Nutzung von Garage/Innenhof/Stellplatz

29. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
wildfire84
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Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzung von Garage/Innenhof/Stellplatz

Hallo, bin neu hier und auf der Suche nach ein paar Antworten. Habe zwar schon ein ähnliches Thema gefunden, aber da wurden die meisten Antworten gelöscht und die Problematik passt auch nicht ganz zu meinem Fall.

mein Problem ist folgendes, schildere mal sogut es geht den kompletten Sachverhalt:
Wir sind Mieter in einem 3-Personen-Haushalt (Mietwohnung in einem 6-Parteien-Wohnhaus mit Garagen im Innenhof und Stellplätze vor dem Haus, gehören noch zur Grundfläche, also kein öffentlicher Raum). Der Mietvertrag läuft mittlerweile seit 44 Jahren auf meine Eltern, ich selbst bin dort geboren und wohne seit 33 Jahren auch dort. Wegen Vermieterwechsel vor ca 5 Jahren wurden die Verträge aller Mieter von der ehemaligen Vermieterin wegen Todesfall auf ihre beiden Söhne umgeschrieben und seitdem gibts mit den beiden VM immer wieder Probleme. Die wollen uns im Endeffekt aus der Wohnung haben, weil sie die Wohnung sofort teurer vermieten könnten(selbes "Problem" besteht auch noch mit 2 weiteren Mietern im Haus, diese nutzen die Garage aber entweder garnicht oder nur zum reinen Abstellen des KFZ, sollte daher für unseren Fall hier unwichtig sein), Mieterhöhungen aber nicht so einfach sind (wir nutzen hier den Rechtsbeistand vom Mieterschutz des Mietervereins Bayern). Da eine Kündigung nicht so einfach möglich ist, versuchen die beiden VM uns, das Leben schwer zu machen, aktueller Fall ist jetzt das Thema Garagen- und Stellplatznutzung.
Zur Wohnung gehört eine Garage (steht das Auto meiner Eltern, mein Motorrad, Fahrräder und diverser Kleinkram drinnen wie Mülltonnen, Werkzeug usw) und ein Stellplatz vor dem Haus (nutze ich für mein Auto). Da ich selbst Schrauber (beruf und Hobby) bin und auch gerne an Fahrzeugen schraube, werden derartige Arbeiten auch mal auf dem Stellplatz oder in der Garage durchgeführt, dies will uns der VM jetzt aber durch einen Aushang im Hausflur verbieten. Mir stellt sich die Frage: darf der das oder kann ich in unseren Örtlichkeiten mehr oder weniger tun und lassen was ich will?
Was die Arbeiten angeht, die gemacht werden(sowohl in der Garage, also auch auf dem Stellplatz)
- Reifenwechsel(auch am Motorrad)
- Saugen, kleinere Reinigungsarbeiten(Autoscheiben, tote Fliegen am Motorrad abwaschen, ab und zu mal die Felgen am Auto saubermachen)
- sonstigen Schraubereien und Wartungsarbeiten (Filter, Lampen, Anbauteile im und am Auto tauschen, Zubehör nachrüsten... da kanns dann schonmal sein, dass ne Stoßstange oder paar Plasteverkleidungen abgebaut werden)
- KEINE Ölwechsel, nix wo irgendwelche Flüssigkeiten auslaufen oder Dreck oder sonstwas hinterlassen wird, das lauteste ist mal ein Dremel oder ne Bohrmaschine und alle paar Wochen der Staubsauger

zum Drumherum noch was, weil die Fragen dazu kämen sowieso dann von Euch ;)
Strom läuft über den Zähler unserer Wohnung, Garage hat einen versiegelten Betonboden und mein Stellplatz vorm Haus ist geteert, kein loser Boden oder dergleichen.
Ruhezeiten werden eingehalten und mit den Nachbarn(sowohl im Haus als auch die angrenzenden Nachbarn) gabs bis auf eine Ausnahme noch keine Probleme, Nachbarschaftsverhältnis besteht schon seit mehreren Jahren oder Jahrzehnten, Ausnahme ist eine neue Mieterin im Haus(wohnt seit 5 Monaten im Haus), die selbst aber mehr Randale macht als alle anderen zusammen und die sowieso auf Streit aus ist, leider aber (als einzige Mieterin) ein relativ gutes Verhältnis zum Mieter hat (Parkrecht im Innenhof usw, aber das tut vermutlich nix zur Sache hier bei meinem Vorfall)

soweit mal meine Infos dazu, ist leider etwas viel Text geworden, aber hoffe daher auf konkrete Antworten, gerne auch Auszüge aus irgendwelchen Rechts-Büchern, die ich dem Vermieter dann unter die Nase reiben kann, wenn er meint, mal wieder Stress machen zu müssen
was ich eben wissen will: kann mir der VM derartigen Arbeiten untersagen, wenn im Mietvertrag nix dazu erwähnt wird und auch ausser einem neuerlichen Aushang im Hausflur nirgendwo was erwähnt wird (laut Aushang sind lediglich Reifenwechsel am Auto gestattet)

Danke schonmal für Eure Hilfe

-- Editier von wildfire84 am 29.05.2017 08:51

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29 Antworten
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#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Warum fehlt das Wichtigste ?

Zitat:
werden derartige Arbeiten auch mal auf dem Stellplatz oder in der Garage durchgeführt, dies will uns der VM jetzt aber durch einen Aushang im Hausflur verbieten.


Wie lautet der Text des Aushangs genau ?
Was heißt will ?? Gibt es den Aushang überhaupt schon ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von wildfire84):
Zur Wohnung gehört eine Garage (steht das Auto meiner Eltern, mein Motorrad, Fahrräder und diverser Kleinkram drinnen wie Mülltonnen, Werkzeug usw) und ein Stellplatz vor dem Haus (nutze ich für mein Auto).


Schau mal in die "Stellplatzverordnung" des Wohnortes. In meiner ist alles untersagt, außer dem Abstellen eines Kfz und ein paar Reifen.

Da kommt das Ordnungsamt/Feuerwehr und fordert zur Leerung auf.

Zitat (von wildfire84):
kann mir der VM derartigen Arbeiten untersagen


Der Mietvertrag muss auch nicht untersagen. Sondern erlauben. D.h. wenn es nicht erlaubt ist, ist es untersagt.

In der Regel steht in so einem MV etwas von "Wohnen" und nicht vom Schrauben....

Reifenwechsel gehört vermutlich noch zum vertragsmäßigen Gebrauch. Der/die Vermieter könnte nach einer erfolglosen Abmahnung auf Unterlassung klagen oder sogar kündigen.

Wenn es einen eigenen Vertrag für Stellplatz und/oder Garage gibt, kann der Vermieter sogar kündigen.

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#3
 Von 
wildfire84
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Aushang hängt seit dem Wochenende, ich zitiere mal...

Zitat:

[...]mit sofortiger Wirkung ist das Reparieren von KFZ Fahrzeugen aller Art im Innenhof und den Garagen nicht mehr gestattet. Ebenso wird das Waschen von Fahrzeugen, Reifen oder Fahrzeugteilen in oder auf der Wohnanlage nicht mehr geduldet. Toleriert wird jedoch der Reifenwechsel zur Sommer- bzw Winterzeit, sofern Ruhezeiten eingehalten werden. Auch Sonn- und Feiertage sind zu berücksichtigen[...]


Arbeiten was Waschen von KFZ angeht beschränkt sich in meinem Fall auf oben bereits genannte Tätigkeiten wie mal paar tote Fliegen vom Mopped zu putzen, keine Putzorgien, mehr als nen Eimer Wasser kommt da nicht zum Einsatz


was in der Stellplatzverordnung vom Wohnort steht, da muss ich mich mal schlau machen, in der Nachbarschaft sind mir aber selbst einige Fälle bekannt, wo halb zerlegte Autos und teils sogar abgemeldete Schrottkarren auf Privatgrund direkt neben der Straße stehen(z.b. bei meinem Nachbarn im Haus, dessen abgemeldetes schrottreifes Auto 2 Stellplätze weiter steht, das stört aber selbst den Vermieter nicht) und das teils seit Jahren, das hat noch nie jemanden gestört, die Feuerwehr dreht aber hier regelmäßig jeden Sonntag ihre Runden, werde mich diesbezüglich aber mal erkundigen, was die Stadtverordnung dazu meint.

für die Garage oder den Stellplatz gibt es keinen eigenen Vertrag oder ähnliches, die Garage wird seit knapp 35 Jahren mit der Monatsmiete bezahlt, der Stellplatz separat seit 13 Jahren, es existieren aber keine Schriftstücke dazu und im Mietvertrag wird auch nix explizit dazu erwähnt.

auf dem Stellplatz wird nix gelagert, da steht lediglich mein Auto, an dem ab und an mal geschraubt wird, spätenstens abends ist aber alles wieder weg. Was die Garagennutzung als Lagerplatz angeht: gegen nen Motorrad, Fahrräder, Gartengeräte(wir übernehmen im Haus auch den Garten- und Hofdienst wie Rasenmähen, Schneeräumen usw) und etwas Kleinkram kann aber wohl niemand etwas sagen, da wird kein Sprit oder Öl oder dergleichen gelagert, kein Gefahrgut, nix Brennbares. In den Nachbargaragen vom Haus werden halbe Wohnungseinrichtungen, Möbel und Haufenweise Müll untergestellt, das stört auch niemanden, der VM hat es wie schon gesagt bewusst auf uns abgesehen.

Thema Abmahnung:
es erfolgte bereits in mündlicher Form eine "Beschwerde" vom VM, dass ich/wir angeblich die Hausruhe stören und uns unbeliebt im Haus und der Nachbarschaft machen. Verhältnis zu den Nachbarn ist aber super, ausser zu der einen bereits erwähnten, neuen Mieterin, zu der sowieso kein Nachbar einen guten Kontakt hat ausser der Vermieter selbst(ist ja auch klar, ist ja jetzt auch die Wohnung, die am meisten Geld abwirft und der Typ ist in erster Linie aufs Geld aus). Die Nachbarn Drumherum würden auf Nachfrage meinerseits auch jederzeit bestätigen, dass es keine Probleme unsgegenüber gibt. Wir sind mit der Beschwerde vom VM auch beim Mieterschutz vorstellig geworden, dort wurde uns gesagt, dass eine derartige Beschwerde in mündlicher Form sowieso keine Gültigkeit hat und ignoriert werden kann.

-- Editiert von wildfire84 am 29.05.2017 11:03

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#4
 Von 
Ver
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Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Mal einen Augenmerk darauf, dass Euch die Vermieter LOSWERDEN wollen:

Zitat (von wildfire84):
für die Garage oder den Stellplatz gibt es keinen eigenen Vertrag oder ähnliches, die Garage wird seit knapp 35 Jahren mit der Monatsmiete bezahlt, der Stellplatz separat seit 13 Jahren, es existieren aber keine Schriftstücke dazu und im Mietvertrag wird auch nix explizit dazu erwähnt.


Es gibt einen Vertrag, nämlich einen mündlichen und für Garagen können die gekündigt werden! Einfach so und unbegründet!

Zitat (von wildfire84):
Was die Garagennutzung als Lagerplatz angeht: gegen nen Motorrad, Fahrräder, Gartengeräte(wir übernehmen im Haus auch den Garten- und Hofdienst wie Rasenmähen, Schneeräumen usw)


Oh doch, es ist eine Garage und hier gilt die Stellplatz- bzw. Garagenverordnung! Die Vermieter wollen Euch loswerden und da bietet Ihr eine Steilvorlage. Viel Spaß.

Zitat (von wildfire84):
In den Nachbargaragen vom Haus werden halbe Wohnungseinrichtungen, Möbel und Haufenweise Müll untergestellt, das stört auch niemanden, der VM hat es wie schon gesagt bewusst auf uns abgesehen.


Ihr habt kein Recht auf eine Gleichbehandlung mit den anderen Mietern.

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#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von wildfire84):
dass ich/wir angeblich die Hausruhe stören und uns unbeliebt im Haus und der Nachbarschaft machen.


Zitat (von wildfire84):
Wir sind mit der Beschwerde vom VM auch beim Mieterschutz vorstellig geworden, dort wurde uns gesagt, dass eine derartige Beschwerde in mündlicher Form sowieso keine Gültigkeit hat und ignoriert werden kann.


Lustig.Wenn die Vermieter diese Abmahnung beweisen können, ist das schon gültig.

Die Vermieter bereiten eine fristlose Kündigung vor. Wenn Ihr das zu locker nehmt, seit ihr raus.

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#6
 Von 
wildfire84
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

eben mal den Mietvertrag rausgesucht.... als der Vertag auf die neuen VM umgeschrieben wurde, ist die Garage mit aufgenommen worden, dass diese zur Wohnung gehört. von dem Stellplatz ist nirgendwo was erwähnt.

im Online-Portal vom Wohnort habe ich auf die schnelle jetzt nix gefunden, was nach Stellplatzverordnung aussieht, da steht wohl mal ein Anruf oder ein Gang zum Rathaus an, das soll aber nicht das Problem sein, lässt sich rausfinden.

der Vergleich mit den Nachbargaragen/Stellplätzen war nicht auf die Problematik mit dem VM bezogen sondern auf deine Aussage mit der Stellplatz und Garagenverordnung der Stadt, dass da die FFW oder das OA die Räumung bzw. Beseitigung fordern... scheint aber wohl nicht der Fall zu sein, weil sonst wäre da schon längst was in die Wege geleitet worden. Und die Stadt macht vermutlich keine Differenzierung Zwischen Mieter A oder Mieter B oder Hausbesitzer C, wenns um deren Verordnung und Grundsätze geht

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#7
 Von 
wildfire84
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

zu der Beschwerde/Abmahnung: wie will der VM das beweisen, gibt ja keine Zeugen oder Beweise. Kann es auch nicht geben, weil wir uns diesbezüglich (Ruhestörung, Streit mit Nachbarn oder dergleichen) NIE was zu schulde haben kommen lassen, was man uns vorwerfen könnte. Wir wollen hier unsere Ruhe und suchen sicher keinen Ärger. Für Unruhe sind andere Nachbarn hier verantwortlich(da kommt wieder die neue Mieterin ins Spiel), da ist gerne mal Radau deutlich nach 22 Uhr oder mitten in der Nacht und das nicht nur für ein paar Minuten. Beschwerde bringt nix, Gang zum Vermieter oder zur Polizei ist sowieso sinnlos, weil nix passiert.

wir nehmen definitiv nix auf die leichte Schulter und lassen uns auch nix zuschuld kommen, aber den rechtlichen Freiraum, der zur Verfügung steht, soll schon genutzt werden, alles gefallen lassen wir uns nämlich auch nur ungern, auch wenn man als Mieter meist am kürzeren Hebel hängt, hat man doch seine Rechte

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#8
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von wildfire84):
scheint aber wohl nicht der Fall zu sein, weil sonst wäre da schon längst was in die Wege geleitet worden. Und die Stadt macht vermutlich keine Differenzierung Zwischen Mieter A oder Mieter B oder Hausbesitzer C, wenns um deren Verordnung und Grundsätze geht


Das ist eine trügerische Hoffnung, da hat nur niemand dem Ordnungsamt Bescheid gesagt: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Zitat (von wildfire84):
als der Vertag auf die neuen VM umgeschrieben wurde, ist die Garage mit aufgenommen worden, dass diese zur Wohnung gehört.


Dann kann die nicht so einfach gekündigt werden.

Zitat (von wildfire84):
von dem Stellplatz ist nirgendwo was erwähnt.


Dann kann der auch gekündigt werden.

Zitat (von wildfire84):
Vergleich mit den Nachbargaragen/Stellplätzen war nicht auf die Problematik mit dem VM bezogen sondern auf deine Aussage mit der Stellplatz und Garagenverordnung der Stadt, dass da die FFW oder das OA die Räumung bzw. Beseitigung fordern...


Nur weil jeder zu schnell fährt, bleibt es nicht i.O.

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#9
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von wildfire84):
im Online-Portal vom Wohnort habe ich auf die schnelle jetzt nix gefunden, was nach Stellplatzverordnung aussieht,


Ist für jedes Bundesland geregelt. (s. hier)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von wildfire84):
wie will der VM das beweisen, gibt ja keine Zeugen oder Beweise. Kann es auch nicht geben, weil wir uns diesbezüglich (Ruhestörung, Streit mit Nachbarn oder dergleichen) NIE was zu schulde haben kommen lassen, was man uns vorwerfen könnte.


Da braucht er nur die Beschwerden der neuen Mieterin. Das sind die Beweise und die Zeugen.

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#11
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von wildfire84):
aber den rechtlichen Freiraum, der zur Verfügung steht, soll schon genutzt werden


Ihr nutzt Eure Garagen und den Stellplatz außerhalb des rechtlichen Freiraums, der Euch zur Verfügung gestellt wird. Jetzt hat Euch der Vermieter auf dem Kicker und nutzt seine Möglichkeiten.

Denn tatsächlich sitzen die Vermieter am kürzeren Hebel ;-), wenn sie die Mieter loswerden oder die Miete anheben wollen. Da werden halt alle "Rechte", die sich die Mieter im Laufe der Zeit herausgenommen haben, beschnitten.

Warum fragt ihr eigentlich nicht den Mieterverein?

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von wildfire84):
mit sofortiger Wirkung ist das Reparieren von KFZ Fahrzeugen aller Art im Innenhof und den Garagen nicht mehr gestattet.

Machst Du ja nicht, muss dich also nicht interessieren.



Zitat (von wildfire84):
Ebenso wird das Waschen von Fahrzeugen, Reifen oder Fahrzeugteilen in oder auf der Wohnanlage nicht mehr geduldet.

Das ist bei uns durch die Gemeinde schon verboten, wenn das bei euch auch so ist, dann müsste man sich daran halten.



Zitat (von wildfire84):
dass ich/wir angeblich die Hausruhe stören

Abmahnfähgig



Zitat (von wildfire84):
und uns unbeliebt im Haus und der Nachbarschaft machen.

Nicht abmahnfähig.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wildfire84
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

werde aus dem Wikipedia-Eintrag nicht schlau, sehe da nix, was irgendwie auf die Nutzungsbestimmung von Garagen hindeutet, werde - sobald es zeitlich klappt - zur Gemeinde gehen und konkret nach der Garagenverordnung fragen, dann hab ich das schwarz auf weiß.. daraus wird dann ja ersichtlich, was von der Stadt aus zulässig ist und was nicht

Mieterschutzverein sagt, den ganzen "Spass" erstmal ignorieren, weil keine schriftliche Abmahnung vorhanden ist, es dafür auch keinen Grund gibt (aus unserer Sicht und aus derer der Anwältin beim Mieterverein) und wir uns ja auch nix zuschulden haben kommen lassen.

Beschwerde von einem Mieter reicht für ne Abmahnung, auch wenn die Beschwerde völlig grundlos ist und das ganze vermutlich sogar abgemachte Sache mit dem VM ist?? Wie gesagt, die Beiden(VM und die neue Mieterin) verstehen sich recht gut und haben beide nen gewissen Hass gegen uns und die restlichen Mieter

was die Ruhestörung angeht, sind wir die allerletzten im gesamten Haus, die für Unruhe sorgen, sind ja eher schon soweit, uns gegen andere Mieter zu beschweren, wenn nachts mal wieder keine Ruhe ist. Irgendwelche Beschwerden in der Sache uns gegenüber sind völlig grundlos

Thema Reparaturen und Waschen:
da stellt sich die Frage nach der genauen Definition...
ist das Anbauen eines Zubehörteils oder der Tausch einer Lampe o.ä. gleichzusetzen mit einer Reparatur?
bedeutet paar tote Fliegen vom Mopped oder von der Frontscheibe am Auto zu wischen gleich dass man sein Fahrzeug wäscht?
und genau darum geht's mir ja, dürfen wir das weiterhin oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von wildfire84):
ist das Anbauen eines Zubehörteils oder der Tausch einer Lampe o.ä. gleichzusetzen mit einer Reparatur?

Ob man Lampe oder Kotflügel tauscht, beides ist eine Reparatur.



Zitat (von wildfire84):
bedeutet paar tote Fliegen vom Mopped oder von der Frontscheibe am Auto zu wischen gleich dass man sein Fahrzeug wäscht?

Wenn ein Eimer Wasser dabei steht, sicherlich.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von wildfire84):
Beschwerde von einem Mieter reicht für ne Abmahnung, auch wenn die Beschwerde völlig grundlos ist und das ganze vermutlich sogar abgemachte Sache mit dem VM ist?


Ja, ist nur eine Sache der Beweisbarkeit. Wenn es vor Gericht geht, entscheidet dann ein Richter und weder ihr, noch der RA vom Mieterverein.

Übrigens haftet der RA vom Mieterverein nicht, sondern ihr verliert die Wohnung.

Zitat (von wildfire84):
ist das Anbauen eines Zubehörteils oder der Tausch einer Lampe o.ä. gleichzusetzen mit einer Reparatur?


Ja, sicher. Oder wie bezeichnet das eine Werkstatt.

Zitat (von wildfire84):
bedeutet paar tote Fliegen vom Mopped oder von der Frontscheibe am Auto zu wischen gleich dass man sein Fahrzeug wäscht?


An der Tankstelle nehme ich einen Eimer mit einem Wischer. Für mich ist das Waschen. Am Ende entscheidet das ein Richter, ob er das unter Waschen einordnet.

Zitat (von wildfire84):
und genau darum geht's mir ja, dürfen wir das weiterhin oder nicht?


Genau darum geht es: Ihr durftet es noch nie, es war nur geduldet. Wird es weiter gemacht, droht eine härtere Gangart der Vermieter.

Warum eine Steilvorlage bieten?

Zitat (von wildfire84):
diese nutzen die Garage aber entweder garnicht oder nur zum reinen Abstellen des KFZ


Diese Mieter nutzen die Garagen so, wie sie gemietet wurden.

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#16
 Von 
wildfire84
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Ja, ist nur eine Sache der Beweisbarkeit. Wenn es vor Gericht geht, entscheidet dann ein Richter und weder ihr, noch der RA vom Mieterverein.


gesetzt dem Fall, es sollte mal soweit kommen, es gibt keine Beweise für sowas, Grund dafür hab ich ja schon genannt, da steht dann wohl Aussage gegen Aussage, dann kommts wohl definitv auf den Richter an oder auf eventuelle Zeugenaussagen, da sehe ich aber eher wieder einen Vorteil für uns, wie schon erwähnt, das Verhältnis zu allen anderen Nachbarn ist gut und die würden mir das auch jederzeit bestätigen, da hab ich schon rumgefragt.
bisherige Zankereien mit dem VM verliefen aber meist im Sand, sobald mal ein oder zwei Schreiben vom RA (anfangs noch vom eigenen Anwalt auf unsere Kosten, seit 3 Jahren mittlerweile über den Mieterverein) an den VM gegangen sind, weil der scheut dann wohl irgendwann die Kosten, oder merkt, dass er nicht im Recht ist.
wir legen es wie gesagt nicht drauf an, dass es soweit kommt, ist nur unnötiger Stress für uns, aber man muss sich absichern und alles lassen wir uns nicht gefallen, der Freiraum, der uns zusteht, wird ausgenutzt

Zitat (von Ver):
Genau darum geht es: Ihr durftet es noch nie, es war nur geduldet. Wird es weiter gemacht, droht eine härtere Gangart der Vermieter.

Warum eine Steilvorlage bieten?


wir waren eben der Meinung, dass es erlaubt sei, weil im Mietvertrag nix davon erwähnt wurde, dass es nicht erlaubt sei (also die Nutzung der Garage/des Stellplatzes zum gelegentlichen Schrauben), wusste nicht dass sowas explizit als erlaubt im Vertrag stehen muss wenns so ist und es gab eben in den letzten Jahren/Jahrzehnten nie irgendwelche Beschwerden oder Probleme in der Richtung... ist dann wohl als Fehleinschätzung unsererseits einzuordnen
gibt's dazu denn noch irgendwas aus den Gesetzbüchern, wo man den Sachverhalt nachlesen kann, was nun erlaubt ist oder nicht bzw was im zugehörigen Vertrag stehen muss, so dass eine derartige Nutzung erlaubt oder unzulässig ist. Hab sowas immer gerne schriftlich in Händen, nur ist alles was mit dem Gesetz zutun hat definitv keines meiner Fachgebiete, entsprechend hab ich keinen Peil davon, wo man sowas nachschlagen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von wildfire84):
es gibt keine Beweise für sowas


Natürlich gibt es Beweise, die Nachbarn sind doch nicht 100 % der Zeit mit Euch zusammen?

Eure Aussagen zählen nicht, ihr seit Partei.

Zitat (von wildfire84):
bisherige Zankereien mit dem VM verliefen aber meist im Sand, sobald mal ein oder zwei Schreiben vom RA (anfangs noch vom eigenen Anwalt auf unsere Kosten, seit 3 Jahren mittlerweile über den Mieterverein) an den VM gegangen sind, weil der scheut dann wohl irgendwann die Kosten, oder merkt, dass er nicht im Recht ist.


Irgendwann wird er was finden. Und bei Garagen ist der Mieter nicht wirklich geschützt. Dann ist halt der Stellplatz weg und das Ordungsamt kommt vorbei, wenn wieder diese "Nicht-Reparatur" durchgeführt wird. Dann hilft auch nicht der Mieter-Verein.

Zitat (von wildfire84):
gibt's dazu denn noch irgendwas aus den Gesetzbüchern, wo man den Sachverhalt nachlesen kann, was nun erlaubt ist oder nicht bzw was im zugehörigen Vertrag stehen muss, so dass eine derartige Nutzung erlaubt oder unzulässig ist. Hab sowas immer gerne schriftlich in Händen, nur ist alles was mit dem Gesetz zutun hat definitv keines meiner Fachgebiete, entsprechend hab ich keinen Peil davon, wo man sowas nachschlagen kann.


Wenn Du mir das nicht glaubst, dann mach einen Termin beim Mieterverein und lass es Dir erklären. Eine Garage ist zum Abstellen von KfZs und noch ein bisschen Zubehör und mehr nicht. D.h. da ihr keinen Vertrag für den Stellplatz habt, der an dem Mietvertrag hängt, kann der relativ einfach gekündig werden. Hier gibt es keinen Kündigungsschutz.

Bei der Garage besteht halt die Möglichkeit der Abmahnung wegen vertragswidrigen Gebrauchs, da kann man - nach einer Abmahnung - sogar kündigen.

Wenn das Schrauben so wichtig ist, sucht eine andere Garage, in der das erlaubt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Rechtlich gesehen hat Ver Recht, nur müsste das Ordnungsamt, dann wohl 30-40% der deutschen Garagen räumen.
Hätten die lange was zu tun..
Fraglich ist auch, wo die die ganzen Durchsuchungsbefehle herbekommen sollen?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#19
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Hier ganz gut erklärt, was es an sich hat :
http://m.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/Garagen-sorgen-immer-wieder-fuer-Streit-unter-Nachbarn-id41570496.html?utm_campaign=Echobox&utm_medium=Social&utm_source=Facebook#link_time=1495865787

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#20
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Rechtlich gesehen hat Ver Recht, nur müsste das Ordnungsamt, dann wohl 30-40% der deutschen Garagen räumen.


So ist es, einschießlich meiner eigenen ;-). Hier geht es nicht um viele Millionen deutschen Garagen, sondern um die Garage es TEs, den der Vermieter seit mehreren Jahren loswerden will. Und so etwas ist eine legale Möglichkeit, dem Mieter das Ausziehen nahezu bringen.

Ist die Wahl des TEs: So weiter machen und sich dem Risiko aussetzen Streß zu bekommen oder sich "konform" zu verhalten, um unter dem Radar zu bleiben.

Zitat (von Akkarin):
Fraglich ist auch, wo die die ganzen Durchsuchungsbefehle herbekommen sollen?



Ganz einfach: Vermieter oder Nachbarn rufen beim Ordnungsamt oder Feuerwehr an, machen Meldung "Hier wird geschraubt und in der Garage lagern Sachen, die nicht zum Fahrzeug gehören".

Schon kommen die vorbei oder schicken nur eine Mitteilung zur Räumung mit Fristsetzung. Dazu ist eigentlich kein Durchsuchungsbefehl notwendig. Einen Zeugen haben die ja, das reicht. Dann kommen die nur noch vorbei, um zu überprüfen, ob tatsächlich geräumt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wildfire84
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Hier ganz gut erklärt, was es an sich hat :
http://m.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/Garagen-sorgen-immer-wieder-fuer-Streit-unter-Nachbarn-id41570496.html?utm_campaign=Echobox&utm_medium=Social&utm_source=Facebook#link_time=1495865787


das beschreibt den ganzen Sachverhalt ja ganz gut...
bedeutet jetzt, die Grenzen mal ausloten, und sehen was passiert.
wollen keinen Stress provozieren, aber gleich komplett kleinbei geben kommt auch nicht in Frage, aus Prinzip schon nicht


an alle Poster danke für die Antworten, hilft uns schonmal weiter, auch wenn ich es nicht alles nachvollziehen kann, warum manches so zu sein scheint, wie es anscheinend ist, aber bin in der Richtung kein Mann vom Fach

Nachfrage bei der Stadt war übrigens auch mehr oder weniger ne Luftnummer: Aussage von dem Beamter dort: wenns bisher keine Probleme gab, weiter machen wie bisher und reguliert wird von der Stadt nichts, Garagen usw. unterliegen dem Bauamt und von dort waren auf die schnelle keine Infos zu bekommen.
erstere Aussage sehe ich auch irgendwo als sinnfrei, aber gut, kommt von einem Beamter, dem der Sachverhalt wahrscheinlich auch ziemlich egal sein wird, hilft uns also auch nicht weiter, ist eher eine persönliche Einschätzung von dem
letzteres muss ich so hinnehmen, kann nicht nachprüfen, ob in Sachen Nutzung nun die Stadt oder das Bauamt oder sonstwer festsetzt, was Gesetz ist und was dagegen verstößt

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von wildfire84):
wollen keinen Stress provozieren, aber gleich komplett kleinbei geben kommt auch nicht in Frage, aus Prinzip schon nicht


Eigenes Risiko. Wenn am Ende die Garage und/oder die Wohnung weg ist, ist nur das Geschrei groß. Wir können hier nur warnen. "aus Prinzip schon nicht" ist immer ein schlechter Ratgeber.

Zitat (von wildfire84):
bedeutet jetzt, die Grenzen mal ausloten, und sehen was passiert.


Die Grenzen hat der Vermieter doch schon vorgegeben: KfZ abstellen und Reifenwechseln. Alles andere gibt Streß. Und damit hat er sogar Recht, auch wenn der alte Vermieter das lange geduldet hat.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wildfire84
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

was geht heutzutage schon ohne Risiko... nichts... man darfs nur nicht übertreiben, wird sich zeigen

ein Punkt wär da z.b. eben der Reifenwechsel, der ja gestattet wird: bin passionierter Motorradfahrer und nutze Diese auch als Hauptfahrzeuge, eines davon ganzjährig und da müssen entsprechend auch Winterreifen(und auch zwischendurch evl mal neue Reifen) drauf und jeder der Mopped fährt, weiß, dass es da nicht mit Schraube raus und Rad abnehmen getan ist, isses also ein Reifenwechsel, oder schon ne Reparatur??? und da fallen mir noch paar so Sachen ein, die ne Grauzone darstellen und diese Grenzen müssen ausgetestet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von wildfire84):
und jeder der Mopped fährt, weiß, dass es da nicht mit Schraube raus und Rad abnehmen getan ist, isses also ein Reifenwechsel,

Da liegt der erhöhte Aufwand in der Natur der Sache, von dahher ist auch das nur ein Reifenwechsel.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von wildfire84):
und da fallen mir noch paar so Sachen ein, die ne Grauzone darstellen und diese Grenzen müssen ausgetestet werden.


Genau, testet das aus. Dann wird der Vermieter auch einiges an Euch austesten und der wird jedesmal besser und besser.

Geht zum Mieterverein und lasst Euch das erklären oder lernt es auf die harte Tour. Nur ob der Verlust von Garage und/oder Wohnung auch für die Eltern ein "Prinzip" rechtfertigen? Ich finde das unfair. Warum müssen die Eltern Stress haben, weil der Filius auch in der Freizeit an seinem Mopped schrauben muss, obwohl er vermutlich die Werkstatt seinen Arbeitgebers nutzen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wildfire84
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Nur ob der Verlust von Garage und/oder Wohnung auch für die Eltern ein "Prinzip" rechtfertigen? Ich finde das unfair. Warum müssen die Eltern Stress haben, weil der Filius auch in der Freizeit an seinem Mopped schrauben muss, obwohl er vermutlich die Werkstatt seinen Arbeitgebers nutzen kann.


bitte mal Vorsicht mit solchen Äusserungen, ohne den Fall genauer zu kennen !!
Sämtliche Aktionen der VM bezogen sich bisher auf meine Eltern und deren "Aktivitäten" , hier verliefen aber sämtliche Beschwerden im Sand(Einstellung durch den VM selbst, Gründe hierfür sind uns nicht bekannt) oder wurden vom Mieterverein stets zu unseren Gunsten geklärt, das geht nun wie bereits erwähnt ein paar Jahre so.
Auf diese weise ist der VM uns bis jetzt nicht losgeworden, jetzt versuchen die es eben über mich, vermutlich mit dem Hintergedanke, dass wenn einer geht, alle gehen (was nicht ganz abwegig ist, hat mit gesundheitlichen Probleme in der Familie zutun).

Mieterverein sagt wieder was anderes, als was hier behauptet wird, es gibt also auch unter Fachleuten (denke mal, dass hier auch Leute schreiben, die etwas Erfahrung haben und nicht nur Vermutungen anstellen und beim Mieterverein sitzen ja auch Anwälte) verschiedene Meinungen zu ein und dem selben Problem.. das ist ja auch das, was uns irgendwo doch etwas verunsichert

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#27
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von wildfire84):
Mieterverein sagt wieder was anderes, als was hier behauptet wird, es gibt also auch unter Fachleuten (denke mal, dass hier auch Leute schreiben, die etwas Erfahrung haben und nicht nur Vermutungen anstellen und beim Mieterverein sitzen ja auch Anwälte) verschiedene Meinungen zu ein und dem selben Problem..


Genau deshalb gibt es Gerichte. Und der richtige Vermieteranwalt (erfahren im Prozessrecht!) frühstückt die meisten Anwälte vom Mieterverein, einige beraten nämlich nur. Da gehen nicht alle vor Gericht und kennen sich mit den Gepflogenheiten nicht aus.

Zitat (von wildfire84):
jetzt versuchen die es eben über mich, vermutlich mit dem Hintergedanke, dass wenn einer geht, alle gehen (was nicht ganz abwegig ist, hat mit gesundheitlichen Probleme in der Familie zutun).


Falsch. Die Eltern müssen sich das Verhalten des Filius anrechnen lassen. Wenn der Filius wirklich gehen muss, müssen die Eltern auch gehen.

Mein Gott, die gesundheitlichen Probleme in der Familie werden doch durch den Stress mit dem Vermieter nicht besser.

Zitat (von wildfire84):
hier verliefen aber sämtliche Beschwerden im Sand(Einstellung durch den VM selbst, Gründe hierfür sind uns nicht bekannt) oder wurden vom Mieterverein stets zu unseren Gunsten geklärt, das geht nun wie bereits erwähnt ein paar Jahre so.


Irgendwann findet der Vermieter eine Steilvorlage und dann geht es nicht mehr so gut aus.

Zitat (von wildfire84):
bitte mal Vorsicht mit solchen Äusserungen, ohne den Fall genauer zu kennen !!


Ah, also habe ich Recht! Nach den Fakten, die hier genannt werden, hat der Vermieter gute Karten, wenn er es richtig anstellt und seinem Anwalt richtig zu arbeitet.

Es gibt Gerichte und Richter, wie die dann im Falle eines Falles entscheiden. Bloß bei Nicht-Wohnraum haben die Mieter keine Freiheit, sondern dort gelten eben bestimmte Normen.

Doch verlaßt Euch nur blind auf den Mieterverein. Übrigens haftet der nicht für seine Beratung (wie wir auch nicht).

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Doch verlaßt Euch nur blind auf den Mieterverein. Übrigens haftet der nicht für seine Beratung (wie wir auch nicht).


Das ist ein sehr wichtiger Hinweis!
Bevor aber dein Blutdruck zu hoch wird, lass dir mal 2 Worte gesagt sein.
Leute wie Ver zeigen dir hier auf, dass es noch viel viel schlimmer kommen kann und das es Fallstricke gibt, in denen man sich hoffnungslos selbst strangulieren kann, wenn man da rein tritt.
Wenn man genug Selbstbewusstsein hat ist das auch völlig ok und tatsächlich eine Hilfe.
Wenn dir der Kamm hier schwillt, kannst du die nächste Situation mit dem VM viel lockerer meistern. Aufgeregt hast dich ja hier schon :-)
Und so schlimm wie hier ausgemalt kommt es selten, aber den Worst case zu kennen, hilft auch.

LG
AK

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#29
 Von 
wildfire84
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Zitat (von Ver):
Doch verlaßt Euch nur blind auf den Mieterverein. Übrigens haftet der nicht für seine Beratung (wie wir auch nicht).


Das ist ein sehr wichtiger Hinweis!
Bevor aber dein Blutdruck zu hoch wird, lass dir mal 2 Worte gesagt sein.
Leute wie Ver zeigen dir hier auf, dass es noch viel viel schlimmer kommen kann und das es Fallstricke gibt, in denen man sich hoffnungslos selbst strangulieren kann, wenn man da rein tritt.
Wenn man genug Selbstbewusstsein hat ist das auch völlig ok und tatsächlich eine Hilfe.
Wenn dir der Kamm hier schwillt, kannst du die nächste Situation mit dem VM viel lockerer meistern. Aufgeregt hast dich ja hier schon :-)
Und so schlimm wie hier ausgemalt kommt es selten, aber den Worst case zu kennen, hilft auch.

LG
AK


Mieterverein soll eine Hilfestellung sein, dass man den Aussagen nicht blind vertrauen kann und soll ist klar, sind auch nur Menschen und es ist für die ein Fall wie jeder andere auch... ist ja auch mehr oder weniger ehrenamtlich was die da anstellen, klar dass sich da keiner weiter reinhängt in einen Fall als es nötig ist
diese Tatsache war ja auch mit ein Grund für den Post u.a. hier, ist immer gut mehr Meinungen zu bekommen

Worst Case hin oder her, wo es hin gehen kann weiß ich jetzt mehr oder weniger. was aber noch dazu kommt: der VM ist - persönlich gesehen - nen ziemlich seltsamer Typ, k.a. ob der ne Krankheit hat oder woran es liegt, aber gab da in der Vergangenheit oft schon so Sachen, dass sich erst total über Kleinigkeiten aufgeregt wurde und paar Stunden oder Tage später hätt er wieder Hilfe bei uns gesucht (wir machen wie gesagt im Haus auch den Hofdienst und kleinere Reparaturen soweit es möglich ist, quasi sowas wie nen inoffizieller Hausmeister, hat sich über die Jahre/Jahrzehnte eben so eingespielt), mal sehen wie sich der "Spass" also weiterentwickelt

achja und falls das so den Eindruck gemacht hat, ich hätt mich hier aufgerecht, ist das etwas falsch interpretiert worden.. bin die Ruhe selbst, wenn dann gibt's da momentan noch ganz andere "Probleme" hier, über dich ich mich mehr aufregen könnte. bringt aber eh alles nix, deswegen tu ich das auch nicht

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