Unsere Erbengemeinschaft hat folgendes Problem:
Unser vor 50 Jahren geerbtes Haus wurde bewohnt von einer Tante, der ein 2/3 Niessbrauch des Anwesens zustand. Vor ihrem Tod im Jahre 2002 hat sie einen 10-Jahres-Mietvertrag mit ihrem Sohn abgeschlossen, um ihm das Wohnrecht zu sichern.
Der Mietvertrag lautet aber über 3/3.
Kann dieser Mietvertrag für ungültig erklärt werden?
(da sie ja u.M. etwas vermietet hat, das ihr nicht zustand)
Weiterhin: Sind Kündigungen erfolgreich, die die wirtschaftliche Verwertung betreffen?
Wir wollen das Haus dringend verkaufen.
Niessbrauch /Mietvertrag
5. Mai 2002
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Frage vom 5. Mai 2002 | 12:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Niessbrauch /Mietvertrag
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