moin moin,
ich würde gerne einer langjährigen Mieterin kündigen, da ich die Wohnung verkaufen will und der neue Eigentümer sich nicht mit Rechtssachen rumärgern will. Aufgrund der Länge des Mietverhältnisses hätten wir eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Meiner Ansicht nach kann ich einem Mieter nicht einfach so kündigen und schon gar nicht wegen eines Verkaufs (Verkauf bricht Miete nicht). Eine Kündigung ohne Begründung stände also auf wackeligen Füßen und was ist, wenn die Frau dann doch nicht auszieht? Meiner Meinung nach funkt die Sache nur, wenn nach dem Verkauf der neue Eigentümer wegen Eigenbedarf kündigt.... Was meint ihr ? Danke
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"Man kann hier nur einen Rat geben. Meistens kommts aber anders als man denkt..."
Ordentliche Kündigung
Fragen zur Miete?
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--- editiert vom Admin
ja ja die Makler... die versuchen es mit allen Mitteln... alles nur gedönse... und dann sitzt man auf den Kosten oder der neue Eigentümer klagt sein Recht ein...
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"Man kann hier nur einen Rat geben. Meistens kommts aber anders als man denkt..."
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quote:
Eine Kündigung ohne Begründung stände also auf wackeligen Füßen und was ist, wenn die Frau dann doch nicht auszieht?
Nicht nur auf wackligen sondern auf gar keinen Füssen.
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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"
Meiner Ansicht nach kann ich einem Mieter nicht einfach so kündigen und schon gar nicht wegen eines Verkaufs (Verkauf bricht Miete nicht).
Vollkommen korrekt.
quote:
Eine Kündigung ohne Begründung stände also auf wackeligen Füßen
Welche Füße? ich kann micht mal Beine sehen ...
quote:
und was ist, wenn die Frau dann doch nicht auszieht?
Dann ist sie im Recht und du darft dich mit Rechtssachen rumärgern ...
Entweder man macht mit der Frau einen Aufhebungsvertrag (wird nicht ganz billig) oder überlässt das 'entmieten' dem Käufer.
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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Auch der neue Vermieter kann nicht mit 100% Erfolgsaussicht kündigen.
Wenn er wegen Eigenbedarf kündigt und die Mieterin widerspricht, entscheidet das Gericht. Wenn die langjährige Mieterin z.B. über 80 ist und krank, dann wirds eher nix...
Danke, Ihr bestätgt alle.... Danke
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