Nutzung des Wohnzimmers untersagt (WG)

28. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
WalterX123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)
Nutzung des Wohnzimmers untersagt (WG)

Guten Tag und schon einmal vielen Dank für die Beantwortung der Frage oder eines Teils der Fragen.

Folgende Situation (leider)

Ich wohne in einer WG für ein halbes Jahr (Sept.-Februar).
Ich zahle immer pünktlich meine Miete. Für mich gibt es keinen Grund, dass der Vermieter wütend (oder was auch immer) sein könnte.

Zur Zeit bin ich jedoch nicht in der angemieteten Wohnung, da Ich über die Feiertage 800 km bei der Familie bin.

Nun hat der Vermieter mir einen Tag vor der Abfahrt per email Bescheid gegeben, Ich möge den Schlüssel über diese Tage bei Ihm abgeben, damit er neue Mieter durch das Zimmer laufen lassen kann.
Die email habe Ich natürlich nicht gesehen, da ich nicht täglich meine emails lese. Noch dazu möchte Ich nicht in meiner Abwesenheit fremde Leute durch mein Zimmer laufen lassen.
Nun kam folgende email, Ich hätte postalisch vom Vermieter einen Brief erhalten und solle doch bitte die dort genannten Fristen einhalten (für etwas was er in der Mail nicht erwähnt). Auf Nachfragen, was denn dort drinsteht und welche Fristen es seien und dass ich ohnehin nur noch bis Ende Februar dort wohnen würde, ging er nur in der Form ein, dass er mir sagte, dass "wenn ich so weitermache, Ich vielleicht auch früher nicht mehr dort wohne".
Unabhängig davon hat der Vermieter nun die Nutzung des Wohnzimmers untersagt.

Ich denke mal, dass die Person da stark seine Möglichkeiten überschätzt, aber nun denn.... die Nutzung des Wohnzimmers ist mir sogar tatsächlich nicht so wichtig und ich würde lieber mit einer Mietminderung reagieren. Wie sehen da meine Möglichkeiten aus?

PS: Des weiteren hat der Vermieter eine (seine?) Kaffeemaschine weggeschmissen, da angeblich durch die inadäquate Nutzung der Mieter sie nicht mehr nutzbar ist. Nun sollen die Mieter für Ersatz auf eigene Kosten sorgen.

Das hört sich alles sehr lachhaft an, nervt mich aber doch schon stark.
Der Text ist hoffentlich teilweise verständlich geschrieben.
Um Antwort wird gebeten. Vielen Dank!

-- Editiert WalterX123 am 28.12.2014 14:01

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
und ich würde lieber mit einer Mietminderung reagieren. Wie sehen da meine Möglichkeiten aus?


Mietminderung, für was, du hast wahrscheinlich nur dein Zimmer angemietet, ist das jetzt mangelhaft geworden? Was steht zu den anderen Räumen im Mietvertrag?

quote:
Nun sollen die Mieter für Ersatz auf eigene Kosten sorgen.


Wird diese Kaffeemaschine im Mietvertrag als mitvermietet aufgeführt?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
WalterX123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo, Ich hatte ihm gesagt, dass Ich die Miete mindern würde, sollte er uns den Zutritt zum Wohnzimmer verwehren, daraufhin habe Ich direkt eine Abmahnung bekommen wegen der Androhung einer Mietminderung...

Mit der Kaffeemaschine will ich gar nichts zu tun haben.
Bei immoscout war auch keine Kaution eingetragen, so nutzt die Person wunderbar die suchenden Studenten aus und lässt sich im letzten Moment, da der Student ja keine Wahl hat, 1000€ Kaution hinlegen, die sie dann versucht letztlich einzubehalten..... schrecklich.


Kann ich wenigstens verlangen, dass bei künftigen Mietnachfolgerbesichtigungen Ich den potenziellen Mieter durch das Zimmer führe, und kann Ihr den Zutritt verwehren?
Kann Ich frei raussprechen, dass Ich nie wieder mit dieser Person einen Mietvertrag abschließen würde, um Folgemieter zu warnen, oder muss ich dann mit "Mieteinnahmeausfällen" oder so einen Quatsch rechnen?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119621 Beiträge, 39756x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>und lässt sich im letzten Moment, da der Student ja keine Wahl hat, 1000€ Kaution hinlegen, <hr size=1 noshade>

Was nicht vereinbart ist muss man nicht leisten.



quote:<hr size=1 noshade>Ich hatte ihm gesagt, dass Ich die Miete mindern (Mietminderung bei Mängeln der Mietsache) würde, sollte er uns den Zutritt zum Wohnzimmer verwehren, daraufhin habe Ich direkt eine Abmahnung bekommen wegen der Androhung einer Mietminderung... <hr size=1 noshade>

Was für ein Blödsinn ...



quote:<hr size=1 noshade>oder muss ich dann mit "Mieteinnahmeausfällen" oder so einen Quatsch rechnen? <hr size=1 noshade>

Aufgrund der geschilderten Verhaltensweise des Vermieters solltest Du mit jeder Form des Wahnsins rechnen.

Was mich persönlich nicht davon abhalten würde, Tatsachen unemontional zu schildern.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
WalterX123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
die Frage ist, rechtfertigt das entgangene Mieteinnahmen von mir einzufordern?
Wenn der Folgemieter mich fragt, ob ich zufrieden bin und ich klar und sachlich formuliere, dass Ich nie wieder einen Vertrag mit dieser Person abschließen würde?

Desweiteren war die Nutzung des Wohnzimmers untersagt worden, da der Couchtisch einen Graudurchschlag durch abgestellte Kaffeetassen aufzeigt.
Der Vermieter verlangt nun, dass der entsprechende Mieter die Kosten übernimmt und derweil niemand Zutritt zum Wohnzimmer erhält.
Der Vermieter hat weiter vollen Zugriff auf die Mietwohnung (während wir alle bei den Familien sind) und hat schon 1-2 Küchenteile der Mieter in den Müll geworfen.
Eine neue Kaffeemaschine wird wegen Unnutzbarkeit verlangt. Kann man da nicht verlangen, die Kaffeemaschine zu sehen, bevor wir dem Vermieter glauben müssen, dass er tatsächlich nicht mehr nutzbar sei? Einen Tag vor der Benachrichtigung funktionierte sie noch wunderbar...

Vielen Dank schon mal

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.007 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen