Nießbraucher gleich Mieter

15. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
ko22761
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Nießbraucher gleich Mieter

Kann ein Nießbraucher mit sich einen Mietvertrag schließen?

Das Eigentum wurde versteigert und der Nießbraucher weigert sich das Haus zu räumen, da er meint einen Mietvertrag zu besitzen. Geht so etwas?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Nein.
Ein Vertrag ist eine Übereinkunft von mindestens zwei Personen, muss also mindestens zwei Parteien haben.


Vertragsrecht findest du ab §145 BGB .
Da heißt es gleich am Anfang

quote:<hr size=1 noshade>Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt... <hr size=1 noshade>
.

Sonst würde ja jeder Eigentümer, der vor der Zwangsversteigerung steht, noch schnell einen Vertrag abschließen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120177 Beiträge, 39841x hilfreich)

Kreativ aber nutzlos.

Notfalls macht ihm das der Gerichtsvollzieher bei der Zwangsräumung klar ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Der geschilderte Sachverhalt ist nicht ganz verständlich.



Das glaube ich auch.

Vielleicht ist nicht bekannt, daß ein bestehender MV mit dem früheren Eigentümer von Gesetzes wegen auf den Erwerber übergeht?

quote:
Kann ein Nießbraucher mit sich einen Mietvertrag schließen?


Ob das hier tatsächlich der Fall ist?


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#5
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Der geschilderte Sachverhalt ist nicht ganz verständlich.
Grundsätzlich gehört ein Nießbrauchsrecht als dingliches Recht im Grunndbuch II eingetragen.

Ist das Recht eingetragen und ging es bei der Versteigerung dem betreibenden Gläubiger im Range vor, würde es bestehen bleiben. Wenn nicht, würde es erlöschen und der Wert durch den Versteigerngserlös ersetzt werden; §§ 44 , 52 ZVG .
Im letzteren Fall müßte er ausziehen. Was den Vertrag angeht, hat quiddje schon das richtige gesagt


quote:
Kreativ aber nutzlos.

Notfalls macht ihm das der Gerichtsvollzieher bei der Zwangsräumung klar

Wie ist denn das zu verstehen? Sie wissen doch gar nicht, ob es zur Zwangsräumung kommt.

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