Hallo,
Ein gewerblicher Mieter hat ein Lagerraum mit Carport zu nächstmöglichen Termin (vertraglich 3 Monaten) gekündigt und schon in wenigen Tagen hat dem Vermieter Lagerraum übergeben, da angeblich nicht benutzt wird und hat dabei sein Schloss abgebaut und mitgenommen.
Es wurde mündlich vereinbart dass einen Nachmieter gesucht wird und ggf. ab sofort vermietet.
Carport dagegen (Mietsache) wurde nicht übergeben, da massiv mit Baumüll belegt gewesen.
Der Vermieter hat das Lagerraum geräumt, einiges repariert, verbessert, eigene Sachen mitgebracht, sogar eigenes Oldtimer reingestellt, Nachbarn durften drin Winterreifen wechseln usw.
Also- benutzt.
Jetzt weigert der Mieter für die Zeiten ab "Übergabe" die Miete zu zahlen, da "das Lager würde und ist benutzt"
Fragen:
1.Wenn Übergabe formlos vor dem Ablauf Kündigungsfrist stattgefunden- darf der Eigentümer die Sachen und Räume benutzen oder an dritte benutzen lassen?
2. Verzichtet der Mieter bei Übergabe automatisch von jeden Anspruch und Nutzungsrecht so weit, dass der Vermieter auch "parallel" an andere Vermieten darf und somit "doppelte Miete" kassieren?
3. Wenn Mietsache nur teilweise übergeben wurde und Ohne Protokoll, praktisch nur Gefahrenübergang stattgefunden,-welche Ansprüche kann doch der Mieter haben?
Danke im Voraus für die Antworten,
Nutzung Mietsache nach Kündigung
17. Januar 2023
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Frage vom 17. Januar 2023 | 16:15
Von
Status: Beginner (73 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzung Mietsache nach Kündigung
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 17. Januar 2023 | 16:32
Von
Status: Junior-Partner (5548 Beiträge, 2499x hilfreich)
Zitat1.Wenn Übergabe formlos vor dem Ablauf Kündigungsfrist stattgefunden- darf der Eigentümer die Sachen und Räume benutzen oder an dritte benutzen lassen? :
ja
Zitat2. Verzichtet der Mieter bei Übergabe automatisch von jeden Anspruch und Nutzungsrecht so weit, dass der Vermieter auch "parallel" an andere Vermieten darf und somit "doppelte Miete" kassieren? :
Nein.
Zitat3. Wenn Mietsache nur teilweise übergeben wurde und Ohne Protokoll, praktisch nur Gefahrenübergang stattgefunden,-welche Ansprüche kann doch der Mieter haben? :
Nutzung der Mietsache bis zum Ende der Mietzeit. Es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
Insbesondere bei Doppelvermietung bekommt der Vermieter hier ein enormes Beweisproblem.
#2
Antwort vom 18. Januar 2023 | 13:29
Von
Status: Unbeschreiblich (120364 Beiträge, 39881x hilfreich)
Wenn der Vermieter die Mietsache (teilweise) zurückgenommen hat und sogar nutzt, schuldet der Alt-Mieter denknotwendigerweise keine Miete mehr.
Und jetzt?
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