Nutzung Dachbodenfläche bei zweifamilienhaus

23. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
ip561482-5
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzung Dachbodenfläche bei zweifamilienhaus

Bei einem zweifamilienhaus wurde die Nutzung im Mietvertrag wie folgt geregelt:
Nutzung Dachboden vorn bzw beim zweiten Mieter "Nutzung Dachboden hinten"

Kann ich als neuer Vermieter hinten bzw vorne festlegen?
Was darf auf den Flächen gelagert werden?
Darf ein Mieter sein Sofa mit TV plazieren?
Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von ip561482-5):
Kann ich als neuer Vermieter hinten bzw vorne festlegen?
Nein. Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Mietvertrag, den ein Käufer als neuer Vermieter übernehmen muss. Mit Mietvertrag meine ich dabei nicht das Schriftstück sondern das rechtliche Konstrukt. In diesem Fall wird vor Anmietung oder spätestens bei Übergabe der Mietsache dem Mieter ein bestimmter Bereich zugeteilt worden sein. Dieser Bereich kann dann einseitig nicht ohne sehr guten Grund geändert werden.

Zitat (von ip561482-5):
Was darf auf den Flächen gelagert werden?
Wenn nichts spezifiziert ist, alles was man so lagern möchte und von dem keine Gefahr ausgeht.

Zitat (von ip561482-5):
Darf ein Mieter sein Sofa mit TV plazieren?
Lagern darf er die Dinge da. Wohnen darf er in einem Lagerraum nicht. Eine Fernsehecke ist meiner Meinung nach daher nicht zulässig.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119461 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wohnen darf er in einem Lagerraum nicht.

Richtig.
Nur ist es dem bisherigen Sachverhalt nach kein Lagerraum ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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