Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir bei dem folgenden Thema helfen:
Nach Auszug aus meiner Mietwohnung erwartet mein Vermieter, dass ich die Kosten für die Wiederbefüllung des Heizöltanks trage. Bei Einzug sei der Tank zu 100% voll gewesen, bei Auszug sei dieser zu 40% voll gewesen. Daher sollte die Differenz bei Auszug von mir erstattet werden. Im Mietvertrag ist eine Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten nach Verbrauch über Wärmemengenzähler geregelt, d.h. das Öl ging nicht in meinen Besitz über. Um die Belieferung des Öls kümmerte sich stets der Vermieter.
Bin ich daher verpflichtet bei Auszug die Kosten für die Wiederbefüllung des Öltanks zu tragen?
Mit freundlichen Grüßen
Rainer
Öltank befüllen nach Auszug?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatNach Auszug aus meiner Mietwohnung erwartet mein Vermieter, dass ich die Kosten für die Wiederbefüllung des Heizöltanks trage :
Und der Tank hat ausschließlich Deine Wohnung versorgt?
ZitatIm Mietvertrag ist eine Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten nach Verbrauch über Wärmemengenzähler geregelt :
Dann wird der Vermieter sich wohl diese Mühe machen müssen.
Und man sollte die Abrechnung auf Korrektheit prüfen.
Danke für die Antwort.
Nein, der Tank hat noch eine 2. Wohnung versorgt. Der Vermieter ist mit diesem 2. Mieter nach dessen Auszug ebenso verfahren. Danach stett jene Wohnung, wie meine, ebenfalls leer.
Die Abrechnung weist bereits ohnehin erhebliche Mängel auf und die Kosten sind schwer nachzuvollziehen. Doch das ist ein anderes Thema.
Mich interessiert, ob dieses Verfahren mit der Befüllung des Tanks eine gängige Vermieterpraxis ist. Mir kommt das spanisch vor und ich konnte weder im Internet noch im Mieterhandbuch etwas dazu finden. Im Mietvertrag wird jedenfalls nichts dergleichen erwähnt.
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ZitatNein, der Tank hat noch eine 2. Wohnung versorgt. :
Dann gibt es noch weniger als 0,0 Gründe die Erwartungen des Vermieters zu erfüllen...
ZitatMich interessiert, ob dieses Verfahren mit der Befüllung des Tanks eine gängige Vermieterpraxis ist. :
Was irgendwo "gängige Praxis ist, ist hier irrelevant, es zählt das Gesetz und die vertraglichen Vereinbarungen.
Ein Öltank, der zwei unterschiedliche Wohnungen versorgt, soll von dem einen Mieter vollgetankt werden? Auf die Idee muss man erstmal kommen. Das ist natürlich nicht rechtens. Der Vermieter muss ganz normal das Öl abrechnen. Auch die leerstehende Wohnung kann Öl verbraucht haben.
Im übrigen wäre eine Umlage zu 100% nach Verbrauch sehr kritisch zu sehen. Sollte der Vermieter also auf die Idee kommen, bei Heizöl und den anderen Nebenkosten die leerstehende Wohnung rauszurechnen, dann ist das auch nicht rechtens.
ZitatMich interessiert, ob dieses Verfahren mit der Befüllung des Tanks eine gängige Vermieterpraxis ist. :
Es ist keine gängige Praxis.
Offenbar hat der Vermieter nicht die geringste Ahnung davon, wie Heizkosten bei einer Ölheizung korrekt abgerechnet werden.
Gab es denn bisher Betriebskostenabrechnungen (erstmal egal ob die korrekt waren oder nicht)?
Falls ja, könnte man noch auf den Gedanken kommen dass der Vermieter hier vorsätzlich versucht seine ausziehenden Mieter über's Ohr zu hauen...
Soweit ich weiß, wurde bei dem 2.Mieter bei Auszug genauso verfahren. Allein ja schon die Tatsache, dass bei Einzug der Tank zu 100% voll gewesen sein soll, ist quasi unmöglich, da der 2. Mieter ja einen Verbrauch hatte in der Zeit von der letzten Füllung bis zu meinem Einzug.ZitatEin Öltank, der zwei unterschiedliche Wohnungen versorgt, soll von dem einen Mieter vollgetankt werden? Auf die Idee muss man erstmal kommen. :
Das mag ich mal nicht unterstellen, da ich mich jahrelang recht gut mit ihm verstanden habe. Aber man weiß nie...ZitatFalls ja, könnte man noch auf den Gedanken kommen dass der Vermieter hier vorsätzlich versucht seine ausziehenden Mieter über's Ohr zu hauen... :
Das ist eher wahrscheinlich. Leider...ZitatOffenbar hat der Vermieter nicht die geringste Ahnung davon, wie Heizkosten bei einer Ölheizung korrekt abgerechnet werden. :
ZitatWas irgendwo "... es zählt das Gesetz und die vertraglichen Vereinbarungen. :
Ich danke euch für eure Hilfe. Es müssen noch einige andere Dinge in Nebenkostenabrechnung geklärt werden, doch ich jetzt diesen grundsätzlichen Punkt geklärt habe, kann ich präziser vorgehen. Danke!
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