Hier der schon geschilderte Fall: (Kündigung während der Renovierung!!!)
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=23796
Nun die Zusatzfragen:
1 - Gibt es bei einer ORDENTLICHEN Kündigung eine Frist, innerhalb der man widersprechen muss?
2 - Wenn Vermieter den Widerspruch nicht interessiert, darf er sofort - eventuell mit gleichen oder anderen Gründen - die FRISTLOSE Kündigung nachlegen?
3 - Wenn die FRISTLOSE Kündigung kommt, was ist zu tun? Fristen? Anwalt? Räumungsklage?
4 - Gilt die SOZIALKLAUSEL auch bei einer FRISTLOSEN KÜndigung?
(Meine Mutter ist 100% Behindert, ich 80%)
Danke auch hier für EURE Antworten!
Gruß aus Freiburg
Manfred
Ordentliche Kündigung + Fristlose Kündigung
zu 1.: Ja, man muss bis spätestens 2 Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses widersprechen (§ 574b Abs. 2 BGB
). Diese Frist gilt jedoch nur, wenn man auch vom vermieter daruaf hingeiwesen wurde.
zu 2.: Eine fristlose Kündigung kann der Vermieter jederzeit aussprechen. Der Widerspruch gegen eine fristgerechte Kündigung stellt aber keinen Grund für eine fristlose Kündigung dar.
zu 3.: Wenn eine fristlose Kündigung kommt, Widerspruch einlegen und abwarten, was der Vermieter macht. Eine eventuelle Räumungsklage muss der Vermieter durchführen. Die Unterstützung durch einen Anwalt ist aber spätestens dann anzuraten.
zu 4.: Nein. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass der Vermieter in Deinem Fall mit einer fristlosen Kündigung durchkommt. Ich halte die fristgerechte Kündigung schon für sehr zweifelhaft.
Und jetzt?
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