Nutzungsentschadigung/Miethohung

4. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Sombol
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzungsentschadigung/Miethohung

Hallo, ich zahle seit fast einem Jahr Nutuzungsentschadigung und mein mietvertrag ausgeschlossen ist. Jetzt möchte ich ausziehen und habe gefragt, ob ich eine Kündigungsfrist habe, da der Mietvertrag nicht mehr gültig ist.
Bis heute habe ich keinen neuen Mietvertrag erhalten, allerdings habe ich vor einem Monat eine Mieterhöhung unterzeichnet. Jetzt hat der Eigentümer geantwortet, dass die Mieterhöhung als neuer Mietvertrag behandelt wird und ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe. Ist da recht? Mfg

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6602 Beiträge, 2334x hilfreich)

Zitat:
allerdings habe ich vor einem Monat eine Mieterhöhung unterzeichnet.

Und natürlich müssen wir den Text erraten.
Das wird die Bestätigung eines mündlichen Mietvertrages zu den gesetzlichen Regelungen sein.
Also muß man auch nach Gesetz kündigen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5227 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Sombol):
Hallo, ich zahle seit fast einem Jahr Nutuzungsentschadigung und mein mietvertrag ausgeschlossen ist.


Bitte was??

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123977 Beiträge, 40303x hilfreich)

Es wäre sicherlich zielführend das ganze in einer für Dritte verständlichen Form zu schildern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11082 Beiträge, 4274x hilfreich)

Raten wir mal....

Mietvertrag ausgelaufen, oder Wohnung wurde gekündigt, Mieter ist aber nicht ausgezogen?
Anstatt Miete wurde dann Nutzungsentschädigung gezahlt?
Nun hat man vor einem Monat einen Mieterhöhungsverlangen unterschrieben?

Zitat (von Sombol):
Jetzt hat der Eigentümer geantwortet, dass die Mieterhöhung als neuer Mietvertrag behandelt wird und ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe.

Dem würde ich, ohne Kenntnis der Vorgeschichte und dem, was man da vor einem Monat unterschrieben hat erstmal nicht pauschal zustimmen.

Was bleibt, ist die Frage, ob ein Vermieter sich aussuchen darf, ob eine Zahlung (oder Erhöhung einer Zahlung) als Mietzahlung und damit einem neuen Vertrag werten darf, oder ob er es als Erhöhung der Nutzungsentschädigung ansehen muss.
Ich möchte behaupten, dass es hier ganz erheblich davon abhängt, weshalb überhaupt Nutzungsentschädigung gezahlt wurde.

-- Editiert von User am 5. September 2024 14:47

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