Normalerweise banal - in dem Fall leider nicht

13. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 10x hilfreich)
Normalerweise banal - in dem Fall leider nicht

Wenn beim Einzug den Mietparteien vom Vermieter die jeweiligen Schlüssel (mehrere) zu externen Abstellkammern übergeben worden waren, die Abstellkammern aber nicht in den Mietverträgen erwähnt werden, darf man sicher trotzdem von einem (in Deutschland wohl dennoch nicht existierenden) "Gewohnheitsrecht" ausgehen.
Problem: eine der Abstellkammern soll jetzt beräumt werden. In dieser Kammer befinden sich u.a. mehrere Wasserzähler, die aber zu einer ganz anderen Mietpartei gehören.
Ein Tausch der Kammern lehnt besagter Mieter ab (dem diese Zähler "gehören"). Er müsste dann nämlich eine Etage höher laufen.
Der Vermieter meint "geht mich nichts an, klärt das unter euch, das geht mich nichts an, aber beräumt den Raum bis (Datum)". Vermieter wurde insgesamt 3x um Abhilfe ersucht.

Zickenkrieg, ich weiß. Ich frage trotzdem. Ist der Vermieter nicht in der Pflicht und hat die Abstellräume (inklusive der Schlüssel) zu korrigieren? Das beräumt werden soll (nur die eine der beiden Kammern) ist seit einem Jahr bekannt - solange geht die Debatte bereits. Will der Monteuer zu den Zählern meiner Nachbarn zwecks Ablesung oder Tausch - muss ICH (berufstätig) zu Hause sein ...


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119540 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
Ist der Vermieter nicht in der Pflicht und hat die Abstellräume (inklusive der Schlüssel) zu korrigieren?

Warum sollte er?



Zitat (von Brit2):
Das beräumt werden soll (nur die eine der beiden Kammern) ist seit einem Jahr bekannt

Und wer verlangt das und warum genau?



Zitat (von Brit2):
Will der Monteuer zu den Zählern meiner Nachbarn zwecks Ablesung oder Tausch - muss ICH (berufstätig) zu Hause sein ...

Nö, wie kommt man dann darauf?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Wenn die Schlüssel bei Einzug (ohne Vorbehalte) übergeben wurden, dann sind diese Räume mitvermietet. Es gab dann schlicht eine Mietvertragsänderung, die geht auch mündlich und hat Vorrang, selbst bei doppelter Schriftformklausel.

Und eine mitvermietete Sache kann der Vermieter (und erst recht nicht irgend jemand anderes) nicht einfach zurückverlangen.
Wer sagt denn, dass du da anwesend sein musst? Die sollen vorher einen Termin ausmachen, der dir passt. Wenn du aber keinen Termin zu üblichen Geschäftszeiten organisieren kannst, dann muss jemand anwesend sein, zur Not auch ein Vertreter.

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#3
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 10x hilfreich)

Der Vermieter verlangt von mir jetzt (Postwurf Zettel im Briefkasten) - dass ich für irgendwelche von ihm über mehrere Wochen andauernde Umbauarbeiten "meine" (falsche) Abstellkammer leer räumen soll. Und das ist eine Masse an Zeug ...
Vermieter wies falsch zu - und will keine Verantwortung mehr haben müssen seitdem? Frech.
Wie gesagt - die Handwerker müssen an die Rohre "der Nachbarwohnung" welche sich in "meiner" Abstellkammer befinden - zudem soll wohl Fußboden/Decke um 6cm aufgehackt und versetzt werden etc - Details kenne ich sonst nicht. Aber diese Arbeiten erfolgten bereits in Nachbarhäusern analog. Start dort November 2022.
Meine Bitte um Tausch der Abstellkammern war erstmals in 2021.

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#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4546 Beiträge, 549x hilfreich)

Er hat doch einen Grund angegeben und einen der nachgewiesen ist. Wozu machst du da jetzt Theater? Wenn es der richtige Abstellraum wäre, dann wäre die Bitte gleichfalls an gebracht. Wenn deine Wohnung von Baumaßnahmen betroffen wäre, müsste dein Nachbar räumen.

Nur weil die Rohre einer anderen Wohnung durch den Abstellraum laufen, der dir zugewiesen wurde heißt es doch nicht, dass du einen "falschen" Raum zugewiesen bekommen hast. Du hast kein Recht auf einen anderen Raum, finde dich damit ab.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Wozu machst du da jetzt Theater? Wenn es der richtige Abstellraum wäre, dann wäre die Bitte gleichfalls an gebracht.
Nein, sicher nicht.

Zitat (von Brit2):
Der Vermieter verlangt von mir jetzt (Postwurf Zettel im Briefkasten) - dass ich für irgendwelche von ihm über mehrere Wochen andauernde Umbauarbeiten "meine" (falsche) Abstellkammer leer räumen soll. Und das ist eine Masse an Zeug ...
Der Mieter muss dem Vermieter Zugang für Erhaltungsmaßnahmen einräumen, wenn diese rechtzeitig vorher angekündigt werden. Mehr nicht. Insbesondere muss der Mieter nichts wegräumen. Der Mieter muss auch nicht wochenlang parat stehen, um zu beliebigen Zeiten Zugang zu gewähren.

Der Vermieter muss im Zweifel jemanden beauftragen, den Raum für die Arbeiten vorzubereiten und das Eigentum des Mieters ausreichend vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen. Wenn das nur durch Einlagerung irgendwo anderes geschehen kann, dann muss der Vermieter auch das bezahlen.

Ob es sinnvoll ist, sein Eigentum voll dem Vermieter anzuvertrauen, ist eine andere Frage. Wenn etwas beschädigt wird, ist der eigentliche Schadensersatz an "Kellergut" vermutlich geringer als erwünscht. Wenn der Mieter selber aktiv wird, dann muss der Vermieter dies jedoch bezahlen und sogar Vorschuss leisten, siehe § 555a (3) BGB. Auf der Basis lässt sich vielleicht eine Übereinkunft mit dem Vermieter finden.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119540 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
Vermieter wies falsch zu - und will keine Verantwortung mehr haben müssen seitdem? Frech.

Ich kann nichts freches erkennen.

Der Abstellraum ist nun der vertraglich vereinbarte, Tauschwünsche sind damit obsolet, wenn die anderen beiden Parteien kein Interesse dran haben



Zitat (von cauchy):
Nein, sicher nicht.

Aber sicher doch, Bitten sind immer angebracht.

Aber hier haben wir ja keine Bitte sondern ein verlangen des Vermieters.
Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das verlangen erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.

Insofern ist cauchy hier voll zuzustimmen.
Eine Ergänzung noch: der Vermieter ist verpflichtet dem Mieter angemessenen Zugang zu dem Lagergut zu gewähren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 10x hilfreich)

Als wir in diese Wohnung eonzogen, wurde vom Vermieter DIESE Abstellkammer (falsch) zugewiesen.
Es wurde noch mitgeteilt "die Zähler dort hinten gehen Sie nichts an., das sind Sammelzählers fürs ganze Haus und werde per Funk ausgelesen".
2021 wurden im Haus alle Wasserzähler getauscht - darum wa ich zu Hause. Die Techem-Monteure klingelte nebenan und die Kinder der Familie öffneten --- Achselzucken "wir haben keine Wasserzähler, auch nicht in unserer Abstellkammer". Dann klingelte Techem bei mir und zuletzt fragte ich, ob sie auch die Hauptzähler in unserer Abstellkammer mit tauschen wollen. DAS war die Lösung ---- von Techem erst erfuhr ich, dass jene Zähler ganz hinten an der Wand hinter unseren Sachen gar nicht "zum Haus" sondern zu dieser Wohnung gehören. Darum die sofortige Bitte "Abstellkammern tauschen" ---- fast hätte ich vergessen zu erwähnen - jahrelang fanen wir unsere Abstellkammer tagelang weit geöffnet --- weil sie mit brachialer Gewalt von "Unbekannt" geöffnet worden war. Hausverwaltung dazu stets "das Haus ist alt und die Schlösser können nicht repariert werden bzw fester verbaut wegen der Originaltüren". NIEMAND hat je erklärt, was das eigentliche Problem war.

Und ich soll mich nicht aufregen, wenn so eine simple Sache wie "Tausch der Abstellkammern" ins Lächerliche gezogen und verweigert wird? DAS nenne ich frech. Best buddy Kumpel Hausmeister und Nachbar! Darum!
Nichts ist einfacher als das Auswechseln der beiden Schlosszylinder und niemand muss Schlüssel tauschen.
Wo Problem? Weil fetter fauler jüngerer Mann dann künftig 2 Treppemn höher steigen soll? Ja, gemeine Forderung der alten Nachbarin.

Und das Mietrecht befielt mir tatsächlich, mein Zeug auzulagern - für Fremde? Hab grad Lust auf Buttersäure oder Starkstrom an Türklinken.. Achzelzucken dann "keine Ahnung, wer das war".


-- Editiert von User am 16. Januar 2023 14:49

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119540 Beiträge, 39736x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
Und ich soll mich nicht aufregen, wenn so eine simple Sache wie "Tausch der Abstellkammern" ins Lächerliche gezogen und verweigert wird?

Es ist ziemlich egal ob man sich aufregt oder nicht.
Wenn man kein Recht auf X hat, dann ist das halt so.



Zitat (von Brit2):
Und das Mietrecht befielt mir tatsächlich, mein Zeug auzulagern - für Fremde?


Liest und verstehst Du eigentlich die Inhalte der Beiträge die hier geschrieben werden?


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