Nur Mitbenutzer in Wohnung - Auszug ?

21. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
hansi81
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nur Mitbenutzer in Wohnung - Auszug ?

Hallo!

Ich habe folgendes Problem.

Mieter A ist Hauptmieter und Mieter B ist nur "Mitbenutzer" der Wohnung.
Mieter B ist nicht im Hauptmietvertrag und er gilt auch nicht als Untermieter, da der Vermieter einen Untermietvertrag zwischen Mieter A und MIeter B untersagt hat(schriftl.).
Sollte Mieter A den Hauptmietvertrag mit dem Vermieter kündigen, muss MIeter B auch mit ausziehen und hat keinen Anspruch darauf Hauptmieter zu werden oder weiterhin in der Wohnung wohnen zu dürfen.

Welche Rechte hat den nun Mieter B der "Mitbenutzer", wenn er ausziehen möchte in Frage z.B Kündigungsfrist und kann es sein das er nur Pflichten hat und keine Rechte?

Die Situation ist momentan so, dass Mieter A gekündigt hat und Mieter B aber nicht diese Frist einhalten will und einfach raus möchte früher zu einem Termin der ihm zustimmt und nicht dem Vermieter. Hat Mieter B anspruch auf die 3 Monate Kündigungsfrist? Eigentlich nicht weil er ja nicht im Hauptmietvertrag ist, bzw. auch kein Untermietvertrag existiert? oder ? Kann er dann nicht einfach ausziehen ohne belangt zu werden?


Danke für eure Hilfe!

Gruss der Hans

-- Editiert von hansi81 am 21.05.2006 15:23:37

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hansi81
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mieter B mietet ein unmöbiliertes Zimmer.

schriftl. vereinbart=

er hat die selben Pflichten wie Mieter A laut Hauptmietvertrag, ist aber nicht in diesem drin.
Und eine Untermietvertrag zwischen Mieter A und Mieter B gibts nicht.
Sollte Mieter A ausziehen muss Mieter B mitraus.
Mieter B darf niemand in die Wohnung mit aufnehmen und hat kein Recht auf Abschluss eines Mietvertrages wenn Mieter A auszieht. Bezüglich der Mietzahlung schuldet er Anteilig 50 Prozent und Mieter B ist laut Vertrag nur "quasi Untermieter" bzw "Mitbenutzer", Mieter B ist genauso Renovierungspflichtig etc pp

mündl. ist es so, dass nix vereinbart wurde,

Mieter A aber zum 16.5 gerne kündigen würde, sich aber nicht sicher ist ob es klappt und Mieter B am 1.06 ausziehen will.
Mieter B will bei dem Fall das Mieter A 3 MOnate Kündigungsfrist bekommt (sprich erst zum 1.08 der Mietvertrag gekündigt wird) keine Miete bis dorthin bezahlen und nix mit der Sache zu tun haben.

-- Editiert von hansi81 am 21.05.2006 16:40:11

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.108 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen