Objekt von Terrasse entfernt - Hausfriedensbruch?

29. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
rayuel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Objekt von Terrasse entfernt - Hausfriedensbruch?

Guten Tag,
eine Nachbarin, die die Eigentümerverwaltung vertritt, ließ ohne unsere Kenntnis oder Einwilligung Objekte auf unserer Terrasse verstellen. Die Frage ist, ob es sich hierbei um Hausfriedensbruch handelt.

Folgende Situation: Wir haben eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gemietet, dieses wiederum befindet sich in einer Wohnanlage, die von einer Eigentümergemeinschaft verwaltet wird. Vor unserer Terrasse befindet sich eine Grünfläche, zu der ausschließlich wir und die Bewohner von vier weiterer Erdgeschosswohnung in unserem Haus Zugang haben, sowie über ein verschlossenes Tor der Hausmeister, der gelegentlich den Rasen mäht. Die Grünfläche mit den Terrassen ist durch eine Hecke und einen Zaun umfriedet, sodass von außen niemand Zutritt hat.

Das Problem: Wir haben gelegentlich am Wochenende Reste von Brötchen auf einem Teller auf unserer Terrasse an die Vögel und Eichhörnchen verfüttert und uns an den all den Geschöpfen erfreut, die innerhalb weniger Stunden die Reste komplett vertilgten hatten. Vor etwa einer Woche erhielten wir nun einen handschriftlichen anonymen Brief, wir sollen sofort den Teller von unserer Terrasse entfernen, dieser würde Tauben und Ratten anlocken. Den Brief haben wir natürlich ignoriert.
Tage später mähte der Hausmeister die Wiese vor unserer Terrasse. Abends war der Teller von seinem Platz verschwunden und lag in einer Ecke auf unserer Terrasse. Jemand musste dazu unsere Terrasse betreten haben. Zudem standen einige Blumen, die wir auf die Grünfläche unter einige Hecken in den Schatten gestellt hatten, nun auf unserer Terrasse.
Der Hausmeister erzählte uns, er habe beides im Auftrag einer Frau aus dem Nachbarhaus getan.Diese vertritt die Eigentümerverwaltung. Ihn selbst haben die Blumen beim Rasenmähen übrigens nicht gestört.Die Hausordnung macht zu beiden Punkten - Vogelfüttern auf der Terrasse und Abstellen von Gegegenständen auf den nicht allgemein zugänglichen Flächen - keine Aussagen.

Handelt es sich bei dem Verhalten der Nachbarin also um Hausfriedensbruch?




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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Brötchen an Eichhörnchen zu verfüttern ist keine sooo gute Idee, wenn man die Nager mag. Aber davon ab:

Die Nachbarin hat sich keinem Hausfriedensbruch strafbar gemacht, weil sie ja unstrittig nicht auf Eurer Terrasse war. Wenn also eine unerlaubte Handlung stattfand, dann durch den Hausmeister, der die Handlung eingeräumt hat.

Bleibt also die Frage, ob er das durfte.

Ich sage ja, insoweit er das "wilde Füttern" unterbunden hat, weil er damit eine durchaus konkrete Gefahr für das Gelände abgewendet hat. Die Gefahr, neben kuscheligen Eichhörnchen eben auch Schädlinge anzulocken, ist ja durchaus gegeben. Und der Hausmeister müsste dann diese im Zweifel wieder loswerden, in dem er Gift oder andere Fallen aufstellt.

Bei den Pflanzen gab es sicher keine konkrete Gefährdung. Hier ist also die spannende Frage, ob die Grünfläche, auf die ihr die Blumen gestellt habt, von Euch mitgemietet wurde oder ob diese Gemeinschaftseigentum ist. Ich vermute mal letzteres, wenn der Hausmeister dort mäht.

Dann habt ihr Eure Gegenstände unrechtsmäßig auf einer fremden Fläche abgestellt und der Hausmeister hatte selbstverständlich das Recht, diese verbotene Eigenmacht mit geeigneten Mitteln zu beenden. Da dabei nichts beschädigt wurde, hat er dabei alles richtig gemacht.

Ich sehe Euch daher tatsächlich im Unrecht. Andere Meinungen?

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

quote:
Vor unserer Terrasse befindet sich eine Grünfläche, zu der ausschließlich wir und die Bewohner von vier weiterer Erdgeschosswohnung in unserem Haus Zugang haben, sowie über ein verschlossenes Tor der Hausmeister, der gelegentlich den Rasen mäht. Die Grünfläche mit den Terrassen ist durch eine Hecke und einen Zaun umfriedet, sodass von außen niemand Zutritt hat.


Die Schilderung wirft für mich die Frage auf, ob der Betriff "unsere Terrasse" zutrifft, also die Terrasse zur alleinigen Benutzung gehört und somit mitvermietet ist. Steht sie im Mietvertrag ?

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#3
 Von 
rayuel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

... Ja, die Terrasse steht im Mietvertrag und ist für diese Wohnung mitvermietet


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#4
 Von 
rayuel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@ little-beagle: die Fütterung haben wir inzwischen eingestellt, waren gelinde gesagt aber etwas entsetzt, dass man nicht mit uns geredet hat, sondern erst anonyme Mitteilungen schreibt und dann einfach ohne uns in Kenntnis zu setzen, Dinge auf unserer Terrasse verändert.


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#5
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
... Ja, die Terrasse steht im Mietvertrag und ist für diese Wohnung mitvermietet


und die Grünfläche?

quote:
die Fütterung haben wir inzwischen eingestellt, waren gelinde gesagt aber etwas entsetzt, dass man nicht mit uns geredet hat, sondern erst anonyme Mitteilungen schreibt und dann einfach ohne uns in Kenntnis zu setzen, Dinge auf unserer Terrasse verändert.


Ich will auch nicht behaupten, dass das sonderlich guter Stil war - aber bei der rechtlichen Einschätzung bleibe ich dabei, dass der Hausmeister das durfte.

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#6
 Von 
rayuel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

... Die Grünfläche zählt nicht dazu, ist aber nicht allgemein zugänglich, sondern nur von fünf angrenzenden Hausbewohnern im Erdgeschoss. In der Hausordnung steht lediglich, dass man auf allgemein zugänglichen Flächen nichts Privates abstellen darf, ansonsten soll man eben niemanden stören oder behindern. Von den übrigen vier Bewohnern mit Zugang zur Grünfläche hat es in den vergangenen 10 Jahren jedenfalls niemand gestört, wenn wir im Sommer für ein paar Monate an den Rand der Grünfläche ein paar Pflanzen gestellt haben, und den Hausmeister hat es beim Rasenmähen auch nicht gestört, da die Pflanzen am Rand und nicht mitten auf der Wiese standen.


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#7
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

Ist die Terrasse umfriedet oder handelt es sich um Steinplatten, die direkt in die Wiese übergehen?

Falls letzteres, kann jemand, der sich berechtigt auf der Wiese aufgehalten hat (Hausmeister) auch keinen Hausfriedensbruch bzgl. der Terrasse begehen (außer man hätte ihm den Zutritt zuvor bereits explizit untersagt).

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#8
 Von 
rayuel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@ JuBiPe: Die Terrasse selbst ist nicht umfriedet sondern geht in die Wiese über. Zu der Wiese hat zwar der Hausmeister zutritt, aber nicht die Person, die ihn beauftragt hat.

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#9
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Hier scheint mit zweierlei Maß zu messen. Einerseits stellt ihr eure Sachen auf nicht mitgemieteten Flächen (die Meinung der übrigen Mieter spielt hier keine Rolle) ab (das würde im Hausflur ebenso zutreffend sein), andererseits macht ihr aber dann einen Aufstand wenn der Hausmeister eure Terrasse kurz betritt.

Brot an Eichhörnchen verfüttern. Echt mal!
Und kommt bitte nicht als nächstes auf die genauso blöde Idee, denen Erdnüsse zu geben.

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#10
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Wenn ihr die Grünfläche nicht mitgemietet hat, ist die Sache glasklar. Der Hausmeister durfte die verbotene Eigenmacht von Euch (Pflanzen auf öffentlichem Grund) unterbinden, in dem er Euer Eigentum auf die von Euch gemietete Fläche gestellt hat. Dazu hätte der Hausmeister übrigens auch das Recht gehabt, wenn die Terrasse umfriedet gewesen WÄRE.

Zum Füttern hatte ich ja schon entsprechendes gesagt.

Ihr wart im Unrecht.

-- Editiert little-beagle am 31.07.2013 06:10

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#11
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Zu der Wiese hat zwar der Hausmeister zutritt, aber nicht die Person, die ihn beauftragt hat.


Was ja völlig ausreicht, wie bereits oben mehrfach gesagt. Der HM hat Wiese und Terrasse betreten und das durfte er. Wer ihn dazu beauftragt hat, ist irrelevant; der Auftraggeber benötigt kein Hausrecht dazu.

(Ein seltener, aber doch anzutreffender Rechtsirrtum ist, daß das Rechtsprinzip "niemand kann Dritten Rechte geben, die er selbst nicht besitzt" dazu führt, daß z.B. immer ein Auftraggeber die Rechte haben muß, die der Auftragnehmer zur Ausführung benötigt.)



-- Editiert JuBiPe am 31.07.2013 16:01

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