Folgender Fall
Vermieterin setzt ohne Absprache mit dem Mieter
und ohne Angabe einer Begründung einen Wohnungsbesichtigungstermin fest und droht damit, sich im Falle der Abwesenheit des Mieters oder falls er sie nicht herein lässt "Zugang zur Wohnung zu verschaffen" - fällt dies bereits unter den Tatbestand der Nötigung?
Vielen Dank.
Nötigung durch Vermieterin?
29. Dezember 2019
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Frage vom 29. Dezember 2019 | 20:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nötigung durch Vermieterin?
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#1
Antwort vom 29. Dezember 2019 | 20:32
Von
Status: Unbeschreiblich (119527 Beiträge, 39735x hilfreich)
Zitatfällt dies bereits unter den Tatbestand der Nötigung? :
Ja, das würde ich so sehen.
#2
Antwort vom 29. Dezember 2019 | 20:33
Von
Status: Lehrling (1712 Beiträge, 272x hilfreich)
Könnte man so nennen, nur wird es für Sie ohne Beweis keine Relevanz haben.
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#3
Antwort vom 29. Dezember 2019 | 20:33
Von
Status: Lehrling (1712 Beiträge, 272x hilfreich)
Könnte man so nennen, nur wird es für Sie ohne Beweis keine Relevanz haben.
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