Nochmal: Renovierung bei Kündigung

28. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
doppelpunkt
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 34x hilfreich)
Nochmal: Renovierung bei Kündigung

Guten Tag,

folgender Sachverhalt steht zur Diskussion.

Vor 35 Jahren schließt jemand einen Mietvertrag ab. Die Eigentümerin war zu diesem Zeitpunkt eine Wohnbaugesellschaft.

Vor 15 Jahren werden diese Mietwohnungen umgewandelt in Eigentumswohnungen. Diese wird ihm zum Kauf angeboten, verzichtet aber darauf.

Ein Privatinvestor kaufte damals diese Wohnung und setzte das Mietverhältnis fort.

Vor 10 Jahren verkaufte dieser Eigentümer die Wohnung, wobei der neue Eigentümer den Mietvetrag weiter führte.

Es gab damals weder Übergabeprotokolle, noch irgendwelche schriftliche Unterlagen.

Das einzige was sich für den Mieter geändert hat, waren neue Bankverbindungen, auf denen die Miete überwiesen wurde.

Der jetzige Mieter kündigt nun fristgerecht die Wohnung. Der jetztige Eigentümer hat mittlerweile schon
einen Nachmieter gefunden, besteht aber darauf, dass der Noch-Mieter beim Auszug

- die Decke weiß streichen muss.
- die Türrahmen weiß streichen muss.
- die Tapeten abzumachen, und weiß streichen muss.

Leider kann der Mieter den Mietvertrag aus damaligen Zeit nicht mehr auffinden.

Ergänzend ist hinzuzufügen, dass der Mieter ein starker Raucher ist.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von doppelpunkt):
Leider kann der Mieter den Mietvertrag aus damaligen Zeit nicht mehr auffinden.
Der Vermieter ist beweispflichtig, wenn er Leistungen vom Mieter einfordert. Der Vermieter müsste also den Mietvertrag vorlegen, wenn er sich auf Vereinbarungen darin berufen möchte.

Zitat (von doppelpunkt):
Ergänzend ist hinzuzufügen, dass der Mieter ein starker Raucher ist.
Siehe dazu https://www.mietrecht.org/schoenheitsreparaturen/schoenheitsreparaturen-raucherwohnung/ . Es wird maßgeblich darauf ankommen, ob es im Mietvertrag eine gültige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter gibt.

Wenn nicht und wenn der Vermieter 35 Jahre lang nicht renoviert hat, dann darf er eine in 35 Jahren sehr stark abgewohnte Wohnung zurückerwarten. Nur wenn durch das starke Rauchen Arbeiten notwendig werden, die bei 35 Jahren "normalen" Rauchen nicht notwendig wären, könnte der Vermieter unabhängig vom mietvertraglichen Vereinbarungen Schadensersatz einklagen. Aber natürlich auch nur in der Summe des Mehraufwandes. Eine frisch renovierte Wohnung wird der Vermieter ohne gültige mietvertragliche Vereinbarungen niemals einklagen können.

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