Öltank befüllen nach Auszug?

20. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
RainerZuphall
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Öltank befüllen nach Auszug?

Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir bei dem folgenden Thema helfen:
Nach Auszug aus meiner Mietwohnung erwartet mein Vermieter, dass ich die Kosten für die Wiederbefüllung des Heizöltanks trage. Bei Einzug sei der Tank zu 100% voll gewesen, bei Auszug sei dieser zu 40% voll gewesen. Daher sollte die Differenz bei Auszug von mir erstattet werden. Im Mietvertrag ist eine Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten nach Verbrauch über Wärmemengenzähler geregelt, d.h. das Öl ging nicht in meinen Besitz über. Um die Belieferung des Öls kümmerte sich stets der Vermieter.
Bin ich daher verpflichtet bei Auszug die Kosten für die Wiederbefüllung des Öltanks zu tragen?
Mit freundlichen Grüßen
Rainer

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von RainerZuphall):
Nach Auszug aus meiner Mietwohnung erwartet mein Vermieter, dass ich die Kosten für die Wiederbefüllung des Heizöltanks trage

Und der Tank hat ausschließlich Deine Wohnung versorgt?



Zitat (von RainerZuphall):
Im Mietvertrag ist eine Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten nach Verbrauch über Wärmemengenzähler geregelt

Dann wird der Vermieter sich wohl diese Mühe machen müssen.
Und man sollte die Abrechnung auf Korrektheit prüfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
RainerZuphall
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Nein, der Tank hat noch eine 2. Wohnung versorgt. Der Vermieter ist mit diesem 2. Mieter nach dessen Auszug ebenso verfahren. Danach stett jene Wohnung, wie meine, ebenfalls leer.

Die Abrechnung weist bereits ohnehin erhebliche Mängel auf und die Kosten sind schwer nachzuvollziehen. Doch das ist ein anderes Thema.
Mich interessiert, ob dieses Verfahren mit der Befüllung des Tanks eine gängige Vermieterpraxis ist. Mir kommt das spanisch vor und ich konnte weder im Internet noch im Mieterhandbuch etwas dazu finden. Im Mietvertrag wird jedenfalls nichts dergleichen erwähnt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von RainerZuphall):
Nein, der Tank hat noch eine 2. Wohnung versorgt.

Dann gibt es noch weniger als 0,0 Gründe die Erwartungen des Vermieters zu erfüllen...



Zitat (von RainerZuphall):
Mich interessiert, ob dieses Verfahren mit der Befüllung des Tanks eine gängige Vermieterpraxis ist.

Was irgendwo "gängige Praxis ist, ist hier irrelevant, es zählt das Gesetz und die vertraglichen Vereinbarungen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Ein Öltank, der zwei unterschiedliche Wohnungen versorgt, soll von dem einen Mieter vollgetankt werden? Auf die Idee muss man erstmal kommen. Das ist natürlich nicht rechtens. Der Vermieter muss ganz normal das Öl abrechnen. Auch die leerstehende Wohnung kann Öl verbraucht haben.

Im übrigen wäre eine Umlage zu 100% nach Verbrauch sehr kritisch zu sehen. Sollte der Vermieter also auf die Idee kommen, bei Heizöl und den anderen Nebenkosten die leerstehende Wohnung rauszurechnen, dann ist das auch nicht rechtens.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat (von RainerZuphall):
Mich interessiert, ob dieses Verfahren mit der Befüllung des Tanks eine gängige Vermieterpraxis ist.


Es ist keine gängige Praxis.

Offenbar hat der Vermieter nicht die geringste Ahnung davon, wie Heizkosten bei einer Ölheizung korrekt abgerechnet werden.

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#6
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2330 Beiträge, 363x hilfreich)

Gab es denn bisher Betriebskostenabrechnungen (erstmal egal ob die korrekt waren oder nicht)?

Falls ja, könnte man noch auf den Gedanken kommen dass der Vermieter hier vorsätzlich versucht seine ausziehenden Mieter über's Ohr zu hauen...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
RainerZuphall
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ein Öltank, der zwei unterschiedliche Wohnungen versorgt, soll von dem einen Mieter vollgetankt werden? Auf die Idee muss man erstmal kommen.
Soweit ich weiß, wurde bei dem 2.Mieter bei Auszug genauso verfahren. Allein ja schon die Tatsache, dass bei Einzug der Tank zu 100% voll gewesen sein soll, ist quasi unmöglich, da der 2. Mieter ja einen Verbrauch hatte in der Zeit von der letzten Füllung bis zu meinem Einzug.

Zitat (von Kalanndok):
Falls ja, könnte man noch auf den Gedanken kommen dass der Vermieter hier vorsätzlich versucht seine ausziehenden Mieter über's Ohr zu hauen...
Das mag ich mal nicht unterstellen, da ich mich jahrelang recht gut mit ihm verstanden habe. Aber man weiß nie...

Zitat (von hh):
Offenbar hat der Vermieter nicht die geringste Ahnung davon, wie Heizkosten bei einer Ölheizung korrekt abgerechnet werden.
Das ist eher wahrscheinlich. Leider...
Zitat (von Harry van Sell):
Was irgendwo "... es zählt das Gesetz und die vertraglichen Vereinbarungen.


Ich danke euch für eure Hilfe. Es müssen noch einige andere Dinge in Nebenkostenabrechnung geklärt werden, doch ich jetzt diesen grundsätzlichen Punkt geklärt habe, kann ich präziser vorgehen. Danke!

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