Nutzung von Dachboden und Keller - Duldung schriftlich vereinbart

26. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
workinghour
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzung von Dachboden und Keller - Duldung schriftlich vereinbart

Guten Tag,
nach 2 1/2 Jahren hat unser Vermieter wegen verschärfter Brandschutzverordnungen das Abstellen von Mietereigentum auf dem Dachboden untersagt. Dazu soll die Wohnung und der Mieterkeller benutzt werden. Der Keller ist allerdings in einem schlechten baulichen Zustand und ist dazu ungeeignet. Die Duldung erfolgte nicht stillschweigend sondern wurde im Mietvertrag geregelt:

"Der zugewiesene Kellerraum/Dachbodenanteil ist nicht Bestandteil der Mietsache und wird nicht Gegenstand dieses Mietvertrages. Der Vermieter duldet jedoch die Nutzung durch den Mieter während der Mietzeit. Der Vermieter weist darauf hin, daß in dem Kellerraum/Dachbodenanteil baualterstypische Feuchtigkeitserscheinungen auftreten können, so daß die Räume für die Lagerung hochwertiger Wirtschaftsgüter o. ä. nicht geeignet sind. Die Nutzung dieser Räume durch den Mieter erfolgt demnach auf eigene Gefahr. Für Mängel, die bei Abschluß des Vertrages vorhanden sind, haftet der Vermieter nur, soweit er diese zu vertreten hat."

Das Mietverhältnis ist ungekündigt. Der Zustand des Kellers hat sich während der Mietzeit weiter verschlechtert.

Es geht hier nicht darum Brandschutzvorgaben zu boykottieren, sondern lediglich um die Frage, ob der Vermieter die Nutzung des Dachbodens in dieser Konstellation einfach ersatzlos untersagen kann.
Danke für Ihre Antworten!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von workinghour):
nach 2 1/2 Jahren hat unser Vermieter wegen verschärfter Brandschutzverordnungen das Abstellen von Mietereigentum auf dem Dachboden untersagt.

Die kann er dann ja sicherlich benennen?


Was für Sachen wurden dort denn gelagert?



Zitat (von workinghour):
Der Zustand des Kellers hat sich während der Mietzeit weiter verschlechtert.

In wiefern?
Der Mieter hat die Verschlechterung pflichtgemäß dem Vermieter mitgeteilt?



Zitat (von workinghour):
ob der Vermieter die Nutzung des Dachbodens in dieser Konstellation einfach ersatzlos untersagen kann.

EIne Duldung kann man eigentlich jederzeit widerrufen.
Hier war der Vermieter jedoch so unvorsichtig für die Duldung eine Mindestlaufzeit ("während der Mietzeit") festzulegen. Womit so ein einfacher Widerruf nicht möglich ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von workinghour):
"Der zugewiesene Kellerraum/Dachbodenanteil ist nicht Bestandteil der Mietsache und wird nicht Gegenstand dieses Mietvertrages. Der Vermieter duldet jedoch die Nutzung durch den Mieter während der Mietzeit.

Nutzen kann man damit den Dachboden nach wie vor, jedoch wegen der Brandschutzvorschriften nicht mehr als Lagerraum.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Nutzen kann man damit den Dachboden nach wie vor, jedoch wegen der Brandschutzvorschriften nicht mehr als Lagerraum.


Welche Bestimmungen sind denn da verschärft worden? Das ist meinem Gedächtnis wohl auch entglotten, man kann den DB weiter nutzen, auch als Lagerraum unter Berücksichtigung der geltenden Brandschutzbestimmungen, die sich in den letzten 2 Jahren mWn nicht eklatant verschärft haben dürften.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von workinghour):
Der zugewiesene Kellerraum/Dachbodenanteil ist nicht Bestandteil der Mietsache und wird nicht Gegenstand dieses Mietvertrages. (...)
Ich habe meine Zweifel, dass dies so gültig ist. Immer wieder versuchen Vermieter, Teile der Mietsache irgendwie aus dem Mietvertrag herauszunehmen. Normalerweise weil sie das Mietrecht umgehen wollen. Dies ist meiner Meinung nach aber sehr häufig ungültig. Sobald Dinge einen Gegenwert haben (hier eben durch die Möglichkeit der Lagerung von Gegenständen), ist es unsinnig anzunehmen, dass dieser Gegenwert nicht irgendwie in der Miete für den Rest drinsteckt. Und sobald dem so ist, wird für sie auch indirekt Miete gezahlt und es gilt das Mietrecht.

Zitat (von workinghour):
nach 2 1/2 Jahren hat unser Vermieter wegen verschärfter Brandschutzverordnungen das Abstellen von Mietereigentum auf dem Dachboden untersagt.
Dann fordere ihn auf dir schriftlich nachzuweisen, inwieweit sich die Brandschutzverordnungen verschärft haben. Wer's konfrontativ mag, kann auch gleich mitteilen, dass der Passus im Mietvertrag nach Meinung des Mieters so ungültig ist und der Dachboden mitvermietet wurde. Wenn also die Nutzung nun aufgrund von zwingenden gesetzlichen Regelungen nicht mehr möglich wäre, so wäre eine dauerhafte Mietminderung die Folge.

Besonders förderlich wäre das jedoch nicht für das Mietverhältnis. Von daher würde ich empfehlen, erstmal darauf zu verzichten und nur auf einen schriftlichen Nachweis der geänderten Vorschriften zu bestehen. Wenn der da ist, kann man weitersehen. Wobei ich vermute, dass nichts kommt. Daher sollte man zur Sicherheit eine Frist setzen, bis zu dieser der Nachweis zu erbringen ist. Andernfalls würde der Dachboden wie bisher weitergenutzt.

2x Hilfreiche Antwort

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