Nötigung zur Mieterhöhung?

20. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
LRomero
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Nötigung zur Mieterhöhung?

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt; ich hoffe, jemand weiß hier Rat und dafür bedanke ich mich jetzt schon recht herzlich:

Mitte des Jahres habe ich von meinem Vermieter ein Mieterhöhungverlangen erhalten. Er wollte die Miete um 2 Euro den Quadratmeter erhöhen. Ich habe mich daraufhin an die Mietberatung meiner Stadt gewandt, die mir sagte, dass ich laut Mietspiegel eigentlich schon mehr bezahle, als ich müsste und das Mieterhöhungsverlangen wäre daher nicht rechtmäßig. Dies habe ich entsprechend an meinen Vermieteri weitergeleitet, woraufhin nur die Rückmeldung kam, dass er dies prüfen würde.

Vor einer Woche rief mich mein Vermieter nun an, um noch einmal mit mir über die Mieterhöhung zu sprechen. Er behauptete, einen aktuellen Mietspiegel zu haben, laut dem er auch um 7 Euro pro Quadratmeter die Miete erhöhen dürfte (unabhängig von der Kappungsgrenze gesehen). Er würde mir aber entgegen kommen und würde sich freuen, wenn wir uns in der Mitte, also bei 1 Euro pro Quadratmeter Mieterhöhung treffen könnten. Er erwähnte dann auch noch, dass sein Sohn ja auch gerade eine Wohnung sucht und eigentlich würde es sich ja anbieten, dass er in die von mir bewohnte Wohnung zieht, aber wir hatten bisher ein gutes Vermieter-Mieter-Verhältnis und er würde dieses doch sehr gerne fortführen.
Ich habe ihn darum gebeten, mir dieses Angebot noch einmal schriftlich zukommen zu lassen und dass ich mich nach Prüfung bei ihr melden werde. In dem Schriftstück erwähnt er auch noch einmal die Situation mit seinem Sohn und der Tatsache, dass er mich als Mieterin gerne behalten würde - aber ich solle doch jetzt nicht dafür sorgen, dass wir uns beide in ein ständiges hin und her verwickeln.

So: Ich frage mich jetzt gerade, ob dies nicht eine Nötigung von Seiten meines Vermieters ist. Im Grunde sagt er ja: Willige ein oder ich kündige wegen Eigenbedarf, oder?

Die Zwickmühle ist: Ich wohne gerne in meiner Wohnung und hatte zwar nie viel aber wenn immer guten Kontakt zu meinem Vermieter. Eigentlich möchte ich nicht, dass das Ganze irgendwann vor Gericht landet - schon gar nicht wegen 1 Euro pro Quadratmeter mehr Miete.

Was würdet ihr machen? Würdet ihr es drauf ankommen lassen? Würdet ihr die Mieterhöhung einfach akzeptieren, aber dem Vermieter auch auf die Nötigung (wenn es denn eine ist?) hinweisen?
Ich wäre für Vorschläge und Input einfach dankbar.

Liebe Grüße an euch!

-- Editiert von LRomero am 20.11.2019 09:04

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von LRomero):
Ich wäre für Vorschläge und Input einfach dankbar.

Zuerst besogst du dir den neuesten Mietspiegel deiner Gemeinde. Den gibt es beim örtlichen Mietervein, im Bürgerbüro oder auf der Webseite deiner Gemeinde. Dann kannst du prüfen, ob dein Vermieter die Wahrheit sagt oder phantasiert.

Da Mietspiegel auch über Suchmaschinen zu finden sind, solltest du das als erstes tun.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Die Erfüllung eines Straftatbestandes ist nicht mal im Ansatz zu erkennen. Vielleicht hätte man mal selbst im StGB nachschauen sollen?

wirdwerden

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#3
 Von 
LRomero
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Zuerst besogst du dir den neuesten Mietspiegel deiner Gemeinde. Den gibt es beim örtlichen Mietervein, im Bürgerbüro oder auf der Webseite deiner Gemeinde. Dann kannst du prüfen, ob dein Vermieter die Wahrheit sagt oder phantasiert.

Da Mietspiegel auch über Suchmaschinen zu finden sind, solltest du das als erstes tun.


Ich war bei der Gemeinde und habe mit einer dortigen Mitarbeiterin den Mietspiegel der Gemeinde zur Einschätzung des Miterhöhungsverlangens herangezogen, eben mit dem Ergebnis, dass ich jetzt schon mehr Miete zahle als der Mietspiegel vorsieht. Das war vor nicht einmal einem halben Jahr und im Internet ist noch immer der gleiche Mietspiegel abrufbar.


@wirdwerden
Mir geht es nicht um einen Straftatbestand, sondern darum, wie ich diese Aussage des Vermieters werten kann und wir man damit umgehen kann. Aber trotzdem danke für deinen Beitrag,

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#4
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von LRomero):
In dem Schriftstück erwähnt er auch noch einmal die Situation mit seinem Sohn und der Tatsache, dass er mich als Mieterin gerne behalten würde - aber ich solle doch jetzt nicht dafür sorgen, dass wir uns beide in ein ständiges hin und her verwickeln.


Ist doch bestens dafür geeignet um später bei einer Eigenbedarfskündigung damit zu argumentieren, dass diese scheinbar nur ausgesprochen wurde, weil man der Mieterhöhung nicht zugestimmt hat.

Ansonsten wie die Vorschreiber schon mitgeteilt haben, prüfen, wie hoch der Anspruch des Vermieters tatsächlich ist und sich ggf. einigen. Als Vorschlag von mir, dann auch schriftlich vereinbaren, dass für die nächsten X Jahre die Miete dann fix bleibt und auf Eigenbedarfskündigung verzichtet wird. Somit sind beide Parteien aufeinander zugegangen und keiner ist irgendwo der gefühlte Verlierer.

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#5
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von LRomero):
Er behauptete, einen aktuellen Mietspiegel zu haben, laut dem er auch um 7 Euro pro Quadratmeter die Miete erhöhen dürfte (unabhängig von der Kappungsgrenze gesehen).

Dann scheint dein Vermieter von diesen Dingen keine Ahnung zu haben, denn es gibt nur einen gültigen Mietspiegel, an den auch er sich zu halten hat. Warte ab, ob er sich noch einmal schriftlich mit einem erneuten Mieterhöhungsverlangen meldet, das vergleichst du mit dem gültigen Mietspiegel und dann hast du genügend Informationen, um das Verlangen abzuwehren.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von LRomero):
In dem Schriftstück erwähnt er auch noch einmal die Situation mit seinem Sohn und der Tatsache, dass er mich als Mieterin gerne behalten würde - aber ich solle doch jetzt nicht dafür sorgen, dass wir uns beide in ein ständiges hin und her verwickeln.
Und das eigentliche Mieterhöhungsverlangen?
Was steht jetzt dazu? Will er 1,-/qm mehr? Kannst du das deutlich lesen?
Oder behauptet er immer noch, dass er 7,- mehr nehmen könne?
Zitat (von LRomero):
Im Grunde sagt er ja: Willige ein oder ich kündige wegen Eigenbedarf, oder?
Nö. Das siehst du so. Das hat er im Fall des Falles bestimmt nicht so gemeint. Da geht die Wörtelei los und am Telefon--- wurde gar nichts diskutiert.
Ihr kommuniziert doch schon seit einem halben Jahr. Evtl. ist das damit gemeint.
Aber:
Du kannst die Mieterhöhung akzeptieren. Und demnächst kündigt er dir wegen Eigenbedarf.

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#7
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Ist doch bestens dafür geeignet um später bei einer Eigenbedarfskündigung damit zu argumentieren, dass diese scheinbar nur ausgesprochen wurde, weil man der Mieterhöhung nicht zugestimmt hat.
Das kann natürlich auch gewaltig in die Hose gehen, wenn der Eigenbedarf denn grundsätzlich besteht.
Wenn der Vermieter sagt "die nette Mieterin will ich nicht verlieren. Mein Sohn, such dir selbst eine andere Wohnung" dann sit das seine Sache, Wenn er künftig sagt "mit der Mieterin habe ich gerade Stress. Junge, du brauchst doch sowieso bald eine Wohnung, nimm doch diese" dann sit das sein gutes Recht.

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#8
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Das kann natürlich auch gewaltig in die Hose gehen, wenn der Eigenbedarf denn grundsätzlich besteht.


Ja, kann...…

Allerdings wenn man die Miete erhöhen will und schon mal das so ankündigt mit dem Eigenbedarf, dann kann auch das für den Vermieter gewaltig in die Hose gehen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
In dem Schriftstück erwähnt er auch noch einmal die Situation mit seinem Sohn und der Tatsache, dass er mich als Mieterin gerne behalten würde - aber ich solle doch jetzt nicht dafür sorgen, dass wir uns beide in ein ständiges hin und her verwickeln.


Damit hat der Vermieter sich ein Eigentor geschossen, welches ihm bei einem möglichen Kündigungsschutzprozess wg. Mieterhöhung mächtig auf die Füsse fallen könnte. Das Schriftstück würde ich gut aufheben.

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#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Das hatten wir doch nun schon so oft. Natürlich würde es auch einen Richter hellhörig machen, wenn direkt nach einem missglückten Mieterhöhungsverlangen und bei einer solchen Drohung mit Eigenbedarfskündigung dann auch tatsächlich eine kommt. Aber das ist, wie quiddje absolut richtig geschrieben hat, kein KO-Kriterium. Wenn ein Eigenbedarf da ist und ausreichend begründet werden kann, dann ist der nunmal da. Wobei das aktuell ja wirklich nur ein Luftballon des Vermieters ist. Ob wirklich Eigenbedarf vorliegt, wird nicht zu überprüfen sein.

Da das Verhältnis bisher offenbar recht gut war, sollte man es vielleicht auch weiter im Guten versuchen. Vielleicht besorgt sich der Mieter einfach mal den offiziellen Mietspiegel, leitet diesen in Kopie an den Vermieter weiter und fragt freundlich nach, warum der Vermieter zu einer anderen Einschätzung kommt. Zwischen "bereits jetzt über Mietspiegel" und "7 Euro unter Maximum" liegt ja doch eine riesen Spanne.

Entweder verwendet der Vermieter einfach die Resultate eines Immobilienportals, welche absolut nicht den gesetzlichen Vorgaben genügen. U.a. auch deshalb, weil darauf ja nicht hervorgeht, ob die Wohnungen zu diesem Preis auch wirklich vermietet wurden. Zudem gibt ein Mietspiegel einen Querschnitt aus den letzten (ich glaube) 5 Jahren und nicht nur den aktuell Mietpreis. Oder der Vermieter und der Mieter ordnen die Wohnung anders in den Mietspiegel ein und kommen so zu anderen Werten. Dann muss man sich das halt anschauen und überprüfen, welche Einordnung stimmt.

Natürlich ist es möglich, dass der Vermieter auch auf einen berechtigten Einwand eingeschnappt reagiert. Der will ja auch mehr Geld. Aber mei, das ist das Risiko. Man kann auch das Angebot des Vermieters annehmen. Wobei ich dann tatsächlich das Einverständnis von einer Zusage abhängig machen würde, dass in den nächsten z.B. 5 Jahren keine Eigenbedarfskündigung des Vermieters möglich ist. Dann erkauft sich der Mieter 5 Jahre Ruhe vor einer solchen Drohung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Noch zur Ergänzung, falls man über unterschiedliche Mietspiegel in Streit gerät:
Erstellt die Kommune einen qualifizierten Mietspiegel/lässt ihn erstellen--- dann ist dieser alle 2 Jahre zu aktualisieren.

Mieterbund und Mieterschutzvereine haben in aller Regel den qualifizierten, so die Kommune denn einen hat.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558d.html
Abs 2

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