Kann ein Nießbraucher mit sich einen Mietvertrag schließen?
Das Eigentum wurde versteigert und der Nießbraucher weigert sich das Haus zu räumen, da er meint einen Mietvertrag zu besitzen. Geht so etwas?
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Nießbraucher gleich Mieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Nein.
Ein Vertrag ist eine Übereinkunft von mindestens zwei Personen, muss also mindestens zwei Parteien haben.
Vertragsrecht findest du ab §145 BGB
.
Da heißt es gleich am Anfang
quote:<hr size=1 noshade>Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt... <hr size=1 noshade>.
Sonst würde ja jeder Eigentümer, der vor der Zwangsversteigerung steht, noch schnell einen Vertrag abschließen.
Kreativ aber nutzlos.
Notfalls macht ihm das der Gerichtsvollzieher bei der Zwangsräumung klar ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
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quote:
Der geschilderte Sachverhalt ist nicht ganz verständlich.
Das glaube ich auch.
Vielleicht ist nicht bekannt, daß ein bestehender MV mit dem früheren Eigentümer von Gesetzes wegen auf den Erwerber übergeht?
quote:
Kann ein Nießbraucher mit sich einen Mietvertrag schließen?
Ob das hier tatsächlich der Fall ist?
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Der geschilderte Sachverhalt ist nicht ganz verständlich.
Grundsätzlich gehört ein Nießbrauchsrecht als dingliches Recht im Grunndbuch II eingetragen.
Ist das Recht eingetragen und ging es bei der Versteigerung dem betreibenden Gläubiger im Range vor, würde es bestehen bleiben. Wenn nicht, würde es erlöschen und der Wert durch den Versteigerngserlös ersetzt werden; §§ 44
, 52 ZVG
.
Im letzteren Fall müßte er ausziehen. Was den Vertrag angeht, hat quiddje schon das richtige gesagt
quote:
Kreativ aber nutzlos.
Notfalls macht ihm das der Gerichtsvollzieher bei der Zwangsräumung klar
Wie ist denn das zu verstehen? Sie wissen doch gar nicht, ob es zur Zwangsräumung kommt.
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