Hallo zusammen,
im Rahmen unseres Auszuges aus unserer alten Wohnung haben wir Ende Dezember die letzte Nebenkostenabrechnung von unserem alten Vermieter erhalten.
In der Abrechnung ist auch der Punkt "Nutzerwechselgebühr" aufgelistet - wir sollen jetzt also einen Betrag X bezahlen, der durch den Nutzerwechsel dem Vermieter als Kosten entstanden ist.
Ich habe selbstverständlich schon ein wenig gesucht und habe dann Folgendes gefunden:
Zitat:Die "Nutzerwechselgebühr" fällt in einem Mietverhältnis aber nicht in wiederkehrenden, periodischen Zeiträumen an, sondern lediglich einmal, nämlich im Zusammenhang mit dem Auszug des Mieters. Damit hat der Vermieter die Kosten des Nutzerwechsels zu tragen, sofern die Parteien keine anderweitige vertragliche Regelung getroffen haben (BGH Pressemitteilung vom 14.11.2007;172/2007)
Somit ist ja eindeutig geregelt, daß der Vermieter die Kosten für den Nutzerwechsel zu tragen hat, sofern es mietvertraglich nicht anders geregelt war.
In unserem Mietvertrag heißt es unter §18 Beheizung und Warmwasserversorgung:
Zitat:Bei Beendigung des Mietverhältnisses trägt der Mieter die Kosten der Zwischenablesung
Von Nutzerwechselgebühr ist nirgends die Rede!
Also: die Nutzerwechselgebühr nicht zahlen, oder?
Übrigens: eine Zwischenablesung gab es auch nicht, weder von Seiten eines Abrechnungsdienstleisters noch sonst woher. Ein Hausmeister war nicht vorhanden. Am Tag der Übergabe wurden die Zählerstände abgelesen und im Übergabeprotokoll notiert.
MrKy
-- Editiert am 06.01.2011 21:20
-- Editiert am 06.01.2011 21:31