Opfer einer illegalen Räumung geworden.

11. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
Neostead
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Opfer einer illegalen Räumung geworden.

Hallo zusammen,

ich bin Opfer einer illegalen Räumung geworden und möchte mich gerne erkundigen, welche rechtlichen Möglichkeiten ich habe und wie die Erfolgsaussichten sind.

Zunächst einmal, es handelt sich nicht um meine eigene Wohnung. Mein Onkel ist überraschend verstorben und ich bin der nächste Verwandte und daher Erbe des ganzen Inventars sowie der Verantwortliche für die Räumung. Er hatte eine Mietwohnung im Haus seiner Cousine (ergo: meine Großtante). Nachdem das Erbe geklärt war, erfolgte die Kündigung der Wohnung.

Die Aussage meiner Tante war damals, dass es mit der Räumung der Wohnung nicht eilt. Das Haus hat drei Wohneinheiten und die müssen alle renoviert werden. Das wird dauern und die Reihenfolge ist egal. Ich könne mir also Zeit lassen und sie wollen auch keine Mietnachzahlungen. Das kam mir natürlich sehr entgegen. Leider haben wir keinen konkreten Termin vereinbart und ich habe auch nichts Schriftliches.

Ich war dann am Anfang insgesamt dreimal vor Ort und habe wichtige Dokumente rausgesucht und angefangen, die Sachen zu sortieren. Danach konnte ich mich aufgrund persönlicher Umstände länger nicht mehr kümmern und wollte später weitermachen. Ich wohne auch sehr weit weg. Völlig überraschend habe ich dann durch eine Bekannte erfahren, dass die Wohnung nun bereits neu vermietet ist.

Also habe ich Kontakt mit meiner Großtante aufgenommen und gefragt, was das Ganze soll. Sie meinte, sie hätte länger nichts mehr von mir gehört und wollte nicht mehr warten. Also haben sie die Wohnung kurzerhand einfach eigenmächtig geöffnet und alles ausgeräumt. Auf meinen Protest hin meinte sie, ich solle mich nicht beschweren. Sie haben mir immerhin einen Haufen Arbeit abgenommen und Mietnachzahlungen würden sie ja sowieso nicht stellen.

Dieses Verhalten finde ich unmöglich und rechtlich betrachtet ist es ja auch illegal. Es stimmt natürlich schon, dass das mit der Miete ein großzügiges Entgegenkommen ist, aber sowas geht trotzdem nicht. Ich kann gar nicht sicher sagen, was überhaupt noch alles in der Wohnung war. Die Wohnung war ziemlich voll und ich hatte bei weitem noch nicht alles sortiert und begutachtet.

Weiterhin wurde mir gesagt, dass sie nichts Wertvolles entsorgt haben, sondern alles eingelagert und das kann ich jederzeit abholen. Soweit ich mitbekommen habe, haben sie sich dahingehend gut abgesichert. Meine Bekannte hat gesagt, dass sie wohl vor der Räumung alles per Video und Fotos dokumentiert haben und auch ein Nachbar als Zeuge dabei war. Ich selbst habe keine Fotos o.Ä. gemacht, daher kann ich nicht nachweisen, ob etwas weggekommen ist. Zumindest die Möbel haben sie entsorgt bzw. verschenkt.

Meine Frage ist nun, was ich dagegen tun kann, bzw. soll? Und was ich überhaupt erwarten kann (Entschädigung etc.)?

Vielen Dank für eure Hinweise.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40822 Beiträge, 14419x hilfreich)

Wo ist denn Dein Schaden? Die Sachen sind noch da; also was solls?

wirdwerden

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#2
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1714 Beiträge, 333x hilfreich)

Zitat (von Neostead):
Meine Frage ist nun, was ich dagegen tun kann, bzw. soll?
Was willst Du dagegen tun? Du wolltest die Wohnung doch sowieso räumen - jetzt hat es Dir jemand abgenommen.

Zitat (von Neostead):
Und was ich überhaupt erwarten kann (Entschädigung etc.)?
Wofür Entschädigung? Die Gegenstände aus der Wohnung wurden doch eingelagert. Ich sehe eher Kosten auf Dich für die Einlagerung zukommen.

P.S.: Wurde der Mietvertrag eigentlich gekündigt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Neostead
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Zunächst: ja, der Mietvertrag wurde nach dem Todesfall gekündigt.

Es stimmt, die Sachen sind noch da. Aber ich weiß leider nicht, ob das für alles gilt. Die Wohnung war extrem unübersichtlich und ich habe selber noch nicht alles begutachten können. Es ist so, dass da sehr viel Elektronikzeug dabei war. Mehrere PCs, Fernseher, Handys, Tablets etc. Ich kann aber nicht sagen, was genau und welchen Wert diese Sachen gebraucht noch haben könnten. Bisher habe ich die eingelagerten Sachen auch noch nicht geprüft. Ich weiß also nicht, ob da bei der Räumung nicht doch was weggekommen ist, also unterschlagen wurde.

Da werde ich aber wohl leider keine Chance haben, wenn ich es nicht konkret nachweisen kann. Ich kann ja aufgrund der schieren Menge nicht mal selber sagen, ob überhaupt etwas fehlt.

Die Möbel wurden wohl entsorgt. Also da könnte durchaus ein gewisser Schaden entstanden sein. Aber auch da kann ich nichts nachweisen, obwohl ja bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung klar sein müsste, dass die Wohnung nicht „möbellos" war.

Weiterhin weiß ich nicht, ob nicht wichtige Unterlagen entsorgt wurden. Ich habe zwar bei meinen Besuchen dahingehend einiges mitgenommen, aber in dem Chaos habe ich sicherlich nicht alles gefunden. Da ist mutmaßlich durchaus was zum Altpapier gekommen.

Um ehrlich zu sein, möchte ich das Ganze auch einfach nicht auf mir sitzen lassen. Es wurde ganz klar eine getroffene Vereinbarung verletzt. Ohne Ankündigung und ich wurde vor vollendete Tatsachen gestellt. Und die Art und Weise wie mir das ganze dann nachträglich kommuniziert wurde, war absolut überheblich und frech. Und illegal ist es sowieso.

Meine Frage ist nur, wenn ich mich tatsächlich entschließen sollte, dagegen vorzugehen, was müsste ich überhaupt machen? Einfach mal Anzeige erstatten? Oder muss ich mir auf jeden Fall anwaltliche Unterstützung holen?

Ich will erstmal nur die Möglichkeiten abklopfen, die tatsächliche Entscheidung ist noch nicht getroffen, solange ich nicht weiß, was da auf mich zukommen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40822 Beiträge, 14419x hilfreich)

Ich fasse mal zusammen: man hat sich über einen längeren Zeitraum um gar nichts gekümmert. Vorher ist man durch die Wohnung gelaufen, hat ein paar Sachen gesichtet, mitgenommen, und das wars? Irgendetwas Konstruktives zur Auflösung der Wohnung ist nicht erfolgt? Wie viele Jahre wollte man das denn so weiter machen?

Wenn es wirklich zu einem (Rechts)Streit kommen würde, müsstest Du auf den Punkt genau definieren, was da abhanden gekommen ist. Etwa so: ein PC der Marke xy, Modell z, erworben am ....., Zeitwert ...... Dazu dann noch, dass der Vermieter das Verschwinden zu vertreten hat.

Meinst Du nicht, dass Deine Haltung - vorsichtig formuliert - etwas lebensfremd ist?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Neostead
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich weiß schon. Und ich gebe dir auch absolut recht. Aber wie gesagt, finde ich die Art und Weise wie das abgelaufen ist einfach unter aller Sau.

Die Vereinbarung war nun mal, dass wir uns noch auf einen Zeitpunkt einigen, bis wann die Wohnung geräumt werden soll. Und auf einmal hießt es Zack, Fall erledigt. Das geht doch so wohl auch nicht.

Ich bin dankbar für die Ratschläge und bin tendenziell auch geneigt nichts zu unternehmen.

Aber ich hatte die Frage hier eigentlich eher gestellt, weil ich wissen möchte, wie die rechtliche Situation und meine Vorgehensweise aussähen, wenn ich tatsächlich etwas unternehmen möchte. Ob ich es tue, steht noch nicht fest und hängt auch davon ab.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18170 Beiträge, 9878x hilfreich)

Zitat (von Neostead):
Meine Frage ist nur, wenn ich mich tatsächlich entschließen sollte, dagegen vorzugehen, was müsste ich überhaupt machen? Einfach mal Anzeige erstatten?

Eine Anzeige führt zu nichts.
Diebstahl liegt nicht vor, weil die Vermieterin sich as Räumungsgut nicht angeeignet hat, sondern zur Abholung bereit hält. (Diebstahl im rechtlichen Sinn liegt nur vor, wenn der Täter das Diebesgut für sich selbt behalten will.)
Bleibt Sachbeschädigung bezüglich der entsorgten Möbel.
Das ist ein Antragsdelikt (also unterste Stufe der Strafbarkeit), wird also eingestellt oder auf den Privatklageweg verwiesen. (Privatklage = Anzeigeerstatter muss Kosten tragen, und es kommt meist trotzdem nichts dabei herum.)

Es geht also maximal um Schadensersatz. Der setzt aber nachweisbaren(!) Schaden voraus.
Wenn ich Sie richtig verstehe, können Sie bislang keinen Schaden nachweisen.

Zitat (von Neostead):
Oder muss ich mir auf jeden Fall anwaltliche Unterstützung holen?

Wenn Sie einen Schaden nachweisen können, wäre anwaltliche Hilfe sinnvoll, aber nicht zwingend. Hängt halt davon ab, wie gut man sich selbst in Rechtsdingen auskennt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12051 Beiträge, 4444x hilfreich)

Du hast:
Vermutungen
Befürchtungen
Das "aus Prinzip"

Die Großtante hat:
Sachen von wert eingelagert
Die Räumung dokumentiert
Zeugen dafür

Du hast:
Einen eventuellen und sehr undefinierten Anspruch auf Schadenersatz, um diesen geltend machen zu können, muss aus undefiniert aber etwas konkretes werden

Die Großtante hat:
Einen eventuellen Anspruch auf Einlagerungskosten
Einen eventuellen Anspruch auf Entsorgungskosten
Einen eventuellen Anspruch auf Mietzahlungen
.
.
.

Zitat (von Neostead):
Ich bin dankbar für die Ratschläge und bin tendenziell auch geneigt nichts zu unternehmen.

Hinfahren, die eingelagerten Sachen abholen, mit der Tante mal bei Kaffee und Kuchen reden....

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17841 Beiträge, 6024x hilfreich)

Zitat (von Neostead):
Ich war dann am Anfang insgesamt dreimal vor Ort und habe wichtige Dokumente rausgesucht und angefangen, die Sachen zu sortieren. Danach konnte ich mich aufgrund persönlicher Umstände länger nicht mehr kümmern
Dieses Verhalten empfinde ich als unmöglich. Warum konntest du das nicht mit der Eigentümerin absprechen?
Glaubst du, man muss ewig auf dich warten?
Du kannst also keinerlei Schaden nachweisen: => Nimm einfach hin wie es gelaufen ist, denn du hast dich nicht wirklich besser verhalten.
Weiteres ist jeglicher Mühe nicht wert.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 46x hilfreich)

So, jetzt nochmal richtig. Die Wohnung war gekündigt und du hast gegen die Kündigung keinen Widerspruch eingelegt. Da hat der Vermieter natürlich das Recht die Wohnung zu öffnen und zu betreten. Irgendwelche Nebenabreden zählen nicht vor Gericht.

Genauer gesagt könnte man dir sogar noch die Kosten für die Räumung aufhalsen, ob das den Wert der entsorgten Möbel übersteigt wage ich mal zu bezweifeln.



-- Editiert von User am 11. März 2025 12:30

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12051 Beiträge, 4444x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Da hat der Vermieter natürlich das Recht die Wohnung zu öffnen und zu betreten.

Nee, so funktioniert das auch nicht wenn keine Übergabe stattgefunden hat.
Da müsste der Vermieter schon einen Räumungstitel für haben.

Hier jetzt den "Schuldigen" zu suchen ist nicht zielführend, die ganze Angelegenheit ist von beiden Seiten aus falsch gelaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 46x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Nee, so funktioniert das auch nicht wenn keine Übergabe stattgefunden hat.
Da müsste der Vermieter schon einen Räumungstitel für haben.


Da bin ich mir nicht so sicher ehrlich gesagt, ich habe verschiedene Ansichten dazu gelesen. Einerseits die Aussage die mit deiner überein stimmt, aber eben auch dass eine offensichtlich aufgegebene Wohnung dann entsprechend leer geräumt werden darf (sofern die Gegenstände ordnungsgemäß eingelagert werden)

Sämtliche Streitfälle richten sich da ja mehr darum, wenn Mietnomaden umher ziehen usw. Ich will mich da jedoch nicht fest legen, trotzdem würde ich hier des lieben Friedens willen das einfach so akzeptieren. Weil man sich wie gesagt sonst schnell selbst ins Bein schießt, die Kosten für die Miete und die Lagerung der Gegenstände können dann nämlich schnell als Bumerang zurück kommen. Dann hat man zwar Recht wegen des Hausfriedensbruch und wegen der entsorgten Möbel, den Schadensersatz den man bekommt würde aber die Kosten nicht aufwiegen.

Muss man selbst wissen ob einen das wert ist

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40822 Beiträge, 14419x hilfreich)

Wir sind uns ja im Ergebnis wohl alle einig. Die Wohnung war wirksam gekündigt. Die Vermieterin war sehr großzügig, indem sie eine weitere unentgeltliche Nutzung zuließ. Dass das nicht ewig so gehen konnte, war klar. Der Erbe hat sich ja offensichtlich um nichts gekümmert, den Kontakt zur Vermieterin nicht gehalten.

Letztlich hätten beide Seiten den Kontakt aufrecht erhalten müssen. Nur, was hätte der Erbe denn gesagt, wenn die Vermieterin ab irgendeinem Punkt Nutzungsentschädigung eingefordert hätte? M.E. hat die Vermieterin doch im Interesse des Erben gehandelt. Die Sachen sind noch da, er kann sich um sie kümmern bzw. über die verfügen. Das sollte er jetzt schleunigst tun.

Mal zu den Kosten, wenn man einen Profi beauftragt, hatte ich jüngst in meinem Umfeld. 4-Zimmer-Wohnung, gut sortiert, nicht übermöbliert, alles sehr übersichtlich. Der Spass hat in Berlin knapp 5000 € gekostet. Also, ich wäre gerade wegen Deiner räumlichen Entfernung eher dankbar. Wirklich.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1822 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Neostead):
Die Aussage meiner Tante war damals, dass es mit der Räumung der Wohnung nicht eilt.


Dass es nicht eilt, ist ja nun auch kein Freibrief dafür, die Räumung (erheblich?) in die Länge zu ziehen.

Zitat (von Neostead):
Ich war dann am Anfang insgesamt dreimal vor Ort und habe wichtige Dokumente rausgesucht und angefangen, die Sachen zu sortieren. Danach konnte ich mich aufgrund persönlicher Umstände länger nicht mehr kümmern und wollte später weitermachen.


Länger, später? Von welchem Zeitraum des Nichtkümmerns reden wir hier?

Und warum hast du darüber nicht mit deiner Tante gesprochen?

Zitat (von Neostead):
Ich wohne auch sehr weit weg.


Das ist dein Problem.

Zitat (von Neostead):
Völlig überraschend habe ich dann durch eine Bekannte erfahren, dass die Wohnung nun bereits neu vermietet ist.

Also habe ich Kontakt mit meiner Großtante aufgenommen und gefragt, was das Ganze soll.


Ach, dann geht das auf einmal?

Zitat (von Neostead):
Dieses Verhalten finde ich unmöglich und rechtlich betrachtet ist es ja auch illegal.


Du hast dich auch nicht gerade korrekt verhalten.

BTW: Ich würde es auf sich beruhen lassen und wäre in gewisser Weise auch froh, dass mir die Räumung der Wohnung abgenommen wurde.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8930 Beiträge, 1899x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Letztlich hätten beide Seiten den Kontakt aufrecht erhalten müssen. Nur, was hätte der Erbe denn gesagt, wenn die Vermieterin ab irgendeinem Punkt Nutzungsentschädigung eingefordert hätte? M.E. hat die Vermieterin doch im Interesse des Erben gehandelt. Die Sachen sind noch da, er kann sich um sie kümmern bzw. über die verfügen. Das sollte er jetzt schleunigst tun.


Das trifft es auf den Punkt

Signatur:

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