für eure Antworten.
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--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
@ alinasmama:
Wenn es sich um Vorauszahlungen handelt, dann kannst du eine Abrechnung zumindest für die jahre ab 2006 verlangen. Alles was davor war, ist auch für die Mieterseite verjährt. Ich würde die Abrechnungen unter Fristsetzung von vermieter verlangen und gleichzeitig androhen, dass ansonsten die derzeitigen Vorauszahlungen einbehalten werden, bis eine Abrechnung erstellt ist.
Falls Deine Eltern das nicht selbst machen wollen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum einen könnten Deine Eltern Dich einfach mit der Vertretung bevollmächtigen, zum anderen - und das wäre sicher die bessere Lösung - können sie auch einen Anwalt beauftragen, der sich um die sache kümmert.
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"justice"
quote:
kannst du eine Abrechnung zumindest für die jahre ab 2006 verlangen
quote:
reine nk ohne heizkosten ca 150 euro/monat
quote:
Zahlen Nebenkosten 40 euro pro person, ....seit etwa 4 3Jahren noch 120 euro.
Dann mal los.
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