Hallo!
Bei uns ist vorhin folgendes passiert: Ich war im Bad, die Tür war geschlossen (nicht abgeschlossen), und als ich wieder rausgehen wollte drehte sich der Türgriff nur noch frei um 360°, irgendwas war drin im Schloß abgebrochen. Ich bekam also die Badezimmertür von innen nicht mehr auf. Meine Freundin hat ne Weile probiert, das Teil von aussen irgendwie auf zu machen, hat aber nix gebracht. Dann hat unser Nachbar auch bestimmt ne halbe Stunde dran rumprobiert - von EC-Karte bis Schraubenzieher.. alles vergebens.
Im Endeffekt mussten wir dann den Schlüsseldienst anrufen (um 22:30), der kam nach ner halben Stunde, und hat die Tür in 2 Minuten aufgehabt... naja, Profis halt.
Bezahlt ham wir dafür knappe 130 Euro, und darum gehts mit jetzt - da ja kein eigenes Verschulden meinerseits vorlag, will ich eigentlich morgen bei unserer Verwaltung anrufen, und mir das Geld zurückholen. Der Handwerker meinte aber, das würde unter die mieterliche Instandhaltungspflicht fallen, da hätt ich keine guten Chancen auf ne Rückzahlung. Der ****** ist ja, das wir erst seit 3 Monaten hier wohnen, somit sicherlich bis dahin´keinen großen Einfluss auf die "Instandhaltung" dieser Tür haben konnten. Deshalb hoffe ich im schlimmsten Fall wenigstens auf Kulanz seitens unserer Verwaltung...
Also, kurz und knapp - wer muss hier rein blechen?
Danke schonmal für Eure Antworten!
Notwendige Türöffnung - wer muss zahlen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wenn im Mietvertrag Kleinreparaturen mit einer festgelegten Obergrenze zur Pflicht des Mieters gehören sieht es schlecht aus. Ansonsten ist es den Versuch wert sich das Geld vom Vermieter zurückzuholen.
Also,
die 130 EUR als Einzelreperatur erscheinen mir etwas zu hoch, meines Wissens sind so 125 EUR die Obergrenze für Bagatellreperaturen, das müsste aber im Mietvertrag stehen.
Muß den auch das Schloß erneuert werden ? Das würde die Rechnung ja noch erhöhen, in der Frage klang es so, als ob die reine Türöffnung schon 130 EUR gekostet hat.
Gruß
Michael
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Tja, also die Türöffnung allein hat 129,92 gekostet. Scheint nach 22 Uhr in Hamburg nur einen Schlüsselnotdienst zu geben, und der lässt sich das halt gut bezahlen. What ever...
Hab zumindest gerade mit unserer Verwaltung telefoniert, und die Frau da meinte, sie sieht keine Probleme. Das heisst: Die Verwaltung übernimmt alle Kosten, die über unserem vertraglich festgelegten Eigenanteil an Reparaturen liegt (der beträgt 80 Euro pro Reperatur, aber maximal 160 im Jahr).
Ich werd also morgen in den Baumarkt fahren, ein neues Schloss kaufen, das einbauen, und dann die beiden Rechnungen an unsere Verwaltung schicken, mit der Bitte um Übernahme aller Kosten die über besagten 80 Euro liegen. Hoffe das klappt dann auch...
Danke allen hier für die prompten Antworten!
Gruß aus der Hansestadt
Üblicherweise muss man aber nur die Kosten bis zur Vereinbarten Höchstgrenze tragen, wenn die Gesamtkosten nicht höher liegen. Ist die Reperatur teurer, muss der Vermieter alls zahlen.
Siehe:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?https://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Mietvertrag/ma1-12.htm
Zustimmung !!!
Du musst nur Reperaturen selbst tragen, die über 80 EUR liegen, dise 80 EUR sind keine "Selbstbeteiligung" sondern der Höchstwert, den Du begleichen müsstest. Liegt die Rechnung bei 80,01 EUR geht sie Dich gar nichts mehr an.
Sonst könnt der VM ja auch wenn er das Dach neu mahcne lässt von jedem Mieter die 80 EUR kassieren.
Gruß
Michael
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