Bei einem zweifamilienhaus wurde die Nutzung im Mietvertrag wie folgt geregelt:
Nutzung Dachboden vorn bzw beim zweiten Mieter "Nutzung Dachboden hinten"
Kann ich als neuer Vermieter hinten bzw vorne festlegen?
Was darf auf den Flächen gelagert werden?
Darf ein Mieter sein Sofa mit TV plazieren?
Danke
Nutzung Dachbodenfläche bei zweifamilienhaus
23. Februar 2022
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Frage vom 23. Februar 2022 | 15:58
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzung Dachbodenfläche bei zweifamilienhaus
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#1
Antwort vom 23. Februar 2022 | 16:39
Von
Status: Unparteiischer (9870 Beiträge, 4477x hilfreich)
Nein. Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Mietvertrag, den ein Käufer als neuer Vermieter übernehmen muss. Mit Mietvertrag meine ich dabei nicht das Schriftstück sondern das rechtliche Konstrukt. In diesem Fall wird vor Anmietung oder spätestens bei Übergabe der Mietsache dem Mieter ein bestimmter Bereich zugeteilt worden sein. Dieser Bereich kann dann einseitig nicht ohne sehr guten Grund geändert werden.ZitatKann ich als neuer Vermieter hinten bzw vorne festlegen? :
Wenn nichts spezifiziert ist, alles was man so lagern möchte und von dem keine Gefahr ausgeht.ZitatWas darf auf den Flächen gelagert werden? :
Lagern darf er die Dinge da. Wohnen darf er in einem Lagerraum nicht. Eine Fernsehecke ist meiner Meinung nach daher nicht zulässig.ZitatDarf ein Mieter sein Sofa mit TV plazieren? :
#2
Antwort vom 23. Februar 2022 | 22:42
Von
Status: Unbeschreiblich (119461 Beiträge, 39730x hilfreich)
ZitatWohnen darf er in einem Lagerraum nicht. :
Richtig.
Nur ist es dem bisherigen Sachverhalt nach kein Lagerraum ...
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