Nutzungsdauer PVC, Altersnachweis durch Vermieter?

5. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
A.M.
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 27x hilfreich)
Nutzungsdauer PVC, Altersnachweis durch Vermieter?

Hallo,

ich habe beim Auszug den PVC-Belag durch verrücken eines Schrankes beschädigt. Nun weis ich, das ich den ersetzen muss, aber nicht vollständig, es gibt den Abzug alt für neu.

Bei Teppich wird von einer Nutzungsdauer von 10 Jahren ausgegangen.
Wie lange ist die ND von fest verklebten und relativ weichen PVC-Belag?
Muss der Vermieter angeben, wann der PVC-Belag verlegt wurde bzw. dies mit Handwerkerrechnung nachweisen?

MfG
A.M.




17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

Hallo A.M., ich Dir nur sagen eas meine Rechtsanwalt dazu (in 2009) gesagt hat.
Also er meinte selbst wenn das PVC 100 Jahre alt (aber nicht Antik :-)), die Mietsache muss bei Rückgabe in vertragsgemäßen Zustand übergeben werden. D.h. der Vermieter muss nicht Geld bzw. der Restwert akzeptieren, da wenn nicht der Mieter, dann muss er das PVC ersatzen mit alle Kosten= Entfernung, Entsorgung, Neuanschaffung, lieferung und Verlegung..etc das alles kann im Geschäft und in der Praxis nicht nach der Restwert erwerbt werden, Sondern nach neue Preis.

Fazit: Verhandeln.



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#2
 Von 
guest123-2228
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

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#3
 Von 
guest-12318.09.2009 12:16:31
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 6x hilfreich)

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#4
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3425 Beiträge, 2576x hilfreich)

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#5
 Von 
guest-12301.09.2009 09:33:14
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 39x hilfreich)

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#6
 Von 
A.M.
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo,

also der PVC-Belag ist irreparabel an mehreren Stellen aufgerissen. Der Vermieter verlangt eine Erneuerung.

MfG
A.M.

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#7
 Von 
guest123-2229
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

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#8
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

der PVC-Belag ist irreparabel an mehreren Stellen aufgerissen.


"irreparabel an mehreren Stellen aufgerissen", von dir oder schon vorher?




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#9
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3167 Beiträge, 1442x hilfreich)

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#10
 Von 
guest-12301.09.2009 09:33:14
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 39x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3167 Beiträge, 1442x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
A.M.
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 27x hilfreich)

Warum werden hier absichtlich Beiträge verheizt, was soll das?
Bitte zurück zum Thema.

Der PVC-Belag ist nicht mutwillig beschädigt worden, sondern beim Rücken von Schränken.
Es kann doch nicht sein, dass ich einen 10 Jahre alten Belag zu 100% ersetzen soll und der Vermieter damit kostenlos für wiederum 10 Jahre einen neuen Belag erhält.
Das ich für den Schaden gerade stehe, war doch eigentlich klar? Es geht mir aber um die anteilige Abnutzung und den Abzug alt für neu.

- Wie lange ist die ND von fest verklebten und relativ weichen PVC-Belag?
- Muss der Vermieter angeben, wann der PVC-Belag verlegt wurde bzw. dies mit Handwerkerrechnung nachweisen?

MfG
A.M.

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#13
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 369x hilfreich)

quote:
Der PVC-Belag ist nicht mutwillig beschädigt worden, sondern beim Rücken von Schränken.

Ohne sich besondere Mühe geben zu müssen kann man eine Schrank verschieben ohne das PVC zu beschädigen.
Im Zweifelsfall muss er eben vorher leer geräumt werden und dann angehoben werden, ggf. von einer ausreichnden Anzahl Personen!
Im Zweifelsfall muss sich der Mieter diese Unterlassung eben zurechnen! Punkt!

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#14
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3167 Beiträge, 1442x hilfreich)

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#15
 Von 
guest-12329.06.2009 21:33:15
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 39x hilfreich)

quote:
Du solltest Deine Paranoia mal behandeln lassen.


grins, sowas wurde mir auch mal unterstellt, nicht in diesem Forum, aber gehört Paranoia zum Forenschreiben hinzu?
Also, ich glaube schon, was Skalar sagt, obwohl ich den Rest hier noch nciht so gut kenne.

Ich meine, ich schreibe ja nicht nur über Mietrecht, dieses Gebiet ist mir nicht neu, aber in Bezug auf Foren schon-)

Also, ich wollte hiermit einfach ausdrücken, Vorsicht, wenn man jemandem Paranoia unterstellt, es könnte dahinterstecken, dass man einfach nur weiss, wer was schreibt.

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#16
 Von 
guest-12329.06.2009 21:33:15
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 39x hilfreich)

quote:
Der PVC-Belag ist nicht mutwillig beschädigt worden, sondern beim Rücken von Schränken.
Es kann doch nicht sein, dass ich einen 10 Jahre alten Belag zu 100% ersetzen soll und der Vermieter damit kostenlos für wiederum 10 Jahre einen neuen Belag erhält.


Also hast du ein Loch reingemacht, weil du die Schränke nicht fach- und sachgerecht verschoben hast, und dies hat nun mit der normalen Abnutzungsdauer rein gar nichts mehr zu tun.

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#17
 Von 
guest123-2232
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 179x hilfreich)

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