Hallo!
Mein Sohn wohnt seit Anfang August im Hause seiner Oma in einer Einliegerwohnung. Es wurde mündlich vereinbart, dass er nur die anteiligen Nebenkosten zu tragen hat und keine Miete. Nach drei Monaten fiel der Oma plötzlich ein, dass sie doch Miete bekommen möchte. Dies teilte sie ihm auf einem Zettel mit, den sie auf der Treppe deponierte. Eine Woche später bekam er per Einschreiben die Kündigung. Auf die Kündigung reagierte er mit einem schriftlichen Widerspruch.
Heute bekam er Post von einem Rechtsanwalt, der ihn auffordert bis zum 15.12.10 mitzuteilen ob er nun auszieht oder nicht. Der Widerspruch wäre nicht rechtens, weil es sich hier nicht um ein Mietverhältnis handelt sondern um eine Nutzungsvereinbarung.
Was kann man tun?
Oma kündigt Enkel die Wohnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ausziehen (bevor sich die Fronten noch mehr verhärten).
Es sei denn, Familienmitglieder sehen eine Möglichkeit, vermittelnd zu wirken.
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--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ohne die Hintergründe zu kennen, würde ich da keine Partei ergreifen.
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--- editiert vom Admin
quote:
sie haben ihn schließlich erzogen.
Das geht mir zu weit.
Jeder ist für seine Taten selbst verantwortlich.
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--- editiert vom Admin
Die ist noch nicht mal nötig; schließt existiert ja kein Mietverhältnis.
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quote:
Das geht mir zu weit.
Jeder ist für seine Taten selbst verantwortlich.
Das ist ein Standpunkt, den sicher kein Psychiater, Psychologe oder Kriminologe teilen wird.
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Weshalb nicht ?
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--- editiert vom Admin
quote:
Weshalb nicht ?
Weil ein Baby sich das nunmal nicht aussuchen kann von wem es abstammt, von wem es erzogen wird, und welche Erfahrungen es im Leben macht. Und von diesen Faktoren hängt nunmal sehr viel ab.
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Hi,
@eowien
quote:<hr size=1 noshade>Es wurde mündlich vereinbart, dass er nur die anteiligen Nebenkosten zu tragen hat und keine Miete. <hr size=1 noshade>
Wenn der Mieter nur die laufenden Betriebskosten und/oder Nebenkosten erbringt aber zusätzlich keinerlei Dienstleistungen ist in aller Regel von einem Leihvertrag (ohne Mieterschutz ) auszugehen.
Beispiel: Übernimmt derjenige, dem eine Sache zum Gebrauch überlassen wird, lediglich die Kosten, die den Gebrauch der Sache erst ermöglichen (hier: "die anfallenden Betriebskosten (ohne Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Schönheitsreparaturen und Instandhaltung), kann von einer Entgeltlichkeit nicht die Rede sein; bei dem Vertrag handelt es sich nicht um einen Miet- sondern um einen Leihvertrag. OLG Dresden 4. Zivilsenat, Beschluß vom 7. November 2002, Az: 4 W 1324/02 ; ZMR 2003, 250 -251.
Ist die Dauer der Leihe nicht bestimmt, so kann der Verleiher die Sache jederzeit zurückfordern ( § 604 Abs 3 BGB ), er braucht keine Kündigungsfrist einzuhalten
Gruß
Karakorum
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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"
"In der Regel wird der "Mietzins", der zwischen den Parteien vereinbart wurde, in Geld bezahlt, was jedoch nicht der Fall sein muss. Es kann vereinbart werden, dass der zu bezahlende „Mietzins" als Sach-, Werk-, oder Dienstleistung geleistet wird."
Ob das hier so ist müsste uns TE verraten. Hilfe im Haushalt, Einkaufen usw.
Im Oma/Enkel Verhältnis ist es jedenfalls nicht ungewöhnlich. Vielleicht hat der Enkel ja seine "Miete" nicht mehr abgearbeitet?
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So langsam nähern wir uns.
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Guten Morgen!
Eine schlechte Erziehung hat mein Sohn sicher nicht genossen.
Ich weiß auch ehrlich nicht, was das hier soll.
Meine Schwiegermutter ist eine sehr herrische Person, der man aber auch rein garnichts recht machen kann.
Ihre Tochter bewohnte vor meinem Sohn diese Einliegerwohnung, die sie mit jahrelangen Streitereien aus dem Haus geekelt hat. Nachdem die Tochter ausgezogen ist fand meine Schwiegermutter die Idee klasse, dass ihr Enkel in die Wohnung ziehen könnte. Welchen Nutzen sie sich davon erhoffte hat sie nie erwähnt. Irgendwann lag der erste Zettel auf der Treppe auf dem stand: "Ich hatte andere Vorstellungen und muss jetzt 200 Euro Miete verlangen." Welche Vorstellungen sie hat, wurde meinem Sohn auch nach Fragen nicht mitgeteilt.
Ich finde es wirklich traurig, dass eine Grossmutter nicht in der Lage ist mit ihrem Enkel sich an einen Tisch zu setzen und ihm sagt, wie sie sich das Ganze vorstellt. Hellseherei denke ich mal beherrscht keiner von uns.
Die Nebenkossten wurden immer pünktlich bezahlt.
Liebe Grüße
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-- Editiert am 27.11.2010 10:46
Wie alt ist die Schwiegermutter eigentlich ?
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Das Alter ist doch egal, die können auch ohne Zähne noch bissig sein.
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Wollte der Faltenhals dem Enkel an die Wäsche?
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"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."
--- editiert vom Admin
Also mal zum Thema zurück. Einerlei, ob es ein Nutzungsverhältnis ist oder ein Mietverhältnis oder was auch immer. Jedenfalls kann die Oma (Vermieterin/Nutzungsbereitstellerin) sagen, dass sie das nicht mehr will. Gekündigt ist das was auch immer Verhältnis. Bleibt nur die Frage, ob Fristen einzuhalten sind.
wirdwerden
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--- editiert vom Admin
Die Oma ist 71 und noch relativ rüstig.
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Hast DU schon mal mit ihr über die Angelegenheit gesprochen ?
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Mein Mann (Sohn der Oma)hat es versucht, hat aber nach zwei Minuten das Haus verlassen, weil es einfach nicht möglich war
ein vernünftiges Gespräch zu führen.
Daraufhin habe ich ihr einen Brief geschrieben, den ich wieder zurückbekam.
Ich habe heute Mittag mit meinem Sohn gesprochen und er wird seiner Oma morgen mitteilen, dass er sich eine andere Wohnung sucht. Denke mal, dass ist die beste Lösung. Oma kann sich freuen und wir haben endlich wieder unsere Ruhe(das zerrt enorm an den Nerven)
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--- editiert vom Admin
Unmittelbarer Kontakt würde im Moment nur weitere Reibung bringen; etwas Abstand ist zur Zeit tatsächlich besser.
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Es ist garnichts vorgefallen. Omas geheime Erwartungen wurden nicht erfüllt. Man kann doch wohl von einer 71jährigen Frau erwarten, dass sie zu einem vernünfigen Gespräch in der Lage ist.
Glaube auch das der Abstand gut ist. Wie es in der Zukunft aussieht weiß ich nicht, momentan habe ich keine Lust mehr auf Schwiegermutter.
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