Nutzung Waschmaschine im Waschraum

5. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Tom867
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Nutzung Waschmaschine im Waschraum

Hallo zusammen,

kurz zur Schilderung des Problems:

Ich bin Mieter in einer Wohnung in einem Haus mit 3 Wohneinheiten. Ich habe nun 2 Fragen zu einem ziemlich nervigen Problem.

1) Die Nutzung des Waschraumes ist laut Hausordnung nur Wochenweise möglich, d. h. ich kann nur jede 3 Woche den Waschraum benutzen. Ist das überhaupt rechtlich einwandfrei, oder muss eine andere Regelung gefunden werden?

2) Eine andere Partei hat jetzt schon mehrfach den Waschraum während ihrer Nutzungswoche einfach abgeschlossen. Ich bin irgendwie der Meinung das hier gehörig was falsch läuft.

Gibt es genaue gesetzliche Regelungen hierfür? Meinem Vermieter mach ich nicht mal Vorwürfe. Er ist die einzigste Partei, die nicht selber als Eigentümer im Haus wohnt. Er meinte nur er konnte sich an der Eigentümmerversammlung nicht gegen die zwei anderen Parteien bezüglich der Waschraum Nutzung durchsetzen.

Ich möchte mich erst mal so informieren, was ich machen kann, bevor ich weitere Schritte unternehme. Vielen Dank für die Hilfe!

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15 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Tom867
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Das kann doch nicht die Lösung des Problems sein...

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ne eigene Waschmaschine anschaffen.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tom867
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Jede Partei hat eine eigene Waschmaschine in diesem Raum stehen.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Okay, dann eben eigene Waschmaschine in die Wohnung stellen?

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0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Tom867
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

- Waschmaschine in Wohnung geht leider aus Platzgründen nicht.

- Schlüssel nachmachen löst das Problem an sich ja auch nicht.

Meine Frage ist ob es gesetzliche Vorschriften zur Nutzung der Waschräume gibt.

Laut meinem Vermieter waren die anderen zwei Parteien bei der letzten Versammlung nicht bereit einer Änderung der wöchentlichen Nutzung zuzustimmen.



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#8
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Wenn die anderen Parteien so stur sind, ist wohl mein Lösungsvorschlag nichtig:

Zumindest einem der Mieter vorschlagen, daß innerhalb der Woche einzelne Tage "Getauscht" werden. Z.B. Dienstags darf immer der andere.

War denn die Regelung beim Vertragsabschluss bekannt ? Hinterher kommen ist immer so ne Sache.

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"Chylla"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

"Laut meinem Vermieter waren die anderen zwei Parteien bei der letzten Versammlung nicht bereit einer Änderung der wöchentlichen Nutzung zuzustimmen."

Wöchentliche Nutzung wäre wohl ja in Ordnung. Aber alle drei Wochen dürfte unzumutbar sein.
Und mit so einer "überraschenden" Klausel kann ja wohl keiner bei Unterschrift eines MV rechnen. Es gibt wohl kaum jemanden, der sich MV und HO bei Anmietung genau durchliest, je nach Ort freut man sich auch einfach, eine bezahlbare Wohnung gefunden zu haben...

In der Situation wäre doch der Jahresbeitrag eines Mieterschutzbundes eine sinnvolle Investion.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Nun ja, der Vermieter hats ja nicht zu verantworten.

Allerdings muss er eine Mietminderung hinnehmen, wenn der Mangel nicht deutlich im Mietvertrag herausgestellt wurde.

Nur der Hinweis auf eine Hausordnung finde ich, reicht da nicht aus.

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"Chylla"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Sinnvoll ist ja wohl was anderes. Wer sammelt denn 2 Wochen Wäsche um in der dritten Woche 7 Tage lang jeden Tag zu waschen?
Stellt sich mir auch die Frage, ob das bei Vertragsabschluss bekannt war. Das Argument von Hamburgerin zieht hier aber nicht, denn wenn es im MV steht oder in der HO mit Hinweis im MV und die mit dem MV ausgehändigt wurde, ist der VM aus dem Schneider.

Ich würde auch erst mal die praktikable Lösung wählen und die Nachbarn mal ansprechen, ob man nicht die Tage tauschen kann.
Wenn dort allerdings auch getrocknet wird kann ich das mit dem Abschließen verstehen. Schlüssel nachmachen führt vielleicht zu Kündigung?

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38478 Beiträge, 14011x hilfreich)

Wieso ist das ne Überraschungsklausel? Ich kenne diese Klausel aus vielen Mietverträgen, ist doch absolut üblich. Hin bis zur Festlegung der Tage, an denen man seine Wäsche auf dem Tockenboden und/oder Trockenplatz aufhängen kann. Und jede 3. Woche waschen, das ist doch okay.

Abgesehen davon hält sich der Gesetzgeber aus freier Vertragsgestaltung aus guten Gründen raus. Es geht ihn einfach nichts an.

wirdwerden

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