Ordentliche Kündigung

11. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)
Ordentliche Kündigung

moin moin,

ich würde gerne einer langjährigen Mieterin kündigen, da ich die Wohnung verkaufen will und der neue Eigentümer sich nicht mit Rechtssachen rumärgern will. Aufgrund der Länge des Mietverhältnisses hätten wir eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Meiner Ansicht nach kann ich einem Mieter nicht einfach so kündigen und schon gar nicht wegen eines Verkaufs (Verkauf bricht Miete nicht). Eine Kündigung ohne Begründung stände also auf wackeligen Füßen und was ist, wenn die Frau dann doch nicht auszieht? Meiner Meinung nach funkt die Sache nur, wenn nach dem Verkauf der neue Eigentümer wegen Eigenbedarf kündigt.... Was meint ihr ? Danke

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"Man kann hier nur einen Rat geben. Meistens kommts aber anders als man denkt..."

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 216x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)

ja ja die Makler... die versuchen es mit allen Mitteln... alles nur gedönse... und dann sitzt man auf den Kosten oder der neue Eigentümer klagt sein Recht ein...

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"Man kann hier nur einen Rat geben. Meistens kommts aber anders als man denkt..."

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#3
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

quote:
Eine Kündigung ohne Begründung stände also auf wackeligen Füßen und was ist, wenn die Frau dann doch nicht auszieht?


Nicht nur auf wackligen sondern auf gar keinen Füssen.

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Meiner Ansicht nach kann ich einem Mieter nicht einfach so kündigen und schon gar nicht wegen eines Verkaufs (Verkauf bricht Miete nicht).
Vollkommen korrekt.



quote:
Eine Kündigung ohne Begründung stände also auf wackeligen Füßen

Welche Füße? ich kann micht mal Beine sehen ... :)



quote:
und was ist, wenn die Frau dann doch nicht auszieht?

Dann ist sie im Recht und du darft dich mit Rechtssachen rumärgern ...



Entweder man macht mit der Frau einen Aufhebungsvertrag (wird nicht ganz billig) oder überlässt das 'entmieten' dem Käufer.




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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#5
 Von 
chili_con_carne
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 9x hilfreich)

Auch der neue Vermieter kann nicht mit 100% Erfolgsaussicht kündigen.

Wenn er wegen Eigenbedarf kündigt und die Mieterin widerspricht, entscheidet das Gericht. Wenn die langjährige Mieterin z.B. über 80 ist und krank, dann wirds eher nix...

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#6
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)

Danke, Ihr bestätgt alle.... Danke

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"Man kann hier nur einen Rat geben. Meistens kommts aber anders als man denkt..."

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