Notfall durch Defekt - Haftet der Vermieter?

6. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 13x hilfreich)
Notfall durch Defekt - Haftet der Vermieter?

Hallo zusammen,

Folgender Fall hat sich gestern in der Wohnung einer Freundin ereignet.

Die Freundin lebt alleine mit ihrer einjährigen Tochter in einer kleinen Mietwohnung. Vermieter ist eine größere Wohnungsgesellschaft.

Die Freundin befand sich im Schlafzimmer indem auch das Babybett steht. Die Tür des Schlafzimmer ging zu und als sie mit ihrem Baby auf dem Arm das Schlafzimmer verlassen wollte, hatte sie plötzlich nur die Türklinke in der Hand. Die Tür lies sich nicht mehr öffnen.

Sie versuchte über rufen aus dem Fenster im 2 Stock Hilfe zu holen. Aber keiner reagierte. Sie geriet immer mehr in Panik, weil auch das Kind anfing zu weinen.

Das Handy lag im Wohnzimmer, also konnte sie auch telefonisch keine Hilfe herbei holen.

Nach 1 Stunde blieb ihr nichts mehr anderes übrig ein großes Loch nach und nach in die Schlafzimmertür einzuschlagen, bei der sie sich zudem den Arm bzw. Ellenbogen verletzt hat. Sie schaffte es nach fast 2 Stunden ein Loch in die Tür zu schlagen, um dann von außen die äußere Türklinke zu betätigen und dieTür zu öffnen. Somit kam sie aus der misslichen Lage heraus.

Nun ist die Tür vollkommen zerstört und muss wohl komplett ausgetauscht werden.

Sie hat nun Angst, dass sie die Tür bezahlen muss.

Sind ihre bedenken berechtigt, oder haftet hier evtl. der Vermieter für die defekte Türklinke?

Sie wohnt erst seit einem Jahr in der Wohnung und die Tür ist ansich sehr neu. Denoch ist die Türklinke abgebrochen.

Kann hier jemand evtl. was dazu beitragen, ob der Vermieter in so einer Notlage für den Schaden haftet?

Vielen Dank.

-- Editiert von User am 6. Juni 2024 02:55

-- Editiert von User am 6. Juni 2024 02:57

-- Editiert von User am 6. Juni 2024 02:58




46 Antworten
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#1
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(384 Beiträge, 118x hilfreich)

Zitat (von Ricky501):
Die Freundin befand sich im Schlafzimmer indem auch das Babybett steht. Die Tür des Schlafzimmer ging zu und als sie mit ihrem Baby auf dem Arm das Schlafzimmer verlassen wollte, hatte sie plötzlich nur die Türklinke in der Hand. Die Tür lies sich nicht mehr öffnen.


Das ist mir tatsächlich auch schon passiert. Ich bin kein Profi für derartige Mängel an Türklinken, und die Auswirkungen/Möglichkeiten können im Einzelfall ganz sicher unterschiedlich sein. Ich habe die damals zb. einfach wieder reingesteckt/ran gedrückt und die Tür dann geöffnet. War ein wenig wackelig und ich musste etwas fummeln, aber ich war ganz sicher nicht in dem Zimmer gefangen.

Hat Deine Freundin das denn wenigstens mal versucht? Sie hätte dazu vielleicht auch mal das Baby in das entsprechende Bettchen legen können?

Zitat (von Ricky501):
Sie versuchte über rufen aus dem Fenster im 2 Stock Hilfe zu holen. Aber keiner reagierte. Sie geriet immer mehr in Panik, weil auch das Kind anfing zu weinen.


Ich kann nicht ganz nachvollziehen, warum sie so schnell in Panik geraten ist. Bei einem feststeckendem Fahrstuhl absolut nachvollziehbar, aber bei einem Schlafzimmer? Ich glaube, da hätte ich deutlich länger gebraucht, um Panik zu kriegen. Bis da tatsächlich eine auch nur minimalste Gefahr für Leib und Leben entsteht, hat man doch bestimmt so 8-12 Stunden. Und dass das Baby die Stimmung/Panik der Mutter aufnimmt und irgendwann anfängt, zu weinen, ist auch natürlich.

Zitat (von Ricky501):
Nach 1 Stunde blieb ihr nichts mehr anderes übrig ein großes Loch nach und nach in die Schlafzimmertür einzuschlagen, bei der sie sich zudem den Arm bzw. Ellenbogen verletzt hat. Sie schaffte es nach fast 2 Stunden ein Loch in die Tür zu schlagen, um dann von außen die äußere Türklinke zu betätigen und dieTür zu öffnen. Somit kam sie aus der misslichen Lage heraus.


Und da könnte der Knackpunkt liegen. Blieb ihr nach 1 Stunde tatsächlich keine andere Wahl, als die Tür einzuschlagen? Wie ist denn die Wohnsituation? Einsames Haus im Wald wohl kaum, ansonsten hätte sie nicht eine Stunde aus dem Fenster gerufen. Also eher bewohntes Gebiet, nehme ich an, da hätte bestimmt in absehbarer Zeit jemand reagiert. Wenn ein Gericht entscheiden würde, dass sie wirklich keine andere Wahl mehr hatte, dann müsste sie die Tür nicht bezahlen. Aber ich habe irgendwie meine Zweifel, dass ein Gericht das so sehen würde. Es hat ja in der Wohnung nicht gebrannt, oder so.

Zitat (von Ricky501):
Nun ist die Tür vollkommen zerstört und muss wohl komplett ausgetauscht werden.

Sie hat nun Angst, dass sie die Tür bezahlen muss.


Das kann ggf. passieren. Aber wenn, dann wohl nicht die komplette Summe, sondern nur anteilig gemäß des Zeitwerts. Allein der Umstand, dass es der guten Frau gelungen ist, mit bloßen Händen (?) ein Loch in die Tür zu schlagen, deutet für mich darauf hin, dass es sich unmöglich um Vollholz handeln kann, sondern um Spanplatte oder Ähnliches. Die sind dann auch gar nicht soo teuer. Ich habe solche Türen im Baumarkt schon für unter €100 gesehen.

Zitat (von Ricky501):
Sind ihre bedenken berechtigt, oder haftet hier evtl. der Vermieter für die defekte Türklinke?

Sie wohnt erst seit einem Jahr in der Wohnung und die Tür ist ansich sehr neu. Denoch ist die Türklinke abgebrochen.


Ich würde eher zu nein tendieren. Wenn die Türklinke noch relativ neu war, es bis zu dem Vorfall keinen Mangel gab, von dem der Vermieter wusste/wissen konnte, sehe ich nicht, wie er da irgendwie in der Haftung sein sollte. Aber ich kann auch falsch liegen.

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#2
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 13x hilfreich)

Das Haus ist zwar ein Mehrfamilienhaus, aber das Fenster ist hinten raus zum Wald, wo auch so kein Mensch vorbei laufen kann.

Also ich maße mir nicht an, ab wann jemand erst in Notfallpanik zu kommen hat, aber wenn ein Baby 1-2 Stunden keine Flüssigkeit bekommt, kann das auch schon kritisch sein. Ausserdem muss man sich in solch eine Stresssituation erst mal hineinversetzen. Wenn solche Gedanken kommen, dass man vielleicht einen ganzen Tag oder länger in einem Zimmer mit einem Baby eingesperrt bleiben müsste, da kann man evtl schon schnell Panik bekommen.

Leider kann ich kein Foto hier hochladen von der Tür und dem Loch.

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4383 Beiträge, 727x hilfreich)

Also wenn man ein Loch in die Türe schlagen kann, dann hätte man es mit der Türklinke und Schloss auch versuchen können.
Zumal die Griffe, bevor man sie lose in der Hand hat, meistens schon etwas wackeln und wenn der Stift plötzlich raus fiel, die Klinke hätte man einsetzen können.Evtl. übernimmt die ihre Hausratversicherung den Fall.
Den Eigentümer sehe ich da weniger in der Pflicht.

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#4
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 13x hilfreich)

Die Türklinke hat gar kein Stift. Es ist eine moderne Türklinke mit einer Rosette drum herum. Und natürlich hat sie erst versucht die Türklinke wieder dranzukriegen. Aber das Gegenstück, ist auf der anderen Seite der Tür gleich abgefallen und lag draußen im Flur.

Und gewackelt hat auch vorher nichts. Sie fasst an die Türklinke und hat eindach das Teil im der Hand.

Erst nach einiger Zeit hat sie sich nicht mehr zu helfen gewusst, als nach und nach ein Loch in die Tür zu schlagen.

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#5
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(384 Beiträge, 118x hilfreich)

Zitat (von Ricky501):
Die Türklinke hat gar kein Stift. Es ist eine moderne Türklinke mit einer Rosette drum herum. Und natürlich hat sie erst versucht die Türklinke wieder dranzukriegen. Aber das Gegenstück, ist auf der anderen Seite der Tür gleich abgefallen und lag draußen im Flur.

Und gewackelt hat auch vorher nichts. Sie fasst an die Türklinke und hat eindach das Teil im der Hand.


Wie gesagt, ich bin kein Profi in solchen Sachen. Aber ich kann mir schwer vorstellen, was dazu geführt hat, dass plötzlich gesamte Klinke sich zu einer Art Schloss entwickelt, die jemanden einsperrt. Ohne, dass es vorher irgendwelche Anzeichen gab, aus heiterem Himmel.

Zitat (von Ricky501):
Also ich maße mir nicht an, ab wann jemand erst in Notfallpanik zu kommen hat, aber wenn ein Baby 1-2 Stunden keine Flüssigkeit bekommt, kann das auch schon kritisch sein.


Ja, das stimmt, Menschen sind verschieden. Und wenn das Baby nicht gestillt werden kann, dehydriert es natürlich viel schneller als ein Erwachsener. Ich hatte ja schon nach genaueren Wohnumständen gefragt. Das halte ich nicht für ganz unwichtig in der Angelegenheit. Wenn es eine eher spärlich bewohnte Gegend ist, das besagte Fenster wie hier, in den Wald geht, die Freundin mit dem Baby alleine in der Wohnung wohnt und tatsächlich davon ausgehen konnte, dass sie, wenn sie sich nicht selbst befreit, mehrere Tage dort ausharren muss, ist der Sachverhalt einfach anders zu bewerten, als wenn 1 Stunde später der Mann von der Arbeit gekommen wäre.

Aber nochmal meine Frage, um was für eine Tür handelt es sich eigentlich? Die Preise von neuen Türen gehen von ca. €80 bis mehrere Tausend €. Eine Tür für €80, die bereits 5 Jahre alt war, hätte nur noch einen sehr geringen Wert, den die Freundin im schlimmsten Fall überhaupt ersetzen müsste. Eine antike Vollholztür mit Schnitzereien, könnte sie arm machen.

Hat sie denn überhaupt schon mit dem Vermieter gesprochen? Vielleicht hat der gar nicht vor, überhaupt zu versuchen, ihr die Zahlung aufs Auge zu drücken?

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#6
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 13x hilfreich)

Also der Vorfall ist gestern späten Nachmittag passiert. Da ist natürlich Wohnungsgesellschaft noch nicht informiert worden.

Die Tür ist nichts wertvolles. Ich habe jetzt ein Foto von dem Loch im der Tür gesehen. Das ist eine Pressholztür mit Lamellen und so Art Waben. Bei Vollholz hätte sie nie ein Loch in die Tür bekommen.

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#7
 Von 
GefährlichesHalbwissen
Status:
Schüler
(384 Beiträge, 118x hilfreich)

Zitat (von Ricky501):
Also der Vorfall ist gestern späten Nachmittag passiert. Da ist natürlich Wohnungsgesellschaft noch nicht informiert worden.


Das sollte sie aber heute machen. Sowas muss zeitnah passieren.

Zitat (von Ricky501):
Das ist eine Pressholztür mit Lamellen und so Art Waben.


Kurz Freund Google bemüht, die gehen wohl ab €34,99 los und bis so €150-200. Kommt halt auf die Tür drauf an. Und dann noch darauf, wie alt die kaputte Tür gewesen ist. Eine durchschnittliche Zimmertür hat eine durchschnittliche Lebensdauer von ca. 25 Jahren. Presspappe hat ganz sicher weniger als 25 Jahre. Selbst wenn also Deine Freundin diese Kosten für die neue Tür anteilig übernehmen muss, es wird nicht allzu viel sein.

Zitat (von Ricky501):
Bei Vollholz hätte sie nie ein Loch in die Tür bekommen.


Eben. Und ich weiß nicht mal, ob ich in eine Pressholztür ein Loch reinschlagen könnte - also dafür mindestens Respekt :respekt:

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9824 Beiträge, 2071x hilfreich)

Zitat (von Ricky501):
ob der Vermieter in so einer Notlage für den Schaden haftet?


eher nicht. Dazu gibts aber Versicherungen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#9
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke. Ja sie hat auch ganz schöne Schmerzen heute im Arm. Als ich das Foto von dem Loch gesehen habe, war ich auch komplett fassungslos.

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#10
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2648 Beiträge, 624x hilfreich)

Zitat (von Ricky501):
Sie schaffte es nach fast 2 Stunden ein Loch in die Tür zu schlagen, um dann von außen die äußere Türklinke zu betätigen und dieTür zu öffnen.

Zitat (von Ricky501):
Und natürlich hat sie erst versucht die Türklinke wieder dranzukriegen. Aber das Gegenstück, ist auf der anderen Seite der Tür gleich abgefallen und lag draußen im Flur.

Die Aussagen passen nicht zusammen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 13x hilfreich)

Jetzt wird es kompliziert.

Sie hat versucht die aussen herunter gefallene Türklinke wieder reinzustecken um die Türklinke von innen evtl wieder gegen zu stecken.

Ich versuche aber den genauen Bericht der Kriminalpolizei noch zu bekommen.

Spaß beiseite...

Es geht ja hier nicht um die Frage der Türöffnung, sondern darum ob der Vermieter ggf. haftet.

-- Editiert von User am 6. Juni 2024 10:04

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#12
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1117 Beiträge, 131x hilfreich)

Zitat (von Ricky501):
Es geht ja hier nicht um die Frage der Türöffnung, sondern darum ob der Vermieter ggf. haftet.


ggf. haftet der VM, das halte ich aber für eher unwahrscheinlich. Dazu müsste der Mangel an der Türklinke vom VM zu verantworten sein. z.B. unerkannter Defekt bereits bei Einzug, unterlassene Reparatur nach Mängelanzeige, usw.

Der Mieter sollte den Schaden nicht nur dem VM melden sondern auch seiner privaten Haftpflichtversicherung.


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#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50120 Beiträge, 17559x hilfreich)

Die Frage ist völlig falsch gestellt. Bei der Tür handelt es sich um Eigentum des Vermieters und da stellt sich dann die Frage, ob die Mieterin haftet, denn schließlich kann man nur für Schäden an fremdem Eigentum haften.

Die Mieterin haftet aber nur dann, wenn sie ein Verschulden trifft.

Sollte es keine andere Möglichkeit gegeben haben als die Tür einzutreten, dann trifft die Mieterin kein Verschulden. Das Loch in der Tür stellt dann einen Mangel dar, den der Vermieter beseitigen muss. Die Beweislast, dass die Mieterin ein Verschulden trifft liegt beim Vermieter.

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#14
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6355 Beiträge, 876x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Beweislast, dass die Mieterin ein Verschulden trifft liegt beim Vermieter.


Es ist doch unbestritten, dass die Mieterin die Tür zerstört hat. Ich sehe eher die Mieterin in der Pflicht, die beweisen muss, dass nur Gewalt sie aus dieser Situation lösen konnte.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#15
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1117 Beiträge, 131x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Beweislast, dass die Mieterin ein Verschulden trifft liegt beim Vermieter.


Da bin ich mit nicht so sicher. Der Türgriff ist in regelmäßigen Gebrauch durch die Mieterin, von da her sehe ich eher die Mieterin der Pflicht darlegen zu müssen das der Griff nicht durch unsachgemäße Nutzung abgebrochen ist.

Zitat (von Solan196):
Es ist doch unbestritten, dass die Mieterin die Tür zerstört hat. Ich sehe eher die Mieterin in der Pflicht, die beweisen muss, dass nur Gewalt sie aus dieser Situation lösen konnte.


Das ist aber dann der zweite Schritt, in einem ersten Schritt wäre erst einmal festzustellen wer für das Zustandekommen der Notlage verantwortlich ist.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2235 Beiträge, 436x hilfreich)

Zitat (von Ricky501):
Sie schaffte es nach fast 2 Stunden ein Loch in die Tür zu schlagen, um dann von außen die äußere Türklinke zu betätigen und dieTür zu öffnen.
Finde den Widerspruch zu:
Zitat (von Ricky501):
Und natürlich hat sie erst versucht die Türklinke wieder dranzukriegen. Aber das Gegenstück, ist auf der anderen Seite der Tür gleich abgefallen und lag draußen im Flur.


Sorry, aber für mich klingt das eher nach einer Story, um eine eingeschlagene Tür zu rechtfertigen ...

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 216x hilfreich)

Zitat (von Ricky501):
Leider kann ich kein Foto hier hochladen von der Tür und dem Loch.


Lad es auf dieser Seite hoch: https://de.imgbb.com/ und setze den Link dann hier rein.

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#18
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10820 Beiträge, 4753x hilfreich)

Streng rechtlich gesehen ist ganz sicher der Vermieter in der Beweispflicht, dass diese Beschädigung nicht durch vertragsgemäßen Gebrauch entstanden ist. Aus meiner Sicht wird er aber mit einem Anscheinsbeweis argumentieren können. Löcher in Türen entstehen normalerweise halt nicht durch vertragsgemäßen Gebrauch. Wenn man so argumentiert, wäre es wiederum am Mieter dieses Anscheinsbeweis zu widerlegen. Er müsste also begründet darlegen, warum in diesem Fall das Eintreten der Tür die richtige Reaktion war.

Mit Panik oder Stress wird der Mieter meiner Meinung nach nicht wirklich argumentieren können. Es geht ja nicht darum, ob der Mieter strafrechtlich verfolgt wird, also z.B. wegen Sachbeschädigung eine Geldstrafe bekommt. Es geht hier nur darum, ob die Beschädigung der Tür notwendig war, um die Situation aufzulösen.

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#19
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2760 Beiträge, 454x hilfreich)

Dass der Dorn der Türklinke von der Außenseite der Tür gesteckt sein soll, ist technisch zwar durchaus möglich, aber nicht wirklich sinnvoll.
Meines Wissens sollte bei Räumen mit nur einem Zugang der Dorn immer von der Innenseite der Tür gesteckt sein, damit gerade ein Einsperren bei defekt nicht passieren kann.
Die Frage ist, inwiefern das ein (versteckter) Mangel an der Mietsache wäre,

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129610 Beiträge, 41342x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Meines Wissens sollte bei Räumen mit nur einem Zugang der Dorn immer von der Innenseite der Tür gesteckt sein, damit gerade ein Einsperren bei defekt nicht passieren kann.

Richtig.

Aber dummerweise sind da nicht immer Profis am Werk ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#21
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6355 Beiträge, 876x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aber dummerweise sind da nicht immer Profis am Werk ...


Das ist auch richtig, jedoch ist diese Tür ja schon länger in Benutzung, die (Tür) hätte bei Mangel oder falscher Montage schon früher "laut" gegeben.

Zitat (von Ricky501):
Die Tür des Schlafzimmer ging zu und als sie mit ihrem Baby auf dem Arm das Schlafzimmer verlassen wollte, hatte sie plötzlich nur die Türklinke in der Hand.


Evtl. hat man dem Wunsch der Öffnung doch etwas mehr Nachdruck verliehen als üblicher Weise nötig. Man weiß es nicht.

Zitat (von Ricky501):
Kann hier jemand evtl. was dazu beitragen, ob der Vermieter in so einer Notlage für den Schaden haftet?


Also da sehe ich tatsächlich wenig, zumal das Ding

Zitat (von Ricky501):
die Tür ist ansich sehr neu


war und offensichtlich vorher keinerlei Grund zu Beschwerde gab. Wäre die Garnitur tatsächlich fehlerhaft eingebaut gewesen, hätte es schon früher zu Beschwerden bei Benutzung führen müssen.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129610 Beiträge, 41342x hilfreich)

Zitat (von Ricky501):
Kann hier jemand evtl. was dazu beitragen, ob der Vermieter in so einer Notlage für den Schaden haftet?

Ich bin mal gespannt auf das / die Bilder ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13317 Beiträge, 4767x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Das ist auch richtig, jedoch ist diese Tür ja schon länger in Benutzung, die (Tür) hätte bei Mangel oder falscher Montage schon früher "laut" gegeben.

Das ist bei Türen und Drückergarnituren genauso falsch, wie bei allen anderen Dingen.
Viele Mängel entstehen nämlich erst durch Nutzung, nennt man dann allgemein Verschleiß.

Zitat (von Solan196):
Wäre die Garnitur tatsächlich fehlerhaft eingebaut gewesen, hätte es schon früher zu Beschwerden bei Benutzung führen müssen.

Das ist ebenso falsch, siehe oben.
Und sie muss nicht mal fehlerhaft eingebaut worden sein, um irgendwann den Dienst zu versagen.

Falls die Klinke wirklich abgebrochen sein sollte, liegt höchstwahrscheinlich ein Materialfehler vor, das hier ->
Zitat (von Ricky501):
hatte sie plötzlich nur die Türklinke in der Hand.

klingt aber eher danach, dass sich die Madenschraube an der Klinke, mit der Zeit gelöst hat.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13317 Beiträge, 4767x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Dass der Dorn der Türklinke von der Außenseite der Tür gesteckt sein soll, ist technisch zwar durchaus möglich, aber nicht wirklich sinnvoll.
Meines Wissens sollte bei Räumen mit nur einem Zugang der Dorn immer von der Innenseite der Tür gesteckt sein, damit gerade ein Einsperren bei defekt nicht passieren kann.


Das kann aber immer noch passieren, grade in Hinblick auf Kleinkinder oder Säuglinge.
Wenn das Kind im Zimmer im Bett liegt und schläft und man dann von außen die Klinke in der Hand hat, ist die Situation auch nicht "prickelnd".
Man kann von außen dann allerdings weitaus besser eingreifen, als wenn man ohne alles im Zimmer steht.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6355 Beiträge, 876x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Das kann aber immer noch passieren, grade in Hinblick auf Kleinkinder oder Säuglinge.


Den Säugling will ich sehen.

Zitat (von spatenklopper):
Wenn das Kind im Zimmer im Bett liegt und schläft und man dann von außen die Klinke in der Hand hat, ist die Situation auch nicht "prickelnd".


Hier war der Säugling auf dem Arm.

Zitat (von spatenklopper):
Viele Mängel entstehen nämlich erst durch Nutzung, nennt man dann allgemein Verschleiß.


:grins: Sicher, sicher ...





Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13317 Beiträge, 4767x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Den Säugling will ich sehen.

Welchen?
Den der im Bett liegt und schläft, wenn man von außen die Tür aufmachen will und die Klinke in der Hand hat?

Zitat (von Solan196):
Hier war der Säugling auf dem Arm.

Ich kann weder etwas für deine mangelnde Vorstellungskraft, noch für die mangelnde Lesekompetenz, oder dem mangelnden Verständnis am gelesenen.
Als kleinen Tipp, wenn man den ersten und den zweiten Satz zusammen liest, ergibt sich etwas anderes als das, was Du daraus gemacht hast.

Zitat (von Solan196):
Sicher, sicher ...

Wie gesagt, ich kann nichts dafür, dass Du es nicht verstehst.
Falls Du verrätst, woran es hier scheitert, könnte man versuchen es Dir zu erklären.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6355 Beiträge, 876x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wie gesagt, ich kann nichts dafür, dass Du es nicht verstehst.


Zitat (von spatenklopper):
Wenn das Kind im Zimmer im Bett liegt und schläft und man dann von außen die Klinke in der Hand hat, ist die Situation auch nicht "prickelnd".


Zitat (von Solan196):
Hier war der Säugling auf dem Arm.


Ja, so ist es mit dem Lesen und Verstehen. Ich sprech mich nicht frei von Verlesungen oder Missverständnissen, in dem Fall war es aber nicht nötig etwas misszuverstehen der sich zu verlesen. Whatever.

Im vorliegenden Fall geht es um evtl. Schadensersatzansprüche des VM und imho darum, wer hier beweispflichtig wäre, imho die Mieterin, welche es (ebenfalls imho) schwer haben wird (dass, was hier die kloppende Schippe so federleicht formuliert) nachzuweisen und hier dem VM ein Mangel anzuhaften ist. Alles in allem schließe ich mich Harry an und

Zitat (von Harry van Sell):
Ich bin mal gespannt auf das / die Bilder ...

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13317 Beiträge, 4767x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
welche es (ebenfalls imho) schwer haben wird (dass, was hier die kloppende Schippe so federleicht formuliert) nachzuweisen und hier dem VM ein Mangel anzuhaften ist.


Ich formuliere hier nichts federleicht und es geht auch nicht darum dem Vermieter hier was anzuhaften.
Man muss einfach sauber zwischen Mangel (der ist unzweifelhaft) und Verschulden (da sehe ich keines bis maximal geringes auf Vermieterseite) unterscheiden.

Es gibt eben oft genug, wie überall im Leben, Fälle wo es einfach Pech ist und es dann dumm gelaufen heißt, ohne dass es ein Verschulden auf irgendeiner Seite gibt.



-- Editiert von User am 7. Juni 2024 15:00

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14928 Beiträge, 4573x hilfreich)

Hallo,

was hier noch gar nicht angesprochen wurde ist die Kleinreparaturklausel. Gibt es eine solche so könnte es sowieso bei der Mieterin landen.

Und wie hier auch schon angemerkt wurde sollte erstmal der Vermieter bzw. die Verwaltung kontaktiert werden.
Es ist nämlich gar nicht so selten, dass die noch irgendwo Türen rumstehen haben (speziell Türen, weil immer mal wieder Mieter einzelne Türen gar nicht benötigen - ich hab bei mir zwischen Flur und Büro zum Beispiel auch keine).

Zum Schluss: Man sollte das Ereignis als Warnung nehmen, und für die Zukunft vorsorgen (Klinken richtig herum einbauen, und zwar fest, außerdem ist ein Handy am Mann bzw. an der Frau auch in der Wohnung nicht verkehrt).
Beim nächsten mal ist es vielleicht ein Feuer und man kommt nicht mehr raus.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6355 Beiträge, 876x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
was hier noch gar nicht angesprochen wurde ist die Kleinreparaturklausel. Gibt es eine solche so könnte es sowieso bei der Mieterin landen.


Bitte was?

Zitat (von Ricky501):
Nun ist die Tür vollkommen zerstört und muss wohl komplett ausgetauscht werden.


Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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